Das Urteil des Verwaltungsgericht Zürich gibt dem Studierendenverband in den wohl wichtigsten Punkten ihrer Beschwerde gegen die Disziplinarverordnung Recht. Carlo Mariani

Niederlage für die Uni: Disziplinarverordnung wird vom Verwaltungsgericht gekippt

Die Beschwerde des Studierendenverbandes VSUZH gegen die geplante Disziplinarverordnung der Universität Zürich wurde vom Verwaltungsgericht Zürich in grossen Teilen gutgeheissen.

23. August 2021

Die neue Disziplinarverordnung der Uni Zürich hätte per 1. September 2020 in Kraft treten sollen. Die vom Universitätsrat revidierte Verordnung hätte unter anderem Geldstrafen von bis zu 4000 Franken als mögliche Sanktion gegen Disziplinarverstösse von Studierenden vorgesehen. Allerdings haben der VSUZH und dessen Co-Präsident Pio Steiner letztes Jahr beim Verwaltungsgericht Zürich Beschwerde dagegen eingereicht. Das Urteil, welches das Gericht noch nicht offiziell publiziert hat, gibt dem Studierendenverband in den wohl wichtigsten Punkten Recht. Demnach ist sowohl der umstrittene Paragraph, der eine Geldstrafe von bis zu 4000 Franken bei Disziplinarverstössen vorsieht, sowie derjenige, der die Einschränkung der Akteneinsicht für angeschuldigte Personen bei Disziplinarverfahren beinhaltet, aufzuheben. Das Urteil wurde den beteiligten Parteien versandt, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Pio Steiner, Co-Präsident des VSUZH, zeigt sich erleichtert: «Wir haben natürlich auf ein positives Urteil gehofft, aber für uns war sehr schwer abzuschätzen, wie das Verwaltungsgericht Zürich entscheiden würde, auch wenn unsere Argumente, wie wir finden, sehr gut waren.» Der wichtigste Punkt ist gemäss Pio Steiner aufgenommen worden: Geldstrafen wie sie mit der neuen Disziplinarverordnung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.

«Ausserdem ist jetzt klar, dass der VSUZH als offizielle Studierendenvertretung an der Uni Zürich dazu berechtigt ist, im Namen aller Studierenden Beschwerde einzureichen und kann somit auch in künftigen Fällen für die Studierenden der Uni Zürich einstehen», hält Pio fest.

Geplante Disziplinarmassnahmen haben «den Anschein eines strafrechtlichen Charakters»

Bemerkenswert ist die subtile Kritik in einem Nebensatz im Urteil des Verwaltungsgericht Zürich, wobei festgehalten wird, dass sich die Uni in dem Teil der Verordnung, der von den Disziplinarverstössen und den entsprechenden Massnahmen handelt, «sprachlich und namentlich auch inhaltlich offenkundig an das Strafrecht angelehnt hat». Die Uni erwecke «dadurch zumindest den Anschein eines strafrechtlichen Charakters einzelner Disziplinarmassnahmen». Diese Anmerkung könnte als Ermahnung für den für die Ausarbeitung der Verordnung verantwortlichen Strafrechtsprofessors Christian Schwarzenegger interpretiert werden.

Lediglich in zwei Punkten ist das Verwaltungsgericht den Argumenten des Studierendenverbandes nicht gefolgt. Einerseits wurde die Beanstandung des Paragraphen, der besagt, es komme bei Disziplinarverfahren gegen nicht mehr an der Uni immatrikulierte Personen auf den Zeitpunkt des Disziplinarverstosses an, abgewiesen. Dies allerdings mit der Präzisierung, dass es immer einer Einzelfallbeurteilung bedarf. Somit könne die Uni gemäss Verwaltungsgericht nicht generell gegen alle ehemaligen Studierenden vorgehen, welche, als sie noch immatrikuliert waren, möglicherweise gegen die Disziplinarverordnung verstossen haben. Ebenso erachtet das Verwaltungsgericht Zürich den Katalog der möglichen Disziplinarfehler, der vom VSUZH wegen unzureichender Klarheit beanstandet wurde, als unbedenklich und verweist auf ähnliche Normen der Disziplinarverordnungen der ETH Zürich und der Uni Basel. Der VSUZH ist dennoch sehr zufrieden mit dem Urteil, auch wenn die Beschwerde nicht in allen Punkten gutgeheissen wurde und wird daher keine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid einreichen.

Wie der Universitätsrat weiter vorgeht, ist noch offen

Auch das «Bündnis gegen Disziplin», bestehend aus Studierenden, die sich gegen die revidierte Disziplinarverordnung stark gemacht haben, ist über das Urteil erfreut: «Wir hoffen, dass die Uni akzeptiert, was die Studierenden immer wieder kritisiert haben und was jetzt auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde», meint Timothy Schürmann von der kriPo (kritische Politik). Er hofft, dass nun die Uni auch in anderen Belangen früher auf die Stimmen der Studierendenschaft hört: «Wichtige Veränderungen, die alle Studierenden betreffen, müssten viel breiter diskutiert und abgestützt sein. Wenn die Uni solche Diskussionen in einem breiteren Studierendenkreis führen würde, wäre es auch nie so weit gekommen.»

Es gibt nun verschiedene Optionen für den Universitätsrat, der für die Disziplinarverordnung verantwortlich ist. Einerseits könnte das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dafür bliebe dem Unirat noch bis Mitte September Zeit. Andererseits könnte der Universitätsrat die Disziplinarverordnung, ohne die gerichtlich gekippten Paragraphen in Kraft treten lassen. Oder er könnte auch den weitaus mühevolleren Weg einer Änderung im Universitätsgesetz gehen, um die für die Verordnung erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Pio Steiner vom VSUZH meint diesbezüglich: «Für uns ist das Thema noch nicht ganz abgeschlossen. Falls die Uni das Anliegen einer neuen Disziplinarverordnung weiterführen will, werden wir uns weiterhin damit auseinandersetzen und unsere Standpunkte vertreten bis es zu einem zufriedenstellenden Resultat kommt.»