Präsenzpflicht statt Chancengleichheit?
Trotz voller Hörsäle und wachsenden Studierendenzahlen werden Podcasts der Vorlesungen nicht konsequent zur Verfügung gestellt. Diese Handhabung steht in Konflikt mit dem Nachteilsausgleich.
«Die Übertragungsräume sind oft voll» erzählt Fabrice Vogt, der an der Universität Zürich im ersten Semester Betriebswirtschaft studiert. Denn Seit dem Herbstsemester 2024 werden für das Pflichtmodul Mikroökonomik I keine Podcasts mehr angeboten, obwohl es regelmässig gebucht wird. Stattdessen wird die Veranstaltung in weiteren Sälen zeitgleich auf Bildschirmen übertragen. Ein Blick ins Vorlesungsverzeichnis zeigt, dass immer häufiger auf Präsenzunterricht gesetzt und von Podcasts abgesehen wird. Steht das im Einklang mit Chancengleichheit und Inklusion, wie sie im Leitbild der Universität festgehalten sind?
Auf der Webseite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird erklärt, dass auf zeitgenössische und digitale Unterrichtsformen gesetzt werde, um den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden. Auf Anfrage schreibt das zuständige Dekanat, dass fakultätsweit keine Empfehlungen zur Handhabung von Podcasts ausgesprochen würden. Pläne, den Präsenzunterricht auszuweiten, gibt es keine. Einzig bei Seminaren gelte eine Präsenzpflicht. Entgegen der Vision der Fakultät verlangen einzelne Professor*nnen für ihre Vorlesungen eine gewisse Anwesenheitsquote, was sich positiv auf den Leistungsnachweis auswirken könne.
An der Rechtswissenschaftliche Fakultät (RWF) sind ebenfalls rund 4'000 Studierende eingeschrieben. Im Umgang mit Aufzeichnungen wird hier eine leicht andere Politik verfolgt. Laut einer Stellungnahme des Dekanats ist ihnen bewusst, dass viele Studierende auf Podcasts angewiesen sind, um das Studium mit einer Erwerbstätigkeit zu vereinbaren oder trotz einer Behinderung zu ermöglichen. Doch sie hätten bemerkt, dass in Lehrveranstaltungen, für die Podcasts angeboten werden, die Präsenz der Studierenden stark abgenommen habe. Das führe, so das Dekanat, zu einer Minderung der Lehr- und Lernqualität. Deshalb bleibe es nur bei einer Empfehlung, die Vorlesungen aufzuzeichnen. Einzelne Lehrstühle bieten Podcasts nur auf Anfrage und in begründeten Fällen an.
Ob überfüllte Hörsäle den Lernprozess fördern, ist fraglich. Besonders dann, wenn der Unterricht auf einer anderen Landessprache stattfindet. Für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Aufzeichnungen deshalb besonders wichtig. «Das Pausieren erlaubt es, zeitgleich etwas nachzuschauen oder die behandelten Gesetze auf Italienisch nachzuschlagen», meint Alessandro Merlani, Student an der RWF. Denn Rechtswissenschaft wird in der Schweiz nur auf Deutsch oder Französisch unterrichtet.
Die Philosophische Fakultät (PhF), mit ihren knapp 10'000 Studierenden bereits grösser als die Hochschule St. Gallen, ist bezüglich Bereitstellung von Podcasts ein Flickenteppich. «Unsere Dozierenden zeichnen zum Glück alle Vorlesungen auf, auch wenn das nicht immer auf Anhieb funktioniert», sagt Aylin Dogan, die mit einem Nachteilsausgleich am Institut für Politikwissenschaft studiert. Seit diesem Semester engagiert sie sich als Co-Präsidentin des Fachvereins Polito für eine Podcastpflicht an der PhF. An nachteilsausgleichende Massnahmen würden sich allerdings nicht alle Studienprogramme der Fakultät halten. «Es ist noch kein Semester vergangen, in dem ich nicht mindestens eine dozierende Person darauf hinweisen musste, nachteilsausgleichende Massnahmen umzusetzen», führt Aylin weiter aus. So zum Beispiel das Soziologische Institut, an dem sie im Nebenfach studiert. Eine Anfrage an das Dekanat bleibt bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Podcasts beziehungsweise die Teilnahme an alternativen Lehrveranstaltungen sind Teil des Massnahmenkatalogs, um studienrelevante Beeinträchtigungen auszugleichen. Das erklärt die Fachstelle Studium und Behinderung. Eine einheitlichere Regelung seitens der Universität ist auch deshalb nötig, weil der Punkt Nachteilsausgleich schon länger Thema ist. Schliesslich würden alle Studierende davon profitieren, namentlich auch Werkstudent*innen. Vorerst überwiegt allerdings das Recht der Professor*innen am eigenen Bild.
Podcasts sind nicht das einzige Medium, um den Bedürfnissen der Studierenden entgegenzukommen. An den zwei kleinsten Fakultäten, der Fakultät für Theologie und Religionswissenschaften (TRF) und der Vetsuisse, wird hierfür auf Betreuung gesetzt. Aufgrund der knapp 300 Studierenden könne die Fakultät gut auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Studierenden eingehen, so das zuständige Dekanat. Für die TRF gebe es hauptsächlich inhaltliche Gründe, weshalb der Präsenzunterricht bevorzugt werde, denn für die Fachbereiche Theologie und Religionswissenschaft könnten Inhalte oft nur im Gespräch angemessen bearbeitet werden. An der Fakultät Vetsuisse, mit rund 700 Studierenden, besteht weder eine Präsenz- noch eine Podcastpflicht. Veranstaltungen müssten nur dann aufgezeichnet werden, wenn sie kurzfristig verschoben werden, so der Prodekan auf Anfrage.
Kleine Institute und Fakultäten können das Fehlen von Podcasts mit Betreuung kompensieren. Wo diese fehlt, werden Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt. Bei grösseren Fakultäten ist hingegen kein Muster zu erkennen. Chancengleichheit und Inklusion werden von Fakultät zu Fakultät anders verstanden, weshalb sich Studierende weiterhin um eine Podcastpflicht bemühen. Von einer weitreichenden Abschaffung des Podcast-Angebots ist allerdings nicht auszugehen.