Wohnen im Panopticon

News — Ein Zimmer in einem Genfer Studierendenwohnheim zu bekommen, setzt eine Portion Glück voraus. Wer es nicht gleich wieder verlieren möchte, nimmt eine Reihe von Freiheitseinschränkungen in Kauf.

Gianluca Looser (Text und Fotos)
9. Oktober 2025
Schilder weisen auf die 24/7-Bewachung des Areals hin.

In einer Frühlingsnacht macht sich Satine bereit für den Nachhauseweg. Mit dabei ist Georg. Draussen ist es zu kühl, um die kuschelige Wärme, die beide umgarnt, aufrechtzuerhalten. Kurz bevor sie ankommen, hält Satine kurz inne. Sie muss etwas ansprechen. Etwas Intimes, ihr Zuhause. Denn Satine wohnt in einem Genfer Studierendenwohnheim, es gelten strenge Regeln – eigentlich hätte sie Georg vor zwei Tagen anmelden müssen. Denn Besuch ist eingeschränkt und er kostet. Für die 15 Franken, die man für einen Übernachtungsgast zahlt, gibt es immerhin ein Beistellbett, sofern nicht schon alle besetzt sind. Satine bittet Georg, unauffällig und etwas hinter ihr das Gebäude zu betreten. Zu gross ist die Angst, dass die beiden von der Videokamera im Eingangsbereich erfasst werden und daraufhin eine Kündigungsandrohung vom Direktor persönlich im Posteingang landet. Zu stark ist Satine auf ihr Zimmer angewiesen, denn der Wohnungsmarkt in Genf ist ausgetrocknet und teuer. Gerade für Studierende ist es beinahe unmöglich, eine bezahlbare Unterkunft auf dem regulären Markt zu erhalten.

Laut Zahlen der Plattform Comparis aus dem Jahr 2023 wohnt man in keiner Schweizer Stadt so teuer wie in Genf – und erhält laut Bundesamt für Statistik mit durchschnittlich 34 Quadratmeter pro Person in keiner anderen Stadt weniger Wohnraum. Der Bedarf an günstigem Wohnraum soll von verschiedenen Studierendenwohnheimen gedeckt werden. Über tausend Betten werden von staatlichen, halbstaatlichen, christlichen und privaten Institutionen angeboten. Doch nicht ohne Haken – in vielen Wohnheimen gelten strenge Regeln: Das Alltagsleben der Studierenden wird überwacht und eingeschränkt, dazu gelten Beherbergungsverträge, die den Bewohnenden nur minimalen Schutz bieten und den Wohnheimen maximale Kontrolle.

Ausweispflicht im eigenen Zuhause

La Cité Universitaire de Genève ist die grösste und eine der ältesten Institutionen für studentischen Wohnraum in Genf, mehr als 850 Personen leben dort. Es handelt sich um eine nicht-gewinnorientierte Stiftung, deren Stiftungsrat mehrheitlich von staatlichen Akteuren besetzt ist. Sie glänzt mit Betonbauten aus den Sechzigern und wirbt mit Bildern, auf denen junge Erwachsene zusammen lachen, kochen und lernen. Beim Betreten eines Cité-Wohnblocks wird man von einer Überwachungskamera begrüsst. Auf einem Bildschirm im Eingang steht kleingeschrieben: «Nur bei sehr heissem Wetter darf der Ventilator benutzt werden», gross darunter steht in rot: «Die Verwendung von Klimageräten ist jedoch strengstens untersagt!»

