Uni-Angestellte kämpfen um Anerkennung
Der lange Weg des administrativen und technischen Personals zum Mitbestimmungsrecht.
Wer das Wort «Stände» hört, denkt wahrscheinlich zuerst an die mittelalterliche Ständeordnung – oben war der Adel, an zweiter Stelle die Geistlichen und zuunterst die Bauern. In einen Stand wurde man hineingeboren, ein Aufstieg war praktisch unmöglich. Stände gibt es auch heute noch, zum Beispiel an der Uni Zürich. Diese sind offiziell nicht hierarchisch geordnet, problematische Verhältnisse herrschen aber trotzdem.
Alle Stände sind in der Universitätsleitung vertreten und haben somit politisches Mitbestimmungsrecht. Bis vor wenigen Jahren wurden Uni-Angehörige in Studierende, Mittelbau und Privatdozierende eingeteilt. Keinem Stand gehörten die Professor*innen und das administrative und technische Personal (ATP) an. Letzteres umfasst rund 3600 Personen – alle, die an der Uni angestellt und in der Regel nicht in der Forschung tätig sind oder studieren. Darunter gehören die Mitarbeiter der Zentralen Informatik, der Studienkoordination, der Sekretariate und der Reinigung. Während Professor*innen einen Stände-Status nicht unbedingt brauchen – sie stellen beinahe die ganze Universitätsleitung und verfügen über Berufungsrecht – war dem ATP die Möglichkeit der Mitbestimmung bis vor kurzem verwehrt.
Die Änderung kam 2019 mit dem revidierten Universitätsgesetz unter Rektor Michael Hengartner, kurz vor dessen Rücktritt; die Uni-Angehörigen wurden umverteilt, es gab jetzt vier Stände: Die Studierenden, den wissenschaftlichen Nachwuchs, die fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden und neu das ATP. Christine Wittlin vom Vorstand des damaligen Vereins Infrastruktur-Personal (VIP) sprach von einem «Jahrtausendereignis», einem «Sieg der Demokratie».
Denn seit Inkrafttreten der neuen Standesorganisation im April 2021 ist das ATP mitbestimmungsberichtigt und hat die Pflicht und das Privileg, Delegierte für die Gremien und Kommissionen der Uni zu stellen, von der erweiterten Universitätsleitung bis zur Institutsversammlung. Diese Aufgabe übernimmt die Nachfolgerin des VIP, die Vereinigung des administrativen und technischen Personals (V-ATP). Sie ist demokratisch organisiert, mit einem Vorstand, regelmässigen Mitgliederversammlungen und der Möglichkeit für jede*n ATPler*in, sich in der Vereinigung zu engagieren oder für ein Amt zu kandidieren.
Was bisher geschah
Nun stellt sich die Frage, warum es so lange gedauert hat, bis man die Mitsprache gewährte. Laura Beccarelli und Ruth Hunkeler-Wittleder, Co-Präsidentinnen der V-ATP, durften am letztjährigen Dies Academicus eine Rede halten, sozusagen zur Feier der Gründung eines eigenen Standes. «Dafür wollte ich ein wenig Forschung betreiben. Es war erschreckend zu sehen, dass in den Archiven alle Studis, Professoren etc. seit der Uni-Gründung dokumentiert sind, zum administrativen und technischen Personal aber fast nichts zu finden ist. Man scheint das ATP in der Vergangenheit einfach als vernachlässigbar gesehen zu haben», so Beccarelli.
Ein bisschen mehr über die Geschichte des ATP weiss man zumindest für die Zeit seit der Gründung des VIP 2005. Schon zwei Jahre danach gibt es bei der Unileitung einen ersten Vorstoss des Vereins zur Erteilung eines Mitspracherechts. Rektor Hans Weder verkündet damals: «Als nächster Schritt wird die Universitätsleitung durch die zuständigen Stabsstellen Modelle ausarbeiten lassen, wie eine allfällige Mitbestimmung des administrativen und technischen Personals konkret ausgestaltet werden könnte.»
