Die Türen zur Uni Zürich bleiben zu: Ramona liest den negativen Zulassungsentscheid. Pascal Ritter

Keine Chance gegen die Unibürokratie

Eine Studentin wird im letzten Moment vom Lehramt ausgeschlossen. Sie fühlt sich unfair behandelt. An der Uni Zürich gibt es keine Stelle, die helfen könnte.

26. April 2012

Frustriert und ernüchtert verlässt Ramona* (26) die Uni Zürich in der dritten Semesterwoche bereits wieder.

Am 14. Februar, sechs Tage vor Vorlesungsbeginn, erhält sie von der Zulassungsstelle einen Brief. Ihre Ausbildung zur Geschichtslehrerin am Institut für Erziehungswissenschaften (IfE) könne sie nicht antreten, da die Uni ein Seminar nicht anerkenne. Der Entscheid kommt vier Monate nach ihrer Anmeldung. Das Geschichtsseminar, um das es geht, hat die Studentin der Uni Luzern in Zürich absolviert, doch es war ein Master- und kein Bachelorseminar. Darum könne sie nicht mit dem Lehramt beginnen. Und dies, obwohl das erste Semester nur aus allgemeiner Didaktik besteht, bei der Geschichte keine Rolle spielt.

Überall abgeblitzt

Ramona, die einen Bachelor in Geschichte und Philosophie hat, schlägt vor, das Seminar parallel zum Lehramt nachzuholen. «Nicht möglich», antwortet die Zulassungsstelle. Schliesslich schlägt sie vor, sich nur zur Philosophielehrerin ausbilden zu lassen, denn in diesem Fach fehlen ihr keine Punkte. Dafür sei es nun zu spät, antwortet das IfE, die Bewerbungsfrist sei abgelaufen. Sie könne sich nächstes Semester wieder bewerben. Ramona kann es nicht fassen: «Es kann nicht sein, dass ich aus bürokratischen und fachlich nicht nachvollziehbaren Gründen ein ganzes Semester verliere.» Sie schreibt und ruft von der Zulassungstelle bis zum Studiendekan alle Stellen an. Und beisst auf Granit. Niemand fühlte sich zuständig. «Überall wurde ich abgewimmelt. Niemand teilte mir mit, an wen ich mich wenden kann», beklagt sich Ramona. «Die Zulassungstelle hat ihren Entscheid viel zu spät gefällt und ist damit an der Situation schuld, aber offenbar kann einem niemand helfen, wenn man mit der Uni-Verwaltung ein Problem hat.»

Kaum Chancen für Beschwerden

Eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Studierende, die eine Beschwerde oder einen Rekurs einlegen wollen, gibt es an der Uni Zürich tatsächlich nicht. Aleksandra Riniker, Sekretärin des Rechtsdienstes der Uni Zürich, verweist darauf, dass jede Verfügung mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist. Aus dieser geht hervor, innert welcher Frist eine allfällige Beschwerde bei der Rekurskommission eingereicht werden muss. Häufig gehen beim Rechtsdienst Anfragen ein, erklärt Riniker, doch dieser kann nicht helfen. Man verweise die Studierenden an die Rebeko, einen Verein von Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die andere Studierende bei rechtlichen Fragen beraten.

Die Chance, mit einer Beschwerde durchzukommen, ist laut einem mit den Abläufen Vertrauten eher klein. Hinzu kommen 500 Franken Rekursgebühr. Ramona ist das zu teuer. «Für einen juristischen Kleinkrieg habe ich zudem keine Lust und auch keine Zeit.» Ob sie das Lehramt noch machen wird, weiss sie noch nicht. Von der Uni Zürich hat sie bis auf Weiteres genug.

* Name der Redaktion bekannt.