Die Cité Universitaire unterscheidet sich nur marginal von anderen Wohnheimen im Kanton Genf. Bei den einen sind die Videokameras auch auf den Fluren, bei anderen gelten sogar striktere Besuchszeiten. Gemäss den Wohnheimen dient der Betrag zur Deckung der Betriebskosten. Unter dem eigenen Bett liegt ein ausziehbares Zweites, jedoch verschlossen. Nach erfolgter Angabe der Ausweisnummer des Gastes, die dann nach kantonalem Hotelrecht der Kantonspolizei übermittelt wird, schliesst einem die Security das Bett auf und klopft tags darauf erneut an der Tür, um die zweite Schlafmöglichkeit wieder sicher zu verstauen. Festgeschrieben ist das in einem Beherbergungsvertrag, der sich unter anderem so liest: «Der Bewohner gestattet der Hausverwalterin der Cité Universitaire, Kontrollen durchzuführen, um den Zustand der Räumlichkeiten zu überprüfen. [...] Soweit dies im Hinblick auf die Organisation der Einrichtung möglich ist, werden die Besuche im Voraus angekündigt.» Das ergänzende Reglement, das vor Einzug ebenfalls unterzeichnet werden muss, enthält unter anderem folgende Vermerkung: «Ab 22:30 muss absolute Stille herrschen, Bewohner müssen jederzeit in der Lage sein, ihre Identität gegenüber dem Personal innerhalb der Residenz und in den Aussenbereichen nachzuweisen, Matratzen, Sofas, Sessel, Sitzkissen, Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Gegenstände sind nicht erlaubt und werden mit Verwarnung geahndet.» Diese Verwarnung gleicht einer Kündigungsdrohung und ist auch bei anderen geringfügigen Verstössen gängig. Dass sie tatsächlich ernst zu nehmen ist, liegt an den Verträgen der Wohnheime.

Die Bewohnenden fühlen sich überwacht und infantilisiert. Die Verantwortlichen haben ihre Hände überall drin, wo sie nur können.
Zora Holzer, CUAE-Sekretärin

Anders als normale Mietverträge, die ans Mietrecht gebunden sind und den Mietenden Schutz und die Möglichkeit geben, sich vergleichsweise niederschwellig rechtlich zu wehren, verwenden die Institutionen Beherbergungsverträge, wie sie auch in Hotels abgeschlossen werden. Zudem werden die Verträge je nach Wohnheim nach sechs Monaten oder einem Jahr erneuert, wobei das Beherbergungsverhältnis auch ohne Angabe von Gründen beendet werden kann. Auch unangekündigte Besuche der Verwaltung, wie sie bei der Cité vertraglich erlaubt sind, wären im normalen Mietrecht undenkbar. Laut Christian Dandrès, Anwalt beim Mieter*innenverband Genf und SP-Nationalrat, ist das Modell auch deshalb problematisch, weil die Studierenden im Gegensatz zu Hotelgästen nicht auf ein «eigentliches» Zuhause zurückgreifen können und dementsprechend eine höhere Schutzbedürftigkeit vorliegt. Hotelähnlich sind auch die Zimmerkarten, die an vielen Orten als Schlüssel dienen. Was erstmal praktisch scheint, kann unschöne Konsequenzen haben. Es erlaubt der Verwaltung, im Konfliktfall den Zugang zum eigenen Zimmer zu verschliessen.

Von aussen begrüsst das Wohnheim mit einer Überwachungskamera.

Stadt zieht sich aus der Verantwortung

Die CUAE, die Gewerkschaft der Genfer Studierenden, beschäftigt sich schon lange mit den Wohnbedingungen in den Studiwohnheimen. In einer eigenen Arbeitsgruppe sammelt sie Beschwerden, sucht den Austausch und stellt Forderungen. CUAE-Sekretärin Zora Holzer beschreibt den Umgang so: «Die Bewohnenden fühlen sich überwacht und infantilisiert. Die Verantwortlichen haben ihre Hände überall drin, wo sie nur können.» Dazu gehören beispielsweise halbjährliche Wohnungs- und Zimmerkontrollen, die regelmässig zu Verwarnungen führen, sollte etwas nicht sauber sein oder ein kleines Beistellmöbel auftauchen. Im Gespräch mit diversen ehemaligen und aktuellen Bewohner*innen wird von eingezogenen Küchengeräten wie Kaffeemaschinen oder Mikrowellen berichtet. Steht ein Wohnzimmersessel auf dem Balkon oder wird man betrunken von Nicht-Bewohner*innen nach Hause begleitet, ist im Nachhinein meist mit einer zurechtweisenden Mail zu rechnen – WG-Feier undenkbar. 

