An Uni und ETH Zürich finden derzeit Versuche mit Makaken statt. Wie weit darf man für die Forschung gehen? Chazar Akmali Khajouie

Erhalten Primaten bald Grundrechte?

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Initiative «Grundrechte für Primaten» in Basel-Stadt zur Abstimmung kommen darf. Würde eine solche Initiative im Kanton Zürich zustande kommen, wären die Primatenstudien an Uni und ETH betroffen.

30. Oktober 2020

Die basel-städtische Bevölkerung wird bald darüber abstimmen, ob nichtmenschliche Primaten ein Grundrecht auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit erhalten sollen – so hat neulich das Bundesgericht entschieden.

Die Initiative «Grundrechte für Primaten» wurde von der antispeziesistischen Denkfabrik Sentience Politics lanciert und im Jahr 2018 von der Basler Regierung und dem Basler Parlament mit der Begründung abgelehnt, sie stelle einen Verstoss gegen das Schweizer Recht dar, das keine Grundrechte für Tiere vorsieht. Doch das Bundesgericht hat am 16. September dieses Jahres anders entschieden: Es hat die Initiative für gültig erklärt und betont, dass die Kantone eigene ergänzende Grundrechte erlassen dürften. Im konkreten Fall geht es um das Grundrecht auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

In Zürich wären die Versuche mit Makaken gefährdet

Aber warum sollten gerade Primaten mit diesen Grundrechten ausgestattet werden? «Primaten sind hochkomplexe, intelligente und empathiefähige Lebewesen, die uns Menschen in enorm vielen Bereichen ähnlich sind», sagt Silvano Lieger von Sentience Politics. Ihnen gebühre ein Schutz, der über die üblichen Verbote hinausgeht, die sich beispielsweise im Tierschutzgesetz finden. Weiter meint Lieger: «Ihre psychische und physische Unversehrtheit soll keiner Güterabwägung mehr unterstellt sein – und das können nur Grundrechte sicherstellen.»

In Basel-Stadt hätte eine Annahme der Initiative vor allem symbolischen Charakter, denn gemäss Bundesgericht sei der Initiativtext so zu verstehen, dass nur die kantonalen und kommunalen Behörden direkt verpflichtet würden, sagt Lieger. Im Kanton Basel-Stadt haltet derzeit keine entsprechende Institution Primaten. Würde aber eine solche Volksinitiative in Zürich zur Abstimmung kommen, hätte sie reale Konsequenzen – und zwar für die Uni und ETH Zürich. Zurzeit werden nämlich in einem gemeinsamen Institut der beiden Hochschulen Versuche mit Makaken durchgeführt.

Einoperiertes Plättchen misst Hirnaktivität der Primaten

Die Studie untersucht die Funktionsweise des präfrontalen Kortex, eines Hirnareals, dessen Funktionen bei Menschen durch psychische Erkrankungen wie Schizophrenie oder Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS) beeinträchtigt werden können. Die Studie soll ein neues Licht auf die neurologischen Ursachen solcher Erkrankungen werfen und damit auch bessere Therapien ermöglichen. Dabei lösen die Affen Verhaltensaufgaben, während die Hirnaktivität mit einem Plättchen gemessen wird, das operativ in den präfrontalen Kortex eingesetzt wurde. Die Versuche sind der Stufe 3 zuzuordnen, dem höchsten Schweregrad für das Tier. Sentience Politics ist der Ansicht, dass nur Versuche des Schweregrads 0, dem tiefsten Wert in der Tierforschung, ethisch akzeptabel seien, da sie dem betreffende Tier keinerlei Schmerzen zufügen.

Gemäss Angaben der Uni Zürich könne die Forschung ohnehin nur erfolgreich sein, wenn es den Makaken psychologisch und psychisch gut gehe. So würden die Tiere regelmässig auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden hin untersucht. Ausserdem betont die Medienstelle der Uni: «In der Schweiz ist der Begriff Tierversuch sehr weitreichend und sämtliche Tierversuche sind bewilligungspflichtig.» Alle Gesuche würden durch eine kantonale Tierversuchskommission eingehend geprüft, erklärt die Uni weiter. Die Kommission nehme sodann bei jedem einzelnen Gesuch eine sorgfältige Güterabwägung vor, wobei ethische Aspekte berücksichtigt und die Belastung des Tiers gegenüber dem Erkenntnisgewinn und Nutzen des Versuchs abgewogen würden.

Ist der Forschungsstandort Schweiz gefährdet?

Würde die Einführung des Grundrechts auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit für Primaten die Forschung an den Schweizer Universitäten bedrohen? «Ein solches generelles Grundrecht für Tiere in die Verfassung zu schreiben, würde Forschung – und damit auch neue medizinische Erkenntnisse und Therapien zum Nutzen erkrankter Menschen und Tiere – fast verunmöglichen», erklärt die Medienstelle der Uni Zürich. «Man sollte nicht voreilig auf eine einzelne Tierart verzichten, die dem Menschen ähnlich ist, und gerade deshalb Rückschlüsse auf die komplexen Prozesse im menschlichen Körper und Gehirn erlaubt.» Weiter sagt die Medienstelle, dass auch während der Covid-19-Pandemie solche Rückschlüsse von grosser Bedeutung seien, um effektive Impfungen oder Medikamente zu erhalten.

Das sieht man bei Sentience Politics anders: «Aufgrund der oftmals fehlenden Übertragbarkeit von Forschungsresultaten von nichtmenschlichen Tieren auf den Menschen werden immer wieder Stimmen laut, die eine Umverteilung der gesprochenen Gelder fordern», sagt Lieger. Man glaube nicht, dass eine Abkehr insbesondere von der Forschung an nichtmenschlichen Primaten dem Schweizer Forschungsstandort schaden würde. Bei Sentience Politics ist man optimistisch, was die anstehende Abstimmung angeht: «Wir merken, dass wir mit unserem Vorschlag ein vermehrtes Bedürfnis aus der Gesellschaft abdecken. Ausserdem ist Basel als durchaus progressive Stadt bekannt, die in diesem Fall sogar international eine Vorreiterrolle einnehmen könnte.»