Gericht entscheidet über Demo-Verbot
Grundrecht — Derzeit stehen vor den Zürcher Läden Menschen in Massen Schlange. Auch auf öffentlichen Plätzen und am Seeufer sammeln sich Leute. Trotzdem sind Demonstrationen mit mehr als 15 Personen verboten. Karin Rykart, Polizeivorsteherin der Stadt Zürich, findet das «absurd», denn Kundgebungen werden zu den Grundrechten gezählt und sind erlaubt, solange die Maskenpflicht eingehalten wird. Rechtsanwältin Ursula Weber hat darum beim Zürcher Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, die verlangt, dass Artikel 7 der kantonalen Covid-Verordnung gestrichen wird.