Wer an der Uni die Fäden zieht

Immer wieder sind wir Studierende davon betroffen, was andere für uns entscheiden. Wer sind diese anderen? Und wie können wir mitbestimmen? Ein Überblick.

Lukas Heinser (Text), Lucie Reisinger (Collage) und Ben Sprenger (Illustrationen)
31. März 2023

Rechtliche Grundlagen

Die Uni Zürich ist eine kantonale Institution, darf aber als eigenständige Rechtspersönlichkeit selbst über ihren Finanzhaushalt entscheiden. Die gesetzliche Grundlagen bilden das Universitätsgesetz von 1988 und die Universitätsverordnung.

Stände

Die Uniangehörigen werden in vier Stände geteilt: Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs, Fortgeschrittene Forschende und Lehrende (vor allem Professor*innen) und administratives und technisches Personal, kurz ATP (alle übrigen). Die Stände sind in allen­ wichtigen Gremien der Hochschule durch mindestens ein*e Vertreter*innen repräsentiert. Brisant: Das ATP ist erst seit 2021 ein offizieller Stand. Bis dahin hatten die Studienkoordinator*innen, Reinigungskräfte, Informatikdienstler*innen und viele weitere also alle kein Mitspracherecht an der Uni.

Universitätsrat

Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Uni. Er besteht gemäss Unigesetz aus sieben bis neun «Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik». Ratspräsident*in ist jeweils die*der kantonale Bildungsdirektor*in, zurzeit Silvia Steiner. Die Ratsmitglieder werden durch den Regierungsrat für vier Jahre gewählt. Der Universitätsrat bestimmt die grössere strategische Ausrichtung der Uni, wählt die*den Rektor*in, die Prorektor*innen sowie die Professor*innen und schafft Lehrstühle. An den Sitzungen des Universitätsrats nehmen auch die Unileitung und Vertretungen der Gesundheitsdirektion, des Spitalrats USZ und der Stände teil. Allerdings haben diese nur eine beratende Stimme. Die Studivertreterin ist zurzeit Polina Pokrovskaya.

Universitätsleitung

Grössere Entscheidungen, die nicht zur Kompetenz des Unirats gehören, trifft meist die Universitätsleitung (UL). Sie koordiniert Forschung und Lehre, organisiert den Betrieb und regelt die Finanzen. Mitglieder sind die*der Rektor – zurzeit Michael Schaepman – und die Prorektor*innen Forschung beziehungsweise Lehre und Studium sowie das Prorektorat Professuren und wissenschaftliche Informationen. Dazu kommen die Direktor*innen Universitäre Medizin, Finanzen und Personal sowie Immobilien und Betrieb. Die Mitglieder führen jeweils die Geschäfte ihres Bereichs.

Erweiterte Universitätsleitung

Das letzte Wort hat gewöhnlich die Erweiterte Universitätsleitung (EUL). Sie besteht aus der UL, Standesvetreter*innen und den Dekan*innen der sieben Fakultäten. Mit beratender Stimme nehmen das Generalsekretariat, die Gleichstellungskommission, die*der General Counsil, die Kommunikationsabteilung und die Zentrale Informatik an den Sitzungen teil. Das Mitspracherecht der Studierenden in der Unileitung ist schweizweit einzigartig. Angesichts der 30’000 Mitglieder des studentischen Standes sind die zwei Stimmen allerdings nicht sehr viel. Studentische Anliegen haben nicht viele Chancen, wenn etwa die Fakultäten dagegen sind.

Senat

Wenn der Universitätsrat die*den Rektor*in oder Prodekan*innen wählt, tut er dies auf Antrag des Senats – er wählt also normaler­weise diejenigen Personen, die der Senat empfiehlt. Mitglieder des Senats sind: Rektor*in, Professor*innen, jeweils einige Standesvertreter*innen und die*der Generalsekretär*in.

VSUZH

Den Verband der Studierenden der Universität Zürich gibt es seit zehn Jahren. Bis 2005 hatten die Studis keine eigenständige, unabhängige Vertretung an der Uni. VSUZH-Mitglied sind Studierende, die bei der Einschreibung beigetreten sind und den Verband durch kleine Mitgliederbeiträge mitfinanzieren. Alle Mitglieder können für Wahlen in den Vorstand oder den VSUZH-Rat antreten. Wähler*innen sind alle Studierende. Der VSUZH-Rat besteht aus 70 Sitzen und wird alle zwei Jahre gewählt. Darin vertreten sind verschiedenste Fraktionen – also studentische Vereine unterschiedlicher Interessengruppen. Darunter sind zum Beispiel die Kripo (Kritische Politik an den Hochschulen Zürichs), der Fvoec (Fachverein Ökonomie) und der Filo (Einfach studieren!). Der Rat entscheidet über Geldbeiträge für studentische Anliegen und diskutiert in Kommissionen über universitäre Angelegenheiten. Die daraus hervorgehenden Positionen werden wiederum in den universitären Gremien vertreten – durch jeweils mindestens ein VSUZH-Mitglied. Auch wer nicht Ratsmitglied ist, kann sich in diese Gremien und den VSUZH-Vorstand wählen lassen. So waren die jetzigen Co-Präsident*innen – Laura Galli und Stefan Rader – nie im Rat.

Kernkommissionen

Die 19 Kernkommissionen widmen sich verschiedenen universitären Geschäften und Anliegen. So gibt es etwa eine Gleichstellungskommission, eine Kommission Lehre und Studium und eine Nachhaltigkeitskommission. Sie verfügen über eigene Entscheidungskompetenzen. In Geschäften von gesamtuniversitärer Bedeutung hat die UL beziehungsweise die EUL aber das letzte Wort. In den Kommissionen sind unterschiedlichste institutionelle Interessengruppen durch jeweils mindestens eine*n Delegierte*n vertreten, allen voran die Fakultäten und Stände. Zuletzt wurde durch die EUL eine sogenannte «Harmonisierung» durch «Verschlankung» der Kernkommissionen beschlossen: Vertretungen sollen jeweils nur noch aus einer Person für jeden Stand und jede Fakultät erfolgen. Dadurch werden die Studierenden an Einfluss verlieren.