Nebenbei werden die Wohnungen in den meisten Institutionen wöchentlich oder zweiwöchentlich professionell gereinigt, wobei eine Checkliste über die Ordnung der Dinge geführt wird. Ob es sich bei diesen Routinen um explizite Kontrolle handelt oder nicht, spielt dabei keine Rolle; die eigenen vier Wände stehen immer wieder unter Beobachtung. Insbesondere in kleineren Studierendenwohnheimen wie der privaten GmbH Point Commun, dem Centre Universitaire Protestant und dem ebenfalls christlichen Centre St. Boniface zeigt die Kontrolle noch ein anderes Gesicht. Im Gespräch mit diversen Studierenden stellt sich heraus: Die Direktor*innen der Wohnheime sind omnipräsent. Sie wohnen teilweise gar selber in der Liegenschaft. Sie kennen die Bewohner*innen persönlich, sehen durch die Reception mit Glasfront, wann sie ein und ausgehen, fragen nach, was in zugestellten Paketen steckt und werfen nicht selten einen Blick in die Aufnahmen der Videokameras. Colin, der Umweltingenieurwesen studiert und seine Schulzeit in einem Internat verbracht hat, erzählt: «Dort hatten wir mehr Freiheiten und lockerere Regeln, als sie uns hier auferlegt werden, wo wir doch keine Kinder mehr sind.»

Theo, der sich in der CUAE mit dem Thema befasste und selbst in einem Wohnheim gelebt hat, meint: «Für die Verantwortlichen ist vieles leichter, wenn die Anwohner*innen kein wirkliches Zuhause haben und alles, was mit Spass zu tun hat, ausserhalb stattfinden muss – in einer Stadt, die wahnsinnig teuer ist.» Die Personalkosten schlagen sich auch im Mietpreis nieder – monatlich kostet ein Zimmer zwischen 600 und 900 Schweizer Franken. Putzen kostet, Sicherheitspersonal kostet, Kontrollieren kostet, Videoüberwachung kostet, eine Reception kostet; wer Regeln schafft will diese bekanntlich auch umsetzen. Auf die Medienanfrage der ZS war der Direktor der Cité Universitaire nur für ein privates Gespräch mit Rundgang bereit. Der Bitte nach schriftlicher oder telefonischer Beantwortung der gestellten Fragen ist der Direktor der Cité Universitaire nicht nachgekommen. Einer Interviewanfrage der ZS kam auch die Stadt Genf nicht nach. Die Thematik liege nicht in ihrem Kompetenzbereich – obwohl sie im Stiftungsrat der Cité Universitaire sitzt und die städtische Wohnungskrise bewältigen muss.

Viele der Bewohner*innen sind nur kurz da, für einen Bachelor oder gar nur für ein Auslandssemester. In dieser absehbaren Zeit zettelt niemand juristische Verfahren an, niemand möchte riskieren, sein Zimmer zu verlieren
Christian Dandrès, SP-Nationalrat

Einzig das kleinere und private Studierendenwohnheim Point Commun nahm Stellung zu den Vorwürfen. Die Regeln würden dem Zusammenleben dienen und «dabei den Dialog, die sozialen Beziehungen und die Sicherheit aller» fördern. Sie seien «unerlässlich, damit sich die verschiedenen Persönlichkeiten in ihrem Lebensumfeld ungestört entfalten können [...]» Die Leitung von Point Commun habe die Aufgabe, die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Jedoch würden die Aufnahmen der Videokameras nur in Problemfällen gesichtet und regelmässige Zimmerkontrollen fänden in diesem Wohnheim keine statt. Holzer von der CUAE sagt : «Die Wohnsituation ist derart prekär, die Abhängigkeit von Wohnraum so gross, dass sich die Verantwortlichen vieles erlauben können.» SP-Nationalrat Christian Dandrès ergänzt: «Die freie Hand der Studiwohnheime hat auch noch einen weiteren Grund; viele der Bewohner*innen sind nur kurz da, für einen Bachelor oder gar nur für ein Auslandssemester. In dieser absehbaren Zeit zettelt niemand juristische Verfahren an, niemand möchte riskieren sein Zimmer zu verlieren. Zumal die Leute, die am häufigsten betroffen sind, oft auch jene sind, die kein Netzwerk in Genf haben und keine Ausweichoptionen für ein anderes Zuhause.» Auch die Bewohnenden sehen sich den Studierendenwohnheimen weitgehend ausgeliefert – in fast allen Gesprächen wird von einem Machtgefälle berichtet. Ein Narrativ, das jedoch von beiden Seiten des Machtgefälles, von Studierenden sowie Vermietenden aufgebracht wurde, ist besonders fragwürdig: Das Zusammenkommen verschiedener Kulturen und Nationalitäten mache die strengen Regeln in den Studierendenwohnheimen notwendig.