Auf die daraus entstehende Hoffnung folgt allerdings bald Enttäuschung. Zuerst wird der Antrag 2008 in der Unileitung entgegen einem Versprechen gar nicht behandelt. Als dies auf weiteren Druck durch den VIP doch geschieht, heisst es, die Erteilung eines Mitspracherechts mache erst dann Sinn, wenn das Standeswesen an der Uni insgesamt abgeschafft werde – dies wohl im Wissen darum, das eine solche Abschaffung noch viel ferner liegt als die Idee eines vierten Standes.
Eine praktische Ausrede, um das Thema loszuwerden?
Wenn ja, war sie lange erfolgreich. Erst 2010 legt die Unileitung eine erste Entscheidung vor und lehnt das Anliegen ab. Darauf folgt ein jahrelanges Pingpong-Spiel. Heinz Röthlisberger, Geschäftsführer des V-ATP, beschreibt es so: «Es wurden immer wieder kleine Zückerchen gegeben, die V-ATP bekam Stück für Stück kleine Rechte zugesagt, man durfte zum Beispiel mal bei einer Kommission mitsprechen, aber nicht mitbestimmen. Dann gab der Vorstand der Standesvereinigung eine Zeit lang Ruhe bis zum nächsten Vorstoss.» Zwischendurch habe die Unileitung die Angelegenheit aufgeschoben, mit der Begründung, es gebe im Moment wichtigere Themen. «Das kann man als Ausrede sehen oder auch nicht.»
Röthlisberger unterstellt der Uni jedenfalls keine Böswilligkeit. Ein Stück weit sei es normal, dass an einer so grossen Institution wie der Uni Prozesse viel Zeit bräuchten. Richtig harten Widerstand habe es vielleicht zweimal gegeben. Beccarelli meint dazu: «Mitsprache ist halt immer ein schwieriges Thema. Wenn ich König bin, will ich wohl auch nicht, dass sich meine Untertanen einmischen, obwohl sie vielleicht gute Tipps hätten.»
Erst 2018 wird durch den Regierungsrat des Kantons Zürich die Einrichtung eines vierten Standes beschlossen, weitere zwei Jahre später tritt das revidierte Universitätsgesetz inkraft.
Ein langer Kampf war es also.
Noch nicht ganz am Ziel
Die Erhebung zum Stand und die Zulassung zur Mitbestimmung des ATP ist von essenzieller Bedeutung, denn das Personal ist für das Funktionieren des universitären Alltags unersetzlich. Ohne die von ihm übernommene technische und administrative Leistung gäbe es keine sauberen Gebäude, keine Zentrale Informatik und keine Studienkoordination. Auch die Forschenden können ihren Laden nicht alleine schmeissen – die benutzte Infrastruktur wird vom ATP bereitgestellt und unterhalten. Dass die Zuständigen von der Mitsprache in universitären Angelegenheiten so lange ausgeschlossen waren, wirft also Fragen auf.
Und trotz Standesstellung fühlt sich die Vereinigung noch heute manchmal zu wenig gehört.: «Es gibt Bauprojekte, bei denen das ATP nicht in Planungsgespräche involviert wird, obwohl das sehr wichtig wäre. Man plant etwa für ein neues Labor und fragt die Forscherin, welches Gerät sie braucht. Aber die Person, die alles organisiert, den Abfall wegtragen muss, die Abläufe kennt und das Material vorbereitet, die zieht man nicht zurate», so Beccarelli. Das birgt das Risiko, dass etwa ein Gerät am falschen Ort steht oder unpraktisch zu bedienen ist.
Auch wenn es um Nachhaltigkeit geht, ist das ATP nah an der Sache – es entscheidet über das Material, repariert es und bestimmt, wann neues bestellt werden muss. Laut Röthlisberger ist es dementsprechend «für die Uni von Vorteil», wenn sich das ATP durch Mitsprache einbringt.
