Die Pandemie hat verdeutlicht, dass nicht alle Menschen Zugang zu städtischen Sozialzentren haben. Leah Süss

Armut als Spielball der Politik

Ein Pilotprojekt des Stadtrats wollte Armut in Zürich bekämpfen. Nun wird es frühzeitig eingestellt. Eine Analyse.

28. Februar 2022

Monatelang wurde sie rege debattiert: Die «wirtschaftliche Basishilfe». Nun ist das Pilotprojekt des SP-Stadtrats Raphael Golta definitiv gescheitert. Das Projekt sollte von akuter Armut betroffene Menschen temporär unterstützen, die keine Sozialhilfe beziehen können oder wollen, und so die Folgen der Pandemie abfedern. Gerade etwa Sans-Papiers, Sexarbeitende sowie Ausländer*innen, die Angst haben, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren, sollten entlastet werden. Der Stadtrat genehmigte dafür den Höchstbetrag von zwei Millionen Franken, die innert 18 Monaten von vier Hilfsorganisationen ausbezahlt werden sollten. Involviert waren die Caritas Zürich, das Schweizerische Rote Kreuz, die Stelle für Sexarbeitende «Isla Victoria» der Solidara Zürich und die Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich (SPAZ), welche alle jeweils zusätzliche Stellen für das Projekt geschaffen haben. Nach knapp fünf Monaten wurde das Projekt dann jedoch abrupt gestoppt.

Die wirtschaftliche Basishilfe startete im Juli 2021 und hätte bis Ende 2022 andauern sollen. Bis im November 2021 wurden 90’000 Franken ausbezahlt. Doch dann reichte die FDP Beschwerde ein und der Bezirksrat stoppte das Projekt. Das Pilotprojekt verstosse gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes. Während der Zürcher Stadtrat ankündigte, den Entscheid anzufechten, sprangen die reformierte und die katholische Kirchgemeinde in die Bresche. Sie versprachen, das Projekt bis zu einem Entscheid der höheren Instanz weiter zu finanzieren.

Dann geschah jedoch ein «sehr, sehr dummer Fehler», wie Golta eingesteht: Die Stadtkanzlei verpasste die Rekursfrist. Somit wird das Pilotprojekt nun eindeutig eingestellt – knapp ein Jahr vor dem geplanten Ende. Die von der Kirche gesprochenen Überbrückungsmittel reichen noch für einige Wochen, gerade so lange, um laut den Projektbeteiligten einen «geordneten und menschenwürdigen Ausstieg» zu ermöglichen.

Wegen der kurzen Laufzeit des Unterstützungsangebots sieht sich Golta schliesslich nicht in der Lage, das Pilotprojekt abschliessend zu beurteilen. Der Sozialvorsteher ist aber überzeugt: «Armutsbekämpfung ist eine urstädtische Aufgabe.» Das Projekt habe gezeigt, dass es Menschen gibt, die in Armut oder unter der Armutsgrenze leben, aber keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen oder nehmen könnten. «Unabhängig von der wirtschaftlichen Basishilfe müssen wir dafür Lösungen finden», plädiert Golta.

Ob die Basishilfe jedoch der richtige Ansatz war, ist auch intern – etwa unter Sozialarbeiter*innen – umstritten. Selbst die Anlaufstellen, welche das Geld verteilten, berichten, dass der grosse Ansturm ausgeblieben sei. In der Zeit bis zur Aufsichtsbeschwerde wurden 49 Erwachsene und 24 Kinder unterstützt, rund die Hälfte davon waren Sans-Papiers. In Anbetracht der auf 10’000 Personen geschätzten Zielgruppe der Papierlosen in der Stadt Zürich scheint diese Zahl tief. Die Anlaufstellen haben dafür unterschiedliche zielgruppenspezifische Hypothesen.

Grosszügige Covid-Erwerbsentschädigungen

Die wirtschaftliche Basishilfe war in erster Linie zur Sicherung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und die Gesundheit konzipiert. Die Unterstützung war zudem auf ein halbes Jahr befristet und wurde von bedarfsorientierter Beratung begleitet. Die auszahlenden Stellen mussten zuvor die finanzielle Lage der Anfragenden prüfen und sicherstellen, dass sich die Gesuchstellenden seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten – die letzten zwei davon in der Stadt Zürich. Um dies zu gewährleisten, mussten die Anfragenden den Anlaufstellen bereits bekannt sein oder von einer etablierten Organisation vermittelt werden. Und gerade Sans-Papiers verwischen, um nicht aufzufliegen, fleissig ihre Spuren. Sowohl Beatrice Bänninger, die Leiterin der Anlaufstelle für Sexarbeitende, als auch Bea Schwager, die Leiterin der Sans-Papiers-Anlaufstelle, berichten, dass sie einige Leute wegweisen mussten. Jedoch war die Nachfrage bei beiden Stellen tiefer als erwartet.