Der CUAE, die stets das Gespräch mit den Wohnheimen– insbesondere mit der Cité – sucht, wird kaum Gehör geschenkt. Ihre Forderungen haben einen schwierigen Stand: Die Anwohner*innen sind mit nur einem von 13 Sitzen im Stiftungsrat vertreten. Dass Bewohnende neuerdings Plakate an ihre Zimmerwände hängen dürfen, zählt zu den wenigen Errungenschaften der Studierendenvertretung.

Startup will, dass in Büros gewohnt wird

Um der Wohnungsnot von Studierenden in Genf zu begegnen, gibt es verschiedene, teils verzweifelt wirkende Lösungsansätze. So macht der Staat beispielsweise Werbung dafür, dass Private leere Zimmer an Studierende vermieten sollen. Weiter bietet die Universität Genf in Zusammenarbeit mit Pro Senectute ein Projekt an, dass Studierende bei Rentner*innen unterbringen soll. Zu den Bedingungen bei «Eine Stunde pro Quadratmeter» sollen Studierende wöchentlich drei bis fünf Stunden individuelle Alltagshilfe für ihr Zimmer leisten. 60 bis 70 Studierende starten laut Universität Genf jeden Herbst in diesem Wohnprogramm. Das Startup Immocrush hat zum Ziel, Büroflächen – von denen im Kanton Genf 215’304 Quadratmeter frei stehen – als Wohnraum für Studierende umzunutzen: «Entdecken Sie, wie wir Ihr Immobilien-Investment maximieren können.» Das Projekt hat bereits verschiedene Preise gewonnen und wird vom Kanton Genf unterstützt. Von tatsächlich geschaffenem Wohnraum ist bislang jedoch nichts zu hören. Auch in Zürich haben Studis Schwierigkeiten, günstigen Wohnraum zu finden – gerade wenn sie neu in der Stadt sind.

Preislich folgt die Stadt dicht auf Genf, die Wohnungsnot ist gross. Ähnliche Bedingungen wie für Studierende in Genf sind jedoch nicht vorzufinden Die ETH-Wohnheime auf dem Hönggerberg sind zwar teuer und dienen, wie diese Zeitung bereits berichtete, Pensionskassen als Renditeobjekt, von ähnlichen Regeln und einer Überwachungsatmosphäre sind sie jedoch weit entfernt. Die Verträge folgen dem Mietrecht. Zudem sind in Zürich schon früh studentische Wohnorganisationen entstanden, die eigene Immobilien besitzen und Zwischennutzungen organisieren: das Jugendwohnnetz (JUWO) vor mehr als 40 Jahren, der Vorläufer der Studentischen Wohngenossenschaft (WOKO) vor beinahe 70 Jahren. Zusammen bieten sie mit über 8'000 Zimmern mehr als das Zehnfache des Genfers Äquivalent Cité an.

Die Studierendenwohnheime in Genf bieten für viele eine knapp bezahlbare Bleibe, jedoch kein Zuhause. Für die meisten sind sie eine Übergangslösung in der Hoffnung , bald woanders unterzukommen, oder mit der Perspektive, die Stadt nach dem Studium wieder zu verlassen.