Nachteilsausgleich unter Beschuss
Gesellschaft — Trotz zunehmenden Anträgen für einen Nachteilsausgleich, verschob die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät die Anmeldefristen nach vorne. Ab 2027 sollen die Anträge zentralisiert bearbeitet werden.
Die Lernphase ist für alle stressig, der Druck, die Prüfungen zu bestehen, ist hoch und die Vorbereitungszeit scheint zu kurz. Doch für einige Studierende fügt sich dem Stress noch eine Belastung hinzu, wie etwa Ungewissheit über die Umsetzung ihres Nachteilsausgleichs, oder auch die Angst, die Antragsfristen für das nächste Semester zu verpassen.
Wie die Fachstelle Studium und Behinderung der Uni Zürich schreibt, ermöglicht der Nachteilsausgleich den Studierenden mit Behinderung beziehungsweise chronischen Erkrankungen die Prüfung unter fairen Bedingungen zu schreiben. Auch für Vorlesungen und Praktika gibt es solche Massnahmen, wie etwa spezialisierte Mikrofone. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MNF) der Universität Zürich hat beschlossen, ab diesem Semester die Fristen für die Gesuche zu verschieben.
Anträge nehmen zu
Auf Anfrage der ZS schreibt Prof. Dr. Thierry Hennet, Studiendekan der MNF, dass die Zahl dieser Anträge sich in den letzten fünf Jahren verdreifacht habe, während die Gesamtzahl der Studierenden nur um 15 Prozent gestiegen sei. «Angesichts dieses starken Anstiegs benötigen wir mehr Vorbereitungszeit, um sicherzustellen, dass alle Massnahmen rechtzeitig umgesetzt werden können, damit optimale Bedingungen für Studierende mit Behinderung gewährleistet sind.»
Durch Misskommunikation seien auch Probleme entstanden, die durch frühere Entscheidungen vermeidbar gewesen wären. Zum Beispiel gab es einen Fall, in dem ein Dozent die Umsetzung der Massnahmen in der Vorlesung abgelehnt habe, trotz eines bewilligten Nachteilsausgleichs des Studierenden, erzählt Hennet. Ladina Bischof, Co-Präsidentin des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) berichtet ähnliches: «Seit einem halben Jahr sind wir im Gespräch mit der MNF wegen genau solchen Vorfällen.»
Laut der Studienordnung dürfen Anträge bezüglich der Leistungsnachweise bis zu vier Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen eingereicht werden, während Gesuche, die den Besuch von Lehrveranstaltungen betreffen, «möglichst frühzeitig» einzureichen sind. Laut den von der MNF auf einem neuen Merkblatt angekündigten Fristenverschiebungen waren jedoch alle Gesuche zwei Wochen vor Semesterbeginn einzureichen. Auf die Änderung des Merkblatts wurde der VSUZH von betroffenen Studierenden aufmerksam gemacht.
«Wir sind sofort auf das Dekanat der MNF zugegangen. Wir haben versucht, mit dem Studiendekan Thierry Hennet und dem Dekan zu verhandeln, und haben kommuniziert, dass die Veränderung rechtswidrig ist, denn sie wurde unternommen, ohne die Studienordnung anzupassen», sagt Bischof. Ihrer Meinung nach sei es insbesondere nicht sinnvoll, die Anträge für Leistungsnachweise schon zwei Wochen vor Semesterbeginn ausfüllen zu müssen. Denn je nach Fall würden meist ähnliche Massnahmen zum Zuge kommen.
Medienberichte zeigen Wirkung
Ein Argument der MNF für die Änderung der Fristen sei die Sicherheit der Studierenden. Ausschlaggebend sei ein Unfall im Chemielabor im Herbstsemester 2025 gewesen, erzählt Bischof. «Wir haben der MNF kommuniziert, dass wir verstehen, dass es sinnvoll ist, für Praktika andere Regelungen einzuführen, aber nicht für alles». Allerdings hätten die Gespräche zu nichts geführt, und der MNF sei es gleichgültig gewesen, dass das neue Merkblatt nicht der Studienordnung entspricht. Daraufhin habe der VSUZH den Tages-Anzeiger kontaktiert. «Bei der MNF funktioniert es meistens, wenn man öffentlichen Druck aufbaut», sagt Bischof.
