Selma Hoffmann

Für ewige Studis wird’s teuer

Wer länger als zwölf Semester studiert, wird zur Kasse gebeten. Das sorgt für Kritik.

6. Mai 2022

Wer auf Bachelor- oder Masterstufe länger als zwölf Semester studiert, muss ab dem 1. August erhöhte Studiengebühren bezahlen. Mit 1440 Franken werden diese doppelt so hoch wie die übliche Semestergebühr von 720 Franken. Das hat der Universitätsrat in der revidierten Verordnung über die Studiengebühren vorgesehen, die im August in Kraft tritt. Damit sollen fakultätsübergreifend einheitliche Regeln geschaffen werden. Denn einige Fakultäten kennen bereits heute eine Studienzeitbegrenzung, nicht aber zum Beispiel die Philosophische Fakultät.

Die neue Regelung sorgt für viel Kritik. So spricht sich der VSUZH vehement gegen die Beschränkung der Studienzeit und die damit einhergehende Erhöhung der Studiengebühren aus. Die Uni Zürich gehe von «Vollzeitstudierenden» aus. Da aber 75% aller Studierenden neben dem Studium arbeiten, entspreche diese Vorstellung nicht der Realität. «Bei einem Teilzeitstudium von 50% wird das vom Universitätsrat empfohlene Maximum von 12 Semestern schnell zur eigentlichen Regelstudienzeit», schreibt der VSUZH im Positionspapier zur Studienzeitbeschränkung.

Doch die Uni Zürich hält an der Revision fest und Gabriele Siegert, Vize-Rektorin und Prorektorin Studium und Lehre, beschwichtigt: «Ziel der Regelung ist es eigentlich nur, dass die Studierenden auch studieren. Es gibt eine kleine Anzahl Studierende, die über mehrere Semester gar keine oder nur sehr wenige Module buchen, so dass nicht klar ist, wieso sie überhaupt an der Uni immatrikuliert sind.» Wenn ein Studium tatsächlich länger als zwölf Semester dauert, sei es sinnvoll, sich mit der Person hinzusetzen und zu schauen, dass der Abschluss erreicht werden kann.

Doch wenn es Ziel der Revision ist, Studierende dabei zu unterstützen, ihren Abschluss zu erreichen, weshalb dann die finanziellen Druckmittel? «Naja, wenn wir einfach zu einem Gespräch einladen würden, würde ja niemand kommen», sagt Siegert. Es gäbe zudem Fächer, wo es problematisch sei, wenn ein Studium zu lange andaure. «Dann können wir nicht mehr garantieren, dass die Studierenden wirklich über die Kompetenzen verfügen, welche für den Arbeitsmarkt wichtig sind», betont Siegert.

Ein gesamtgesellschaftlicher Trend

Isaias Moser, Vertreter des Stands der Studierenden in der erweiterten Universitätsleitung, kann teilweise nachvollziehen, weshalb die Uni diese Revision beschlossen hat. Denn aus Politik und Wirtschaft gäbe es seit Bologna grossen Druck: «Es gibt die Auffassung, Studis sollten möglichst kurz und heftig studieren. Natürlich könnte die Uni Zürich hier einen Gegenpunkt setzen, aber wir haben es mit einer gesamtschweizerischen, ja vielleicht europäischen Entwicklung zu tun.»

Wie viele Studis betroffen sein werden, kann Siegert nicht genau sagen. «Es werden aber sehr wenige sein», versichert sie, das zeige ihre Erfahrung. Die erhöhten Gebühren fallen auch nicht automatisch an. Studierende würden im elften Semester kontaktiert und könnten einen Antrag auf Beibehaltung der regulären Studiengebühr stellen. «Dann wird inhaltlich und formell geprüft, weshalb das Studium so lange andauert. Wenn es gute Gründe gibt, muss auch keine erhöhte Studiengebühr bezahlt werden», so Siegert. 1’440 Franken bezahlen müsse nur, wer keinen Antrag stellt. Der Zähler auf Studienstufe werde zudem erst diesen Herbst für alle Bachelor- und Masterstudierenden auf eins gesetzt, das heisst: Höhere Gebühren werden frühestens per Herbstsemester 2028 fällig.