Die Umfrage zu Disziplinarverstössen wurde Ende Februar verschickt. Sumanie Gächter

«Suggestive Befragung» sorgt für Irritation

Die Uni erntet Kritik für eine Umfrage zu Disziplinarverstössen.

19. April 2021

Am 17. März machte der Verein Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) in seiner Mitgliederinfo auf eine «merkwürdige Umfrage» der Uni Zürich aufmerksam. Die DJZ kritisieren die Befragung, welche Ende Februar an alle Angehörigen der Uni versendet wurde. Dabei gehe es gemäss Umfrage darum, ein Meinungsbild über die verschiedenen Sanktionen bei Disziplinarverstössen zu erfassen.

An dieser Befragung beanstanden die DJZ, die sich laut Webseite unter anderem für «den Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates» einsetzen, sie sei «kein konstruktiver Beitrag zu einer sachlichen Diskussion darüber, ob und in welchem Mass solche Disziplinarstrafen gerechtfertigt sind». Bei der Kritik geht es indirekt um die vom Universitätsrat verabschiedete Revision der Disziplinarverordnung der Uni. Dagegen hat der VSUZH im Juli letzten Jahres Beschwerde eingereicht. Die revidierte Verordnung sieht neu gemeinnützige Arbeit und Geldstrafen bis zu 4'000 Franken als mögliche Sanktionen gegen Disziplinarverstösse vor. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Zürich ist noch hängig und wird mit Spannung erwartet.

Die Umfrage lenke von der eigentlichen Sache ab

Daher irritiert der Zeitpunkt der Umfrage die DJZ. Der Verein erklärt auf Nachfrage, die Befragung sei «suggestiv, indem sie keine umfassenden Antwortmöglichkeiten gewährt und es beispielsweise nicht möglich ist, sich gänzlich gegen Strafen auszusprechen». In der Befragung kann bei fiktiven Fällen von Disziplinarverstössen wie unlauterem Prüfungsverhalten oder Störungen von Veranstaltungen die Schwere des Verschuldens von «äusserst leicht» bis «äusserst schwer» eingestuft und eine Strafmassnahme vom schriftlichen Verweisen bis hin zur Exmatrikulation ausgewählt werden.

Auch beim «Bündnis gegen Disziplin», bestehend aus Studierenden, die sich gegen die revidierte Disziplinarverordnung wehren, kommt die Umfrage nicht gut an. Die Vertreterin Kim Diggelmann erklärt: «Die Umfrage ist tendenziös und leicht bevormundend aufgebaut und man kann nicht überhaupt gegen Sanktionen sein.» Ausserdem habe man mit völlig sachfremden Themen wie Ghostwriting und Stalking von den eigentlichen Streitpunkten in der Debatte rund um die Disziplinarverordnung - wie zum Beispiel die hohen Geldstrafen - abgelenkt. In diesem Kontext scheint der Zeitpunkt der Umfrage, mit der noch hängigen Beschwerde des VSUZH, fragwürdig gewählt.

«Rein wissenschaftliches Interesse»

Der Strafrechtsprofessor und Mitverantwortlicher für die Befragung Christian Schwarzenegger reagiert auf den Vorwurf, dass es indirekt um die revidierte Disziplinarverordnung gehe, ambivalent: «Wir sind schon im Zusammenhang mit der Reform der Disziplinarverordnung auf die Idee gestossen, aber eigentlich geht es um eine wissenschaftliche Fragestellung.» Die Ergebnisse sollen seiner Forschung als Kriminologe dienen. Schwarzenegger, der gleichzeitig auch als Prorektor in der Unileitung sitzt, dementiert jegliche unipolitische Motivation der Umfrage: «Die Befragung ist nicht von der Universitätsleitung veranlasst worden, sondern folgt rein wissenschaftlichen Interessen.» Ausserdem sei es nicht sein Ziel, das Rekursverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu beeinflussen und er bestätigt: «Wir werden die Resultate nicht vor dem Entscheid des Gerichts publizieren.» Auf die Frage, warum die Studis bis zum Versand nichts von der Umfrage wussten, entgegnet Schwarzenegger: «Wir haben die Befragung im Vorfeld nicht mit dem VSUZH abgesprochen, weil wir nicht wollten, dass sie in irgendeiner Richtung beeinflusst wird.»

Keinerlei «demokratische Legitimation»

Beim VSUZH sorgte die Umfrage tatsächlich für Überraschung, wie Alia Slater aus dem Vorstand erklärt: «Wir hätten es begrüsst, wenn man uns im Vorfeld der Befragung informiert hätte, denn sie ist thematisch sehr nahe bei der Disziplinarverordnung. Wir hatten gehofft, dass nach der unbefriedigenden Situation im Sommer bezüglich der Disziplinarverordnung eine erneute Bearbeitung des Themas mit mehr, nicht mit weniger Zusammenarbeit laufen würde.» Auch Isaias Moser, Mitglied des VSUZH-Rats, sieht das Vorgehen kritisch und bemängelt, dass «die Befragung uns als Forschungsprojekt angepriesen wird, dabei wissen viele wahrscheinlich nicht, dass Christian Schwarzenegger in der Unileitung sitzt und an vorderster Front für die Revision der Disziplinarverordnung gekämpft hat.» Die Debatte um die revidierte Verordnung wurde durch eine Befragung neu entfacht, welche die einen als unipolitische Aktion betrachten, während der Rechtsprofessor auf der anderen Seite behauptet, es handle sich lediglich Forschungsdaten. Ob und wie die entsprechende Publikation zu einem späteren Zeitpunkt in die Debatte eingebracht wird, wird sich noch zeigen. Doch Strafrechtler Schwarzenegger beschwichtigt: «Eine Befragung gibt immer nur Hinweise über die Meinungen der Bevölkerung. Es muss aber immer eine Debatte stattfinden, was rechtlich Sinn macht und mit unseren Wertvorstellungen übereinstimmt.» Die DJZ jedenfalls meinen jetzt schon, die Befragung könne in der Form «nicht der demokratischen Legitimation irgendwelcher Art von Strafen an der Uni Zürich dienen».