Pio Steiner ist Co-Präsident des VSUZH und hat Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich eingereicht. Jonathan Progin

Disziplinarverordnung: Wie sich die Uni mit den Studis angelegt hat

Die neue Disziplinarverordnung würde für härtere Strafen sorgen. Doch die Universität hat nicht mit ihren eigenen Studis gerechnet. Eine Chronik.

29. November 2020

Eigentlich hätte die Universität Zürich zu Beginn des Herbstsemesters gerne gewusst, wie sie in Zukunft ihre fehlbaren Studierenden bestrafen kann. Denn die revidierte Disziplinarverordnung war nach jahrelanger Ausarbeitung bereit für das Inkrafttreten per 1. September 2020. Mit dieser Verordnung regelt die Uni den Umgang mit Plagiaten, Störungen des universitären Betriebs oder von Veranstaltungen sowie andere Verstösse gegen die Vorschriften der Universität.

Das klingt vorerst harmlos. Doch die von der Unileitung erarbeitete und vom Universitätsrat abgesegnete Revision geht sehr weit: Studierenden könnte eine Busse bis zu 4’000 Franken oder gemeinnützige Arbeit bis zu 40 Stunden drohen. Das hätte die Uni Zürich zur strengsten Schweizer Hochschule gemacht. Aktuell kennen nur die Uni St. Gallen mit 3’000 Franken und die Uni Freiburg mit 500 Franken Geldstrafen. Nicht zuletzt wegen diesen Verschärfungen stiess die Verordnung auf heftigen Widerstand aus Studi-Kreisen. Damit hatte die Uni nicht gerechnet. Im Moment ist die revidierte Disziplinarverordnung nicht in Kraft. Noch können weder Geld- noch Arbeitsstrafen verhängt werden. Was ist passiert?

Kritik der Studierenden blieb auf der Strecke

Im November 2019 informierte Luisa Lichtenberger den VSUZH-Rat an einer Sitzung über die anstehende Revision. Sie hat als einzige Studierende Einsitz in den Universitätsrat, das höchste Gremium der Uni Zürich, wenn auch ohne Stimmrecht. An der VSUZH-Ratssitzung stellte sie die wichtigsten Änderungen, darunter die Geldstrafen, vor und führte anschliessend eine Umfrage durch. Diese zeigte gemäss Protokoll, dass der VSUZH «klar negativ» zu den Geldstrafen eingestellt ist. Luisa hielt darauf eine Rede vor dem Unirat, in der sie die Kritikpunkte vortrug – im Wissen, die Studis im Rücken zu haben.

Doch insgesamt blieb die Kritik der Studis weitestgehend auf der Strecke. Und das nicht zum ersten Mal: «Schon vor zwei Jahren hat der VSUZH eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zur Verordnung verfasst. Die wurde dann aber kommentarlos abgelehnt.» Luisa musste im gesamten Prozess mehrmals und laut auf ein bilaterales Gespräch mit Uniratsmitgliedern pochen. Erst Anfang 2020, als schliesslich Druck von aussen kam, unter anderem von der ZS, befasste sich der Unirat ernsthaft mit der Revision.

Uni will Strafen mit Disziplinarverordnung differenzieren

Tatsächlich schrieb diese Zeitung im Februar dieses Jahres das erste Mal über die neue Disziplinarverordnung. Der Artikel schlug an der Uni hohe Wellen und wurde auch vom «Tages-Anzeiger» und «20 Minuten» aufgenommen. Doch mit dem Wirbel ging es erst im Mai so richtig los, als das feministische Hochschulkollektiv auf Social Media auf die anstehenden Verschärfungen aufmerksam machte. Zudem forderten der Klimastreik und die kritische Politik (kriPo) in einem offenen Brief, den Entscheid zu überdenken. Trotzdem preschte der Unirat am 25. Mai vor und beschloss an einer Sitzung das Inkrafttreten der Verordnung per 1. September, pünktlich zum Start des Herbstsemesters.

Der Unirat begründete die Revision damit, dass die aktuell gültige Verordnung aus dem Jahr 1976 nicht mit dem Bologna-System kompatibel sei. Ausserdem seien die zusätzlichen Sanktionen – also die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit – eine «sinnvolle Ergänzung zum schriftlichen Verweis oder dem Ausschluss vom Studium». Damit sollten die Strafen differenziert werden, was im Einzelfall ein «angemessenes Vorgehen» ermöglichen sollte. Ganz uneinsichtig wollte sich der Unirat aber nicht zeigen: Die höchstmögliche Geldstrafe wurde von den ursprünglich vorgesehenen 5'000 Franken auf 4'000 Franken herabgesetzt – als Zeichen dafür, dass man die Kritik der Studierenden gehört habe. Ansonsten blieben die geplanten Anpassungen der Disziplinarmassnahmen unangetastet.

Zwei Beschwerden werden eingereicht

Für die Studierenden glich dies einer Farce. Spätestens an diesem Punkt wurde ihnen klar, dass sie sich über den Rechtsweg wehren müssten. Am 13. Juli hat der VSUZH die Beschwerde gegen die Disziplinarverordnung beim Verwaltungsgericht Zürich eingereicht. Neben dem offiziellen Studierendenverband ist auch Pio Steiner, Co-Präsident des VSUZH, als Beschwerdeführer aufgeführt.

«Die Studierenden hatten im Prozess zu wenig zu sagen.»
Pio Steiner, Co-Präsident VSUZH

«Ich habe als Student die gleiche Beschwerde eingereicht wie der Verband, weil nicht abschliessend geklärt ist, ob der VSUZH überhaupt beschwerdeberechtigt ist», sagt Pio. Damit ist das Inkrafttreten der revidierten Verordnung fürs Erste automatisch aufgeschoben.

Auch das Vorgehen steht in der Kritik

Wegen des noch laufenden Verfahrens hat die ZS keine Einsicht in die Beschwerdeschrift. Dennoch ist bekannt, was die Studierenden stört: «Wir haben eine Beschwerde eingereicht, weil wir uns gegen die Einführung von Geldstrafen an der Uni Zürich wehren wollen», bringt es Pio auf den Punkt. Nicht nur die geplanten Bussen, auch das Vorgehen selbst kritisiert er: «Die Studierenden hatten im ganzen Prozess zu wenig zu sagen.» Pio befürchtet darum, dass die neuen Strafen auch für kleinere Verstösse gegen die Hausordnung zur Anwendung kommen könnten. «Schlimmstenfalls könnten selbst Organisator*innen von Demos an der Uni zur Kasse gebeten werden.»

Generell seien die neuen Strafmassnahmen so schwerwiegend, dass sie direkt im Universitätsgesetz stehen müssten, so Pio. «Die kleinen Geldstrafen in St. Gallen und Freiburg sind in den entsprechenden Unigesetzen selbst festgesetzt. Aber an der Uni Zürich wären sie höher und trotzdem nur auf Verordnungsebene vorgesehen.» Dazu komme, dass Teile der Verordnung gar nicht umsetzbar wären, meint Luisa, die im Master Rechtswissenschaft studiert. Denn in der Revision ist vorgesehen, dass die Höhe der Bussen den finanziellen Verhältnissen der Studierenden angepasst werden sollte. «Dafür müsste die Uni zuerst einmal wissen, wer wie viel verdient», sagt Luisa. «Die Uni kann nicht einfach beim Steueramt anrufen und die letzte Steuererklärung des betroffenen Studierenden verlangen.»

Seit Juli herrscht Funkstille

Bemerkenswert ist derweil das Schweigen des Unirats seit der Eingabe der Beschwerde im Juli. Es liegt keine Mitteilung vor, die die Beschwerde zur Kenntnis nimmt oder anzeigt, dass die alte Verordnung nach wie vor gilt. Interessant ist aber, dass man versucht hatte, die neue Verordnung trotz Beschwerde durchzubringen: «Dem Ersuchen der Universität, der Beschwerde diese aufschiebende Wirkung zu entziehen, hat das Verwaltungsgericht nicht stattgegeben», sagt Urs Bühler, stellvertretender Aktuar des Unirats.

Auch beim Verwaltungsgericht wird auf das laufende Verfahren verwiesen. Man will sich weder zum Fall noch zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung äussern. Und bei der Uni selbst heisst es auf die Frage, warum die Studierenden nicht über die Beschwerde informiert wurden: «Die Universität Zürich wird dann kommunizieren, wenn die neue Disziplinarverordnung definitiv in Kraft tritt», schreibt Sprecherin Melanie Nyfeler. Somit heisst es für alle Beteiligten: Warten auf das Gericht. Was ist aber, wenn der VSUZH verliert und mit der Beschwerde abblitzt? «Dann schauen wir weiter», sagt Pio, «vielleicht ziehen wir das Urteil an die nächste Instanz weiter.» Das wäre in diesem Fall das Bundesgericht.