Wer schiesst, zählt nicht

Der Einsatz von Gummischrot der Schweizer Polizei führt zu gefährlichen Augenverletzungen. Während Expert*innen ein Verbot fordern, bleibt die Politik untätig.

Gian Luca Zumbühl (Text) und Adam Burri (Illustration)
26. Februar 2026

Am 11. Oktober klettern Polizist*innen über Absperrungen in Bern und schiessen mit Gummischrot auf pro-palästinensische Protestierende. Die Geschosse treffen dabei auf eine unübersichtliche Menschenmenge. Zielen bringt wenig, bei einer Schussdistanz von zwanzig Metern beträgt die Streuung mehrere Meter, Verletzungen von friedlichen Personen sind unausweichlich.

Mehr Betroffene als erwartet 

Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Gummischrot gehört zum Repertoire der meisten Polizeikorps in der Schweiz. Er wird bei Demonstrationen, Unruhen oder bei Ausschreitungen rund um Fussballspiele eingesetzt. Der Einsatz ist schweizweit nicht einheitlich geregelt. In vielen Kantonen obliegt es der entsprechenden lokalen Polizeibehörde, über den Einsatz zu verfügen. Eine öffentlich zugängliche Statistik zum Besitz und Einsatz solcher Waffen fehlt. Trotz wiederholter Berichte von schweren Augenverletzungen war lange nicht bekannt, wie viele durch Gummigeschosse verursacht wurden. Einen neuen Überblick liefert eine systematische Analyse der Augenärztin Anna Fierz, die für ein Verbot von Gummischroteinsätzen plädiert. Ihrer Recherche nach sind seit 1980 mindestens 36 Fälle dokumentiert. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen, die über Jahre umständlich zusammengetragen wurden, weil Daten von Behörden fehlen. Die Dunkelziffer dürfte deshalb höher liegen. Die Schweizerische Akademie für Augenheilkunde kritisiert dies und fordert eine polizeiliche Meldepflicht für Augenverletzungen durch Gummigeschosse. Zudem gibt es wenig Anreize, Verletzungen zu melden, da die Betroffenen bei einer Meldung selbst strafrechtlich verfolgt werden können. 

Unabhängige müssen aufklären

Laut dem Verband Demokratische Juristinnen und Juristen Bern (djb) seien Fälle bekannt, bei denen Angehörige der Polizei gezielt die Notaufnahme eines Spitals aufgesucht hätten. Mit dem Vorwand, die Situation verbessern zu wollen, vernahm sie verletzte Personen ein, um im Nachgang Anzeigen zu erstatten. Die Schweiz ist eines von wenigen Ländern in Europa, das Gummischrot einsetzt, und steht seit einigen Jahren in der Kritik. Beat Gerber, Mediensprecher von Amnesty International Schweiz, sagt dazu: «Mehrfachgeschosse, die durch ihre Breitenwirkung ein grosses Verletzungsrisiko bergen und auch Unbeteiligte treffen können, sollen grundsätzlich verboten werden». In der Politik aber scheint der Wille für ein Verbot zu fehlen. «Auf Seiten der Polizei wird häufig das Argument der fehlenden personellen Ressourcen vorgebracht. Bei einem Wegfall des Mittels ‹Gummischrot› müsste die Polizei mehr auf Nahkampfsituationen setzen, die personalintensiver sind und mehr Verletzungen verursachen würden», sagt der Verband Demokratische Juristinnen und Juristen Bern. Solange Gummigeschosse weiterhin verwendet werden, stellt sich die Frage, ob es die Aufgabe von Einzelpersonen oder nichtstaatlichen Organisationen ist, Informationen über Einsatz und Verletzungen zu finden.