Laura Cassani

Stellungnahme des Psychologischen Instituts

In der Kommunikation zwischen Studierenden und Institut scheint nicht alles optimal zu verlaufen. Viele Studierende sind verunsichert. Nachdem das Psychologische Institut auf die Anfrage unserer Autorin bis Redaktionsschluss nicht reagierte, bezieht es nun zum Zeitungsartikel Stellung.

8. März 2016

Liebe Leserinnen und Leser der Zürcher Studierendenzeitung

Liebe Studierende der Psychologie

Der am 26. Februar 2016 in der Zürcher Studierendenzeitung erschienene Artikel «Studienunordnung» setzt sich einseitig mit der auf das Herbstsemester 2016 angekündigten Studienordnungsreform am Psychologischen Institut der Universität Zürich auseinander. Das Psychologische Institut ist froh um Stellungnahmen zu bevorstehenden Neuerungen und offen für konstruktive Kritik. Da der genannte ZS-Artikel den Sachverhalt der Überführung in die neue Studienordnung (StO) am Psychologischen Institut zudem an mehreren Stellen falsch wiedergibt, ist es uns wichtig, die Fehlinformationen richtigzustellen, damit die Psychologie-Studierenden nicht weiter verunsichert werden und wissen, was tatsächlich gilt.

  • Sämtliche Studierende der Psychologie wurden rechtzeitig, das heisst am 1. Dezember 2015 – neun Monate vor Inkrafttreten der neuen StO –, per E-Mail von der Studienordnungsreform in Kenntnis gesetzt. Zeitgleich wurde die neue StO zusammen mit ausführlichen Informationen und Hilfstools auf der Webseite des Psychologischen Instituts publiziert, wodurch die Möglichkeit zur vollständigen Selbstinformation über die Überführung frühzeitig gewährleistet war.
  • Für die Überführung wurde bewusst ein Konzept der Eigenverantwortung und Transparenz gewählt: Damit die Studierenden nachvollziehen können, wie die Module der alten StO in der neuen StO angerechnet werden, sollte die Überführung anhand der eigens dafür konzipierten interaktiven Excel-Tabellen, den Mappingformularen, von den Studierenden selbst vorgenommen werden. Dadurch soll das System der Überführung offengelegt und Fairness gewährleistet werden.
  • Die Studierenden wurden und werden zu keinem Zeitpunkt mit der eigenverantwortlichen Überführung allein gelassen: Für einfache Fragen wurden laufend die FAQs ergänzt. Komplexere Fragen wurden entweder per E-Mail beantwortet oder während einer 30-minütigen Einzelberatung («Workshop») geklärt. Um eine umfangreiche Kommunikation und Information zu gewährleisten, wurden eigens zwei studentische Mitarbeiter/-innen, die Überführungscoaches, eingestellt, die die Perspektive der Studierenden kennen.
  • Wegen der Studienordnungsreform wird es nicht zu Studienzeitverlängerungen kommen. Allfällige Unsicherheiten werden in Einzelberatungen geklärt und bei Bedarf werden Sondervereinbarungen in Form von Studienverträgen getroffen. Diese geben den betreffenden Studierenden die Sicherheit, das Studium in der besprochenen Weise fortsetzen und abschliessen zu können.
  • In der neuen StO wird keineswegs mehr Leistung von den Studierenden erwartet. Durch die Erweiterung der Module von 3 auf 4 ECTS Credits sind weniger Module zu absolvieren, und der Leistungsumfang im Bachelor und Master bleibt bei insgesamt 120 ECTS Credits. Da die Berechnung des Workloads pro ECTS Credit unverändert ist, ergibt sich gesamthaft keine Veränderung der zu erbringenden Leistungen.
  • Grundsätzlich werden alle bisher erbrachten und in der alten StO anrechenbaren Leistungen in die neue StO überführt: Wie das für die jeweils individuelle Leistungsaufstellung aussieht, kann jeder Studierende selbst mit Hilfe des Mappingformulars seines Studienprogramms ermitteln und bei Bedarf Hilfe vom Psychologischen Institut erhalten.
  • Diejenigen Bachelormodule, die zukünftig Teil der Eingangsstufe im Master sind, werden komplett neu konzipiert. Inhaltliche Übereinstimmungen mit den vormaligen Bachelormodulen sind marginal.

Detaillierte Informationen sind auf den Webseiten des Psychologischen Instituts publiziert:

www.psychologie.uzh.ch/ueberfuehrung