Ansturm adieu: Ab 2013 sind in der Jus-Bibliothek auch in der Weihnachtszeit Plätze frei. Catherine Eisendle

Jus 2.0 - die grosse Reform

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät steht vor den grössten Änderungen seit der Bolognareform. Ab dem Herbst 2013 treten sie für alle Jus-Studierenden in Kraft.

21. September 2012

Die Jus-Fakultät baut ihren Studiengang um. Ab dem Herbstsemester 2013 gibts eine neue Studienordnung. Zwei Punkte, die den Bachelor betreffen, stechen aus der Reform hervor.

Erstens strafft die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Assessmentstufe. Einige Module, wie beispielsweise Wirtschaft, fallen weg. Andere, wie Römisches Recht, werden zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Zudem dürfen Assessmentprüfungen nur noch einmal wiederholt werden, nicht wie bisher zweimal. Simone vom Fachverein Jus hat Verständnis für diese Anpassung. Mit dieser Änderung würde die Assessmentstufe endlich ihrem Namen gerecht: «Im neuen System kann es nicht mehr vorkommen, dass Leute eine Assessmentprüfung erst im sechsten Semester zum dritten Mal nicht bestehen und aus dem Studium fliegen.» Es werde früher selektioniert, was ihrer Ansicht nach sinnvoll sei. So könne man vielleicht die Betreuungsverhältnisse verbessern und dem Platzmangel etwas entgegenwirken.

«Rückschritt ins Mittelalter»

Der zweite Punkt ist umstritten. Prüfungen finden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät neu nur noch Ende Frühlingssemster statt. Dies soll die Prüfungslast der vielen kleinen Module reduzieren. Allerdings bedeutet dies für die Studierenden, welche eine Prüfung nicht bestehen, dass sie eventuell ein Jahr länger studieren müssen. Martina* studiert im 5. Semester Jus und spricht hier von einem «Rückschritt ins Mittelalter». «Bei der Politikwissenschaft haben sie Wiederholungsprüfungen eingeführt, damit die Prüfungen nicht mehr nur im Jahresrhytmus geschrieben werden können, und bei uns schaffen sie das ab», sagt die 22-Jährige entnervt.

Simone ist anderer Meinung, wenn auch mit Vorbehalten. Die flexible Übergangsregelung vom Bachelor zum Master erlaube auch mit Jahresprüfungen ein Studium ohne grosse Verlängerungen. Sie glaubt, dass Jahresprüfungen viele Vorteile haben. Sie förderten vernetztes Lernen, und es würden in Zukunft mühsame Überschneidungen bei zweisemestrigen Modulen entfallen. Wie beispielsweise bei den grossen zweisemstrigen Modulen Öffentliches Recht II und Privatrecht III, welche um ein Semester versetzt beginnen. Das führe dazu, das aufgrund der Prüfung Privatrecht III im Sommer viele Studierende die Vorlesungen im Öffentlichen Recht II nicht mehr besuchen würden. Das bringe eine hohe Durchfallquote mit sich, erklärt Simone. Schlussendlich müsse sich das neue System erst noch bewähren. Daher sei es schwierig, zu sagen, ob die Jahresprüfungen nun besser oder schlechter sind.

Es wird sich zeigen, ob die Vorteile überwiegen. Und das schon bald. Eine Übergangsphase gibt es nicht. Das heisst, Prüfungen, welche im nächsten Frühling nicht bestanden werden, können erst ein Jahr später oder, falls die Module nicht mehr angeboten werden, gar nicht mehr wiederholt werden.

* Name der Redaktion bekannt.

Infoveranstaltung:

Di, 25.09.12, 18-20 Uhr im KOH-B-10