Dies scheint seine Wirkung entfaltet zu haben. Kurz nach der Kontaktaufnahme zum Tages-Anzeiger wurde das Merkblatt erneut überarbeitet. Die Studierenden und Studienberater*innen seien über diese erneute Veränderung aber nicht informiert worden, so Bischof. Die Frist für das Erbringen von Leistungskontrollen ist wieder auf vier Wochen nach Semesterbeginn gesetzt worden (wie in der Studienordnung), während die Frist für die Lehrveranstaltungen bei zwei Wochen vor Beginn bleibt. Hennet sei überrascht gewesen von der Reaktion der Studierenden und deren Einbezug der Presse: «Es geht wirklich nicht darum, den Prozess zu erschweren. Wir haben designierte Personen, die sich mit den Fällen von Nachteilsausgleichen beschäftigen und einen vollen Einsatz für die Studierenden geben.» Zudem seien die neuen Fristen im Vergleich zu den entsprechenden Fristen anderer Fakultäten moderat. Die Medizinische Fakultät beispielsweise verlangt den Antrag für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen drei Wochen vor Semesterbeginn.
«Wir passen dieses Semester noch die Studienordnung an, sodass die Regelung dem Merkblatt entspricht», sagt Hennet. Zudem würde die MNF dieses Semester keine Gesuche ablehnen, auch welche, die nach der neuen Frist eingereicht worden seien.
Antragsprozesse sollen zentralisiert werden
Für Bischof ist unverständlich, warum die MNF sich dieses Jahr noch entschieden hat, Fristen und Studienordnung zu ändern, obwohl ab dem Frühlingssemester 2027 die Nachteilsausgleichsanträge zentralisiert werden sollen. Somit würden die Anträge nicht mehr über die Fakultäten und Studiendekane laufen, sondern über eine zentrale Stelle der Uni. Geplant ist, dass Studierende somit nur einmal einen Antrag stellen müssen, anstatt semesterweise, um dann beim Belegen der Module ihre entsprechenden Massnahmen gleich mitwählen zu können. Allerdings müsse jede einzelne Fakultät dem zustimmen: «Grundsätzlich sind die meisten Fakultäten für die Initiative, auch weil es ihnen etwas abnimmt – bis auf die MNF. Studiendekan Thierry Hennet weigert sich zurzeit, dabei mitzuziehen», so Bischof. Die Zentralisierung würde auch stattfinden, wenn eine Fakultät sich dem entgegenstelle – die Fakultät sei dann nicht Teil dieser Zentralisierung.
Auf Nachfrage der ZS widerspricht Hennet dieser Beurteilung; er spreche sich für die Revision aus. Dies würde auch ihnen zugutekommen, da es den Prozess beschleunigen und Transparenz schaffen würde. Jedoch besteht für ihn die Befürchtung, dass trotz Zentralisierung die Massnahmen nachher lokal in den Vorlesungen und Praktika, insbesondere also von den Dozierenden und Instituten, getragen werden müssten.
Mit dem Einbezug der Presse, gelang dem VSUZH die Verschiebung der Antragsfristen für Nachteilsausgleiche auf vier Wochen nach Semesterbeginn. Sollte sich die MNF bei der Zentralisierung, wie von Hennet angekündigt, beteiligen, dürften die Fristen in näherer Zukunft erneut angepasst werden. Welcher Zeitrahmen für die geplante Revision der Antragsfristen vorgesehen ist, ist aktuell noch nicht klar. Eine Zentralisierung würde nicht nur der Ungewissheit auf Seiten der Studierenden entgegenwirken und diese in der Lern- und Prüfungsphase entlasten, sondern auch für Dozierende die Umsetzung der Massnahmen vereinfachen.