Protestfreiheit auf Prüfstand

News — Im Mai 2024 streikten pro-palästinensische Protestierende im ETH-Hauptgebäude. 16 Personen stehen wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht und warten auf ein Urteil.

16. September 2026

Es ist 9 Uhr morgens am Bezirksgericht Zürich. Der Prozess gegen Beteiligte des Sitzstreiks an der ETH hätte bereits anfangen sollen. Doch der Start wird von einem kleinen Polizeiaufgebot verzögert, das Gepäckkon trollen bei den etwa 40 Anwesenden durchführt. Von den 16 Aktivist*innen wurden sechs bereits schuldig gesprochen, diese erwarten nun den Prozess am Obergericht. Nun sind die restlichen zehn, darunter acht Studierende, an der Reihe. Zu Beginn des Prozesses kritisiert Philip Stolkin, einer der Rechtsanwälte, das Polizeiaufgebot: Seine Klient*innen seien keine Kriminellen. Richter Thomas Meyer rechtfertigt das Polizeiaufgebot damit, dass dieser Gerichtsfall wegen der grossen Anzahl Angeklagten und Besucher*innen speziell sei. Sofern es keine Probleme gäbe, würde das Polizeiufgebot am nächsten Tag kleiner ausfallen. Stolkin erinnert im Beweisverfahren daran, wie der friedliche Sitzstreik entstanden ist. Studierende hätten kritisch hinterfragt, ob Forschung der ETH in Verbindung mit israelischen Universitäten in Gaza zu Kriegszwecken missbraucht werde.

 Dass in derselben Eingangshalle der ETH Waffenausstellungen erlaubt seien, nicht aber Proteste für den Frieden, sieht er kritisch. Im Amnesty Report zum Sitzstreik bezieht Juristin Alicia Giraudel ähnlich Stellung: «Student* in zu sein bedeutet nicht, sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit an der Türschwelle zur Universität ablegen zu müssen. » Auch die UNO bestätigt in einem Bericht vom 27. Januar, dass der friedliche Aktivismus zu den Rechten der Studierenden gehört. Im Gespräch mit der ZS ergänzt der angeklagte Aktivist und Autor Blake Alcott, dass hier «israelische Exzeptionalismus» zu sehen sei: «Nicht nur Leidende in Palästina, sondern auch Leute, die für Palästinenser*innen kämpfen, werden anders behandelt als andere Leidende und Protestierende.» Als Antwort auf Stolkins Argumente verweist der Staatsanwalt auf die Forschungsfreiheit und darauf, dass die Beteiligten wegen Hausfriedensbruch und unbewilligter Demonstration angeklagt seien. Obwohl das Hauptgebäude der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann die ETH mit dem Hausrecht in diesem Fall als Privatklägerin agieren. 

Später wird jede angeklagte Person in die vorderste Reihe aufgerufen, wo sie vom Richter vernommen wird. Dass einige von ihnen selbst zögern, wenn sie die Aussage verweigern, erstaunt nicht; viele haben wahrscheinlich noch nie an einem Gerichtsprozess teilgenommen. Doch das Urteil wird schliesslich verschoben und steht noch offen. Alle zehn halten aber an ihrer Einsprache fest und akzeptieren den Strafbefehl nicht. 

Laut Alcott bestünde Interesse der Angeklagten darin, den Prozess auf Ober- und Bundesgerichtsebene weiterzuziehen, bis ein positiver Entscheid fällt. Eine Studentin teilt der ZS mit, dass sie sogar bis nach Strasbourg weiterziehen würde. «Ein solches Urteil würde festhalten, dass ein bisschen Fortschritt gegen einen Völkermord viel mehr Gewicht hat als ein erbärmlicher Hausfriedensbruch, zumal das betroffene ‹Haus› überhaupt keinen Schaden vorweisen kann», so Alcott.