Studierende haben sich in einem Bündnis zusammengeschlossen und wehren sich gegen die neue Disziplinarordnung der Uni Zürich. zVg

VSUZH rekurriert gegen neue Disziplinarverordnung

Der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) hat Einsprache gegen die geplante Änderung der Disziplinarverordnung eingereicht. Ein Bündnis aus Studi-Organisationen will den Verband öffentlichkeitswirksam unterstützen.

13. Juli 2020

Die am 25. Mai beschlossene Revision der Disziplinarordnung wird wohl nicht so schnell über die Bühne gehen, wie sich das der Universitätsrat gewünscht hat. Der VSUZH hat am 13. Juli Rekurs beim Verwaltungsgericht Zürich und damit am letztmöglichen Termin eingelegt. Ein breit abgestütztes Bündnis bestehend aus verschiedenen studentischen Organisationen, darunter die kritische Politik (kriPo), das feministische Hochschulkollektiv oder der Klimastreik, begleitet die Rekurs-Eingabe. Das schrieb das «Bündnis gegen Disziplin (BüGeDi)» am Montag in einer Mitteilung.

«Aus finanziellen und juristischen Gründen kann nur der VSUZH als offizielle Vertretung der Studierenden Einsprache einlegen», sagte Timothy Schürmann, kriPo-Mitglied im VSUZH-Rat und Geschichtsstudent, gegenüber der ZS. «Das Bündnis will den VSUZH aber unterstützen, in dem es auf die problematische Verordnung aufmerksam macht.» Denn die meisten Studierenden und die breite Öffentlichkeit hätten diese Revision nicht mitbekommen, obwohl sie an der Uni neue repressive Massnahmen einführen wird, erklärte Timothy das Engagement des Bündnisses. Die Eingabe des Rekurses sei darum mit einer Transparent-Aktion beim Hauptgebäude der Uni eingeläutet worden.

Höchste Geldstrafen in der Schweiz

Die neue Disziplinarverordnung soll per 1. September in Kraft treten und damit die bestehende aus dem Jahr 1976 ablösen. Sie regelt unter anderem den Umgang mit Plagiaten, Störungen des universitären Betriebs oder von Veranstaltungen. Wie diese Zeitung im Februar berichtete, umfassen die momentanen Sanktionsmöglichkeiten schriftliche Verweise, den Ausschluss aus einzelnen Einrichtungen oder eine Suspendierung von einem bis sechs Semestern.

Mit der revidierten Disziplinarverordnung kommen weitere Bestrafungen für Studierende hinzu: Neu sind gemeinnützige Arbeit bis zu 40 Stunden und Geldstrafen bis zu 4’000 Franken vorgesehen. Aktuell kennen nur die Unis St. Gallen mit 3'000 Franken und Freiburg mit 500 Franken Geldstrafen. Die Uni Zürich würde also mit der neuen Verordnung die höchsten Strafen von allen Schweizer Hochschulen einführen. «Solche Geldstrafen können verheerend sein, da sie finanziell benachteiligte Studierende existenziell gefährden, während sich reichere freikaufen könnten», kritisierte Timothy.

Vorgehen des Universitätsrates in der Kritik

Auch die Tatsache, dass der Uni-Anwalt neuerdings schriftliche Verweise, Geldbussen bis zu 1’000 Franken und gemeinnützige Arbeit eigenmächtig verhängen kann, stösst beim Bündnis auf Ablehnung. Denn bisher wurden alle Fälle in einer fünfköpfigen Disziplinarkommission behandelt. «Bei einer einzelnen Person sind willkürliche Entscheide viel wahrscheinlicher als wenn mehrere Personen gemeinsam mitdenken und entscheiden», sagte Wanda Siegfried, die als Klimastreik-Aktivistin Teil des Bündnisses ist und Islamwissenschaften und Geschichte studiert.

Nicht nur der Inhalt der Verordnung, auch das Vorgehen der Universität stehen in der Kritik. Im Prozess war nämlich nur eine Vertreterin der Studierenden miteingebunden, allerdings hatte sie kein Stimmrecht. «Eine Uni ist eine Institution, die in erster Linie für Studierende da ist. Es darf also nicht sein, dass der Universitätsrat als höchstes Gremium über die Köpfe der Studis hinweg entscheidet», erklärte Wanda. Auf die Meinung der Studis sei keine Rücksicht genommen worden.

Kantonsrat schaltet sich ein

Bereits vor dem Beschluss vom 25. Mai haben sich das feministische Hochschulkollektiv, der Klimastreik und die kriPo mit einem offenen Brief an den Universitätsrat gerichtet und das Gremium aufgefordert, den Entscheid zu überdenken. Auch die SP-Fraktion im Kantonsrat Zürich hat sich in einen offenen Brief ähnlich geäussert. Auf diesen Druck von aussen lenkte der Rat ein, allerdings nur minim: Die maximale Geldstrafe wurde um 1’000 Franken herabgesetzt und beträgt nun 4’000 Franken. Die restlichen Verschärfungen wurden nicht geändert. Für Wanda ist das kein Grund, jetzt Ruhe zu geben: «Das ist lächerlich. 4’000 Franken sind immer noch extrem viel Geld für diejenigen, die ihr Studium selbst finanzieren müssen.»

Schützenhilfe erhalten der VSUZH und das Bündnis auch aus dem Zürcher Kantonsrat. Drei Juso-Politiker*innen haben am 6. Juli eine Interpellation an die Regierung eingereicht, um mehr Informationen zur neuen Verordnung zu erhalten. «Der Universitätsrat argumentiert mit der erhöhten Anzahl an Plagiaten, doch die genauen Zahlen bleiben unter Verschluss. Die Interpellation soll Licht ins Dunkeln bringen», führte Timothy aus. Ausserdem bleibe auch unklar, wie die Uni sicherstellen will, dass die neue Disziplinarverordnung nicht gegen politische Kundgebungen eingesetzt werde. Auch hier soll die von der Juso verlangte Regierungsantwort Einsicht bringen.