Die revidierte Disziplinarordnung würde Geldstrafen vorsehen. Noemi Ehrat

Disziplinarordnung: Schärfere Strafen für Studierende

Die Uni Zürich möchte neu Geldstrafen für Studierende einführen.

22. Februar 2020

Die Klima- und Frauen*streik-Kollektive haben im letzten Jahr mehrfach an der Uni Zürich mit Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Auch früher wurden schon Hörsäle oder der Lichthof besetzt. Solche Fälle unterliegen der sogenannten Disziplinarordnung. Auch Plagiatsfälle, mit denen die Uni immer wieder konfrontiert wird, werden dadurch geregelt. Jetzt will die Uni dieses Regelwerk, das für alle Studierenden und Doktorierenden gilt, revidieren.

«Die Disziplinarordnung regelt in erster Linie den Umgang mit Plagiaten, Störungen des universitären Betriebs oder von Veranstaltungen, sowie Verstössen gegen die Vorschriften von Universität und Instituten», erklärt Luisa Lichtenberger. Sie vertritt die Studierenden in der Erweiterten Unileitung, die die Revision dieser Disziplinarordnung vorantreibt.

Geldstrafen bis 5'000 Franken

Momentan reichen die Sanktionsmöglichkeiten von schriftlichen Verweisen über den Ausschluss aus einzelnen Einrichtungen, zum Beispiel der Mensa, bis hin zu einer Suspendierung von einem bis sechs Semestern. Neu auf dem Tisch sind Geldstrafen bis 5'000 Franken als zusätzliche Disziplinarmassnahme. Ebenso könnte gemeinnützige Arbeit bis zu 40 Stunden verordnet werden, wenn die Betroffenen dem zustimmen. Ansonsten droht ebenfalls eine Geldstrafe.

Obwohl die Unileitung die verschärfte Sanktionierung von Plagiaten zum Ziel der Revision erklärt hat, werden somit auch politisch aktive Studierende betroffen sein. Denn die geplanten Geldstrafen erlauben es der Unileitung, härter gegen aus ihrer Sicht politisch unliebsame Aktionen an der Uni vorzugehen.

Von gemeinnütziger Arbeit freikaufen

Die geplanten Neuerungen stellen eine klare Verschärfung des bestehenden Regelwerks dar. Entsprechend kritisch ist der VSUZH-Rat. «Diese Geldstrafen würden Studierende, die mit wenig Geld auskommen müssen, sehr hart treffen. Hingegen stellen sie für jene mit reichen Eltern keine wirkliche Strafe dar», ist Timothy Schürmann von der Kripo überzeugt. Und Nicolas Diener von Filo kritisiert, dass «reichere Studierende sich bei der Einführung von Geldstrafen von gemeinnütziger Arbeit freikaufen können».

Gegenwärtig kennen nur die Uni St. Gallen und die Uni Freiburg Geldstrafen, wobei deren Höchstbeträge ungefähr die Hälfte respektive einen Zehntel dessen ausmachen, was die Uni Zürich als Strafmass anvisiert. «Für den VSUZH ist es völlig unverständlich, weshalb die Uni Zürich Sanktionen einführen sollte, die keine andere Schweizer Uni in dieser Härte kennt», sagt Lichtenberger dazu. Die Uni Zürich begründet ihren Entscheid damit, dass sich das bisherige Sanktionssystem als «relativ unflexibel» erwiesen hat und dass zudem bei allfälligen Geldleistungen jeweils die «finanziellen Verhältnisse der betroffenen Studierenden» berücksichtigt werden.

Unianwalt in Eigenregie

Noch obliegt das Aussprechen von Sanktionen einem fünfköpfigen Gremium, in dem alle Stände der Uni vertreten sind. Doch geht es nach dem Willen der Unileitung, wird der Universitätsanwalt alleine Geldstrafen bis zu 1'000 Franken sowie gemeinnützige Arbeit verordnen dürfen. Somit konzentriert sich die Entscheidungsgewalt vermehrt in einer einzelnen Person. Zusammen mit der Erweiterung des Strafkatalogs scheint nun also eine neue Ära der Disziplinