Student gewinnt vor Gericht
Sieg – Ein Student der Universität Zürich hat vor dem Verwaltungsgericht einen Sieg errungen, nach dem er gegen eine ungerechte Prüfungssituation klagte. Bei einer Wirtschaftsprüfung im Juni 2024 führten die Teilnehmer*innen in zwei Gruppen aufgeteilt die Prüfungen zeitlich versetzt durch. Dabei wurden prüfungsrelevante Informationen zwischen den Gruppen weitergegeben. Die Fakultät vergab darauf pauschal volle Punktzahl für die drei Aufgaben. Ein Student, der trotz dieser Gutschrift mit der Note 3,75 durchfiel und vom Studiengang gesperrt wurde, wehrte sich erfolgreich. Er beschwerte sich über die unfairen Bedingungen, da die Uni durch die zeitlich versetzten Prüfungen einen Vorteil für die zweite Gruppe ermöglichte. Die pauschale Punktevergabe gleiche dies nicht aus. Das Gericht entschied, dass der Student die Prüfung nun wiederholen darf. Das Urteil ist rechtskräftig.