Der V-ATP liegen ausserdem gesellschaftspolitische Themen am Herzen: «Wenn eine neue Entscheidung der Uni kommt, fragen wir uns jeweils, was diese für Angestellte mit Migrationshintergrund, familiären Verpflichtungen oder für Frauen und LGBTIQ-Menschen bedeutet.» Auch für gute Führung wolle sich die Vereinigung an der Hochschule einsetzen. «Manchmal bemerkt man, dass gewisse Personen eine nicht sehr partizipative Vorstellung von Führung haben – dann schauen wir genauer hin. An anderen Orten braucht es vielleicht eine klarere Führung, damit die Angestellten abgeholt und gestützt sind.»
Forderungen in eigener Sache
Nicht zuletzt gibt es Forderungen in eigener Sache, etwa bezüglich prekärer Arbeitsbedingungen. Wieder muss um Rechte gekämpft werden, denn man stösst gemäss Beccarelli bei der Unileitung «nicht immer auf offene Ohren». So sei kürzlich ein Antrag auf die Veränderung einer neuen Regelung an der Uni abgelehnt worden: Seit diesem Jahr müssen Institute beim Ausfall einer Arbeitskraft einen grösseren Teil der Kosten für eine Ersatzanstellung übernehmen. Da das erforderliche Geld bei den Instituten nicht immer vorhanden ist, führt das in einigen Fällen dazu, dass anstatt der Anstellung eines Ersatzes die gleiche Arbeit auf weniger Schultern verteilt wird. Das trifft vor allem niedriger gestelltes Personal und birgt das Risiko, dass Frauen seltener angestellt werden, um Kosten aufgrund von Schwangerschaften zu vermeiden.
Auch auf die von allen Ständen und dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gestellte Forderung nach besseren Versicherungsoptionen bei der Pensionskasse (BVK) sei die Uni nicht eingegangen. Die verlangten Massnahmen hätten zur Vermeidung von Altersarmut beigetragen, insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen. Denn diese sind teilweise gar nicht versichert, zum Beispiel wenn sich ihr Arbeitspensum aus verschiedenen Teilzeitstellen zusammensetzt.
Warum die Anliegen zu Ersatzanstellungen und zur BVK abgelehnt wurden, ist unklar. Die in der Unileitung vertretene Direktion Finanzen und Personal war für eine Stellungnahme über eine Woche lang nicht verfügbar. Ein Gespräch wurde der ZS zwar in Aussicht gestellt, der Zusage kam man jedoch bis zum Redaktionsschluss nicht nach.
Bezüglich der allgemeinen Lohnsituation hält sich die V-ATP im Gespräch eher bedeckt. Da die Uni bei der Lohneinstufung an kantonale Richtlinien gebunden ist, ist es aber durchaus möglich, dass etwa ein vom VPOD geforderter Mindestlohn von 4000 Franken nicht eingehalten wird. Recherchen der ZS haben ergeben, dass dies bei klassischen Niedriglohn-Jobs zumindest teilweise der Fall ist. Der Unileitung ist hier aufgrund der Gebundenheit an kantonale Lohnklassen höchstens partiell die Verantwortung zu geben.
Zu wenig Ressourcen
Nicht minder wichtig: Das Geld, das die V-ATP von der Uni erhält, ist anscheinend viel zu knapp: «Wir bräuchten mehr, um Kampagnen zu machen und an der Vernetzung von Delegierten zu arbeiten – also soziale und kulturelle Anlässe zu organisieren. Die aktuelle Leistungsvereinbarung mit der Uni gilt aber bis 2024. Verhandeln lässt sich erst dann wieder.»
Obwohl der Kampf um Rechte für die V-ATP ein harter war und noch ist, gibt sich Laura Beccarelli erstaunlich versöhnlich: «Es ist für uns wichtig, dass das Verhältnis zur Uni gut ist und wir zusammenarbeiten.»