Diese Änderungen am Historischen Seminar treten ab dem nächsten Semester in Kraft.

«Es ist nicht ganz ohne»

Mit der Informationsveranstaltung über die neue Studienordnung versuchte das Historische Seminar Unklarheiten zu beseitigen. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

12. März 2013

Der Andrang ist gross: Die Besuchermenge der «Informationsveranstaltung Überführung neue Studienordnung“ des Historischen Seminars füllt den grossen Vorlesungssaal KO2-F-180 selbst an einem Freitagmittag problemlos. Die Stimmung unter den Studierenden schwankt zwischen Nervosität und Fatalismus, die aberwitzigsten Gerüchte kursieren («Dänn gits Seminar mit 1 KP»), Unmutsäusserungen werden laut («Huerä Gbaschtle»).

Die Vertreter des Historischen Seminars bringt das nicht aus der Ruhe. In ihrer ausführlichen und gut strukturierten Präsentation erläutern Prof. Dr. Zey, Prof. Dr. Sarasin und die neue Studienbeauftragte Dr. Julia Müller den versammelten Studierenden die Grundzüge der neuen Studienordnung und deren Konsequenzen. Das Thema ist komplex; im Zuge der Fragerunde werden einige Unsicherheiten klar - gerade im Zusammenhang mit dem Studium Generale.

Die Sprecher sind sich der vorhandenen Schwierigkeiten bewusst (Sarasin: «Es ist nicht ganz ohne»), aber der Grundtenor ist beruhigend und konstruktiv, die grundlegende Nachricht der Absicherung für die Studierenden findet Gehör (Müller:«Wir dürfen Ihnen keine Punkte aberkennen»). Es wird klar, dass es sich hier nicht um reine Schikane handelt, sondern um den Versuch einer logischen und produktiven Umstrukturierung.

Hier das Wesentliche in Kürze:

Die Daten

April 2013: Erstellung & Versand der Studienverträge per E-mail.

Mai/Juni: Einspruchsfrist, Zeit für individuelle Beratungsgespräche.

1. August: Inkrafttreten der neuen Studienordnung.

Die Prinzipien

1. Es gibt keine Aberkennung von bereits erbrachten Leistungen.

2. Mehr als die minimale Punkteanzahl pro Studiengang kann nicht verlangt werden.

3. Das Studium Generale ist zukünftig kein obligatorischer Bestandteil mehr.

4. Zweisemestrige Kurse (FS 13 bis HS 13) werden respektiert.

5. Die im Vertrag enthaltenen Leistungen müssen bestanden werden.

6. Im Bachelor müssen 30%, im Master 50% der Leistungen benotet sein.

Die 6 wesentlichen Punkte

I. Angebot von 3/6/9/12 ECTS-Seminaren zur verbesserten Kompatibilität

II. Einführung einer Bachelorarbeit mit Umfang von 12 ECTS für Hauptfächler.(Bei gleichzeitiger Einführung eines neuen Hauptfaches für 120 ECTS)

III. Umstrukturierung des Basisstudiums im Bachelor (PS I und PS II werden zusammengelegt und mit thematisch statt wie vorher formal ausgerichtet)

IV. Ersatz der modulübergreifenden Prüfung im Master durch eine mündliche Prüfung in einem Teilgebiet, in dem nicht die Masterarbeit geschrieben wird (neu ist der Master auch in zwei statt drei Teilgebieten möglich.)

V. Einmaliges Hilfsmittel der Kompensationsmodelle im Falle von 1 oder 2 fehlenden ECTS

VI. Erreichen von mehr als 2/3 der nötigen ECTS bis Ende FS 13 ermöglicht Abschluss nach alter Studienordnung

So logisch das geplante Resultat auch erscheinen mag, die Überführung in die neue Ordnung wird sicherlich für einige Verwirrung sorgen. Zur Erleichterung bietet das Historische Seminar sogenannte «Korrespondenztabellen» an, die den Studierenden zeigen sollen, welchen neuen Anforderungen ihre bereits erbrachten Leistungen entsprechen. Nach etwas Übung sind diese Tabellen äusserst nützlich, wenn aber trotzdem Unsicherheiten bestehen, besteht kein Grund zur Beunruhigung.

Neben dem Angebot der persönlichen Beratungsgespräche können auch einzelne Fragen an die Studienberatung gerichtet werden. Zudem ist auch der Fachverein des Historischen Seminars eine Anlaufstelle für Fragen und Diskussionsbedarf.