Ein möglicher Grund könnte sein, dass die Höhe der wirtschaftlichen Basishilfe an den Ansätzen der Asylfürsorge orientiert war. Damit ist sie tiefer angesetzt als die Sozialhilfe. Viele Sexarbeitende konnten laut Bänninger auf ein drittes Angebot zurückgreifen: «Die Sexarbeitenden, welche die vom Projekt erforderliche Aufenthaltsdauer aufweisen, sind selbstständig und zahlen somit Steuern und AHV-Beiträge. Sie hatten deshalb Anrecht auf Corona-Erwerbsersatzentschädigung.» Somit lebte diese Zielgruppe über dem Bezugslimit der Basishilfe, wenn auch immer noch auf tiefem Niveau.

«Armutsbekämpfung ist eine urstädtische Aufgabe.»
Stadtrat Raphael Golta, Initiator der wirtschaftlichen Basishilfe

Mit den Lockerungen der Massnahmen enden die Entschädigungszahlungen nun wohl bald – zeitgleich mit der Einstellung der Basishilfe. «Dies könnte zum Problem werden», meint Bänninger. Denn die Situation der Sexarbeitenden habe sich nicht normalisiert. «Die Lage hat sich auf jeden Fall verbessert, doch von einer Stabilisierung kann man nicht sprechen. In der Zeit des Arbeitsverbots wurden grosse Schulden angehäuft.» Trotz Öffnung des Gewerbes seit Juni 2021 unter Einhaltung von Schutzmassnahmen und der jetzigen Aufhebung aller zusätzlichen Hygienekonzepte bewegt sich der Umsatz weiterhin auf tieferem Niveau als vor Corona. Dies macht es vielen Sexarbeitenden laut Bänninger schwer, angesammelte Schulden zu begleichen.

Bei den Sans-Papiers gibt es ähnliche Tendenzen. Schwager erklärt, dass die grosse Mehrheit der Sans-Papiers einer Arbeit nachgehen. Sie betont: «Unter den Sans-Papiers gibt es einen hohen Arbeitsethos. Sie leben lieber mit wenig, als finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.» Dass sich anteilsmässig wenige Menschen mit fehlender Aufenthaltsbewilligung bei der SPAZ um Basishilfe bewarben, interpretiert Schwager so, dass viele entweder arbeiteten, vom Angebot nichts wussten, oder sich alleine oder mit Hilfe von Bekannten durchboxten. «Viele Sans-Papiers sind extrem gut vernetzt», weiss die langjährige Leiterin der Fachstelle. Doch die Abhängigkeit von privaten Unterstützungsleistungen führte dazu, dass sich die meisten Sans-Papiers anfangs der Coronazeit massiv verschuldet hätten. Diese Beträge könnten sie bei ihrem typischerweise tiefen Einkommen kaum zurückzahlen. Somit sind Sans-Papiers gemäss der Leiterin «permanent in Not», denn neben dauerhafter Angst vor Behörden haben sie keinerlei Anspruch auf staatliche Sozialversicherungen. Sie bleiben somit auf städtische Unterstützung angewiesen.

Unklare Zukunft

Die linken Parteien haben bereits ihre Unterstützung für eine Überarbeitung der wirtschaftlichen Basishilfe angekündigt. Ein Vorstoss im Gemeinderat soll etwa das Projekt neu aufgleisen. Golta betont: «In unserem föderalistischen System haben die Gemeinden eine grosse Kompetenz in der Armutsbekämpfung. Da muss man ihnen auch Instrumente lassen. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, auch wenn wir es uns mit diesem Projekt verbaut haben.» Vergleichbar sei die Basishilfe mit der Drogenpolitik in den 90er-Jahren: «Hätten damals die Städte gesagt, Betäubungsmittelgesetz ist Bundessache, hätten wir heute noch eine Szene wie damals. Es funktioniert manchmal nur, wenn man etwas Neues erprobt.»

Fest steht, dass die Basishilfe Golta zuerst viel Anerkennung und dann eine politische Niederlage einbrachte. Ob sie die perfekte Lösung für armutsbetroffene Menschen darstellte oder primär Profilierungscharakter besass, bleibt umstritten. Handlungsbedarf besteht jedoch auch in der sozialleistungstechnisch sehr fortgeschrittenen Stadt Zürich.