Das Bundesgericht in Lausanne muss nun über die Beschwerde der Uni Zürich entscheiden. Sumanie Gächter

Uni zieht Urteil zur Disziplinarverordnung vors Bundesgericht

Überraschende Wende in der Causa Disziplinarverordnung: Die Uni hat gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich Beschwerde eingereicht. Jetzt liegt der Ball beim Bundesgericht.

23. September 2021

Die Uni Zürich hat am 6. September entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich bezüglich der Revision der Disziplinarverordnung ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Verwaltungsgericht hatte im Juli die Beschwerde des Studierendenverbandes VSUZH gegen die revidierte Verordnung teilweise gutgeheissen. Nun muss das höchste Gericht der Schweiz über die umstrittenen Punkte in der Disziplinarverordnung entscheiden. Der Universitätsrat hat die Beschwerde am 10. September abgeschickt.

Pio Steiner, Co-Präsident des VSUZH, zeigt sich erstaunt: «Für mich kommt der Entscheid des Universitätsrats überraschend.» Er habe jedoch nie aus den Augen verloren, dass die Frist für eine Beschwerde am Bundesgericht noch lief. Der VSUZH werde sich nun in einem ersten Schritt intensiv mit der Beschwerde auseinandersetzen. Für den Verband war das Urteil des Verwaltungsgerichts ein grosser Erfolg, denn dieses hatte die Hauptanliegen des VSUZH aufgenommen und ganze Paragrafen der revidierten Verordnung aufgehoben – und damit die Uni in die Schranken gewiesen. Mit der Revision der Disziplinarverordnung wollte die Uni den Umgang mit Plagiaten, Störungen des universitären Betriebs oder von Veranstaltungen sowie andere Verstösse gegen die Universität neu regeln.

Entscheid gibt Studierendenverband Recht

Konkret hätte die Uni künftig, mit der von der Unileitung erarbeiteten und vom Universitätsrat abgesegneten Revision, ihre Studierenden mit Bussen bis zu 4’000 Franken bestrafen können. Dagegen regte sich schnell Widerstand, doch die kritischen Stimmen wurden kaum gehört. Es gab anfangs lediglich ein Entgegenkommen bei der maximalen Höhe der Bussen, die ursprünglich auf 5’000 Franken angesetzt war. Die Kritik aus studentischen Kreisen, namentlich des VSUZH, verhallte und das Projekt wurde von der Unileitung weitergeführt. Anstatt die Verordnung anzupassen, liess es die Uni auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich ankommen und scheiterte damit kläglich. Der Entscheid gibt den Studierenden in den umstrittensten Punkten Recht: Geldstrafen müssten im Universitätsgesetz vorgesehen sein und liessen sich nicht einfach vom Unirat verordnen. Denn im Vergleich zum Erlass einer Verordnung von oben ist der Weg einer Gesetzesänderung sehr steinig und müsste im Kantonsrat beginnen. Eine Revision des Universitätsgesetzes würde dann auch dem fakultativen Referendum im Kanton Zürich unterliegen. Das Verwaltungsgericht hält weiter fest, die Uni dürfe das Akteneinsichtsrecht für angeschuldigte Studierende in der Verordnung nicht so allgemein einschränken.

Uni argumentiert mit Willkürverbot

Prorektor und Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger, der die Revision der Verordnung in der Universitätsleitung betreut hat, kritisiert: «Wir haben das Urteil genau studiert und ich denke, aus Sicht der Uni Zürich hat das Verwaltungsgericht hier die strengstmögliche Auslegung gewählt.» Weiter sagt Schwarzenegger: «Wenn man sich andere Unis anschaut oder andere Bereiche des Verwaltungsrechts, sieht man, dass es praktisch überall auch solche Geldleistungen oder Bussen gibt.» Allerdings ist anzumerken, dass dort die Geldstrafen im jeweiligen Universitätsgesetz festgehalten sind und nicht in einer Verordnung aus den Führungsriegen der Unis. Doch nun hat der Unirat nach Anhörung der Unileitung und damit auch von Professor Schwarzenegger entschieden, gegen das Urteil Beschwerde einzureichen. Der Rekurs ist als Willkürbeschwerde formuliert und rügt das Verwaltungsgericht, gegen das in der Verfassung verankerte Willkürverbot verstossen zu haben.

Mit den eigenen Waffen geschlagen

Urs Bühler, stellvertretender Aktuar des Universitätsrats, bestätigt, dass die Uni an der bisherigen Argumentation festhalte. Die Norm im Universitätsgesetz werde als ausreichende Rechtsgrundlage eingestuft, um auf Verordnungsstufe Geldleistungen als Disziplinarmassnahmen vorzusehen. Weiter erscheine die Auslegung des Verwaltungsgerichts für die Uni «offensichtlich unrichtig und somit willkürlich. Das Verwaltungsgericht verletzt damit das Legalitätsprinzip und verstösst gegen die Autonomie der Uni», kritisiert Bühler. Allerdings hatten Beschwerden am Bundesgericht 2020 eine Erfolgsquote von nur knapp 15 Prozent.

Bei Durchsicht des Entscheids des Verwaltungsgerichts fällt auf, dass immer wieder Publikationen von Rechtswissenschaftler*innen der Uni Zürich zur Untermauerung der Argumentation herbeigeführt werden. Ironischerweise wird auch der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht Felix Uhlmann mehrmals zitiert, welcher doch zusammen mit dem Unianwalt, Professor Ulrich Haas, die Grundzüge der revidierten Disziplinarverordnung gezeichnet hatte. Kurzum: Das Verwaltungsgericht hat die Uni mit ihren eigenen Waffen geschlagen. Dazu kommt im Urteil der versteckte Seitenhieb an Strafrechtsprofessor Schwarzenegger, dass sich die Uni mit der Verordnung «sprachlich und namentlich auch inhaltlich offenkundig an das Strafrecht angelehnt hat». Die Uni erwecke «dadurch zumindest den Anschein eines strafrechtlichen Charakters einzelner Disziplinarmassnahmen», der in einer universitären Verordnung wohl fehl am Platz ist. Schwarzenegger betont jedoch gegenüber der ZS, er sei erst in der Schlussphase der Revision federführend gewesen. Allerdings bestätigt er, dass es die Kombination aus Geldleistungen und gemeinnütziger Arbeit, wie sie in der revidierten Verordnung vorgesehen ist, hauptsächlich im Jugendstrafrecht gebe.

Debatten führen bis in den Kantonsrat

Doch die Studierenden wollen an der Uni nicht wie Jugendliche behandelt werden. Von Anfang an gab es an der neuen Disziplinarverordnung Kritik aus studentischen Kreisen, neben dem VSUZH zum Beispiel vom «Bündnis gegen Disziplin». Aber auch namhafte Vereine wie die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich bis hin zu Volksvertreter*innen im Zürcher Kantonsrat haben die Revision kritisiert. So hatten letztes Jahr drei Politiker*innen mittels Interpellation den Regierungsrat kritisch nach Erklärungen für die strittigen Inhalte in der Verordnung gefragt. SP-Kantonsrätin Qëndresa Hoxha-Sadriu, die das Anliegen angeführt hat, meint: «Wir haben es von Anfang an verurteilt, als die Disziplinarverordnung revidiert wurde. Für uns ist das Urteil, nach all dem, was passiert ist, wie eine Bestätigung für unsere Haltung zu dieser Disziplinarverordnung.» Hoxha-Sadriu bedauert den Entscheid des Universitätsrats, das Urteil weiterzuziehen: «Ich hätte es sehr begrüsst, wenn man das Signal, das vom Verwaltungsgericht gesendet wurde, wahrgenommen hätte und hier nochmals über die Bücher gegangen wäre.» Sie überlege sich jetzt in einem Antrag eine Erklärung vom Regierungsrat zu verlangen oder die konkrete Forderung zu stellen, Geldstrafen an der Uni grundsätzlich zu verbieten.

Der Universitätsrat hatte in seinem Entscheid vom Mai letzten Jahres die Inkraftsetzung der Disziplinarverordnung ursprünglich auf den 1. September 2020 vorgesehen. Dabei hatte er auch festgehalten, dass über die Inkraftsetzung erneut entschieden werde, falls Beschwerde eingereicht würde. Doch der Unirat hat dazu noch keinen Beschluss gefasst, sodass die Disziplinarverordnung bis auf weiteres nicht in Kraft treten wird. Es bleibt die Vermutung, die Verschärfung der Disziplinarverordnung hänge mit der Frauen- und Klimabewegung zusammen, die in den letzten Jahren für besonders viel Aktivismus an der Uni gesorgt hat. Doch wie Rektor Michael Schaepman einst der ZS gesagt hat: «An der Uni haben wir kein Problem mit freier Meinungsäusserung, solange sie den Betrieb nicht stört.»