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Uni-Rektor Hengartner wechselt an die ETH

Michael Hengartner tritt im kommenden Jahr als Rektor der Uni Zürich zurück und wird Präsident des ETH-Rates. Wer die Nachfolge antreten wird, ist noch nicht bekannt.

4. September 2019

Seitenwechsel bei den Zürcher Hochschulen: Rektor Michael Hengartner gibt seinen Posten an der Universität ab und wird per 1. Februar 2020 Präsident des ETH-Rates. Damit tritt er die Nachfolge von Fritz Schiesser an, der im vergangenen April von seinem Amt zurückgetreten war. Hengartner wurde vom Bundesrat auf Antrag von Bildungsminister Guy Parmelin gewählt, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Der 53-jährige Hengartner ist seit 2014 Rektor, von 2009 bis 2014 war er Dekan an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. «Der Abschied von der UZH fällt mir sehr schwer», sagt Hengartner gegenüber der uni-eigenen Plattform «UZH News». «Es ist ein grosses Privileg, die grösste Universität der Schweiz zu führen. Und ich habe in diesem Amt eine sehr intensive, anregende und lehrreiche Zeit erlebt.»

Nachfolge ungeklärt

Unter seine Zeit als Rektor fallen die Planung und Mitverantwortung von Grossprojekten wie der geplante Neubau «Forum UZH» oder die sogenannte «Bibliothek der Zukunft». Als Nachfolge sei noch keine Person bekannt, wie die Uni auf Nachfrage erklärte. Das bedeutet, dass die Universität Zürich im Frühjahrssemester 2020 ohne Rektor dastehen wird.

Stattdessen soll eine «Rektorin oder ein Rektor ad interim» das Amt vorübergehend übernehmen. «Der Universitätsrat wird ein Findungsverfahren in die Wege leiten», sagt Melanie Nyfeler von den Media Relations der Uni zum weiteren Vorgehen. In diesem Prozess werde auch die Übergangslösung bis zum Amtsantritt der neuen Rektorin oder des neuen Rektors geregelt.

Wahl eilt

«Idealerweise wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger das Amt auf August 2020 übernehmen», bestätigt Nyfeler. Somit bleibt der Findungskommission nicht viel Zeit. Denn diese muss erst eine Nominationsliste der Kandidierenden erarbeiten. Nach Genehmigung duch den Universitätsrat werde diese an den Senat weitergeleitet. «Darauf folgen Hearings der Kandidierenden bei Fakultäten und Ständen», sagt Nyfeler. Im Anschluss daran stelle der Senat zuhanden des Universitätsrats Antrag auf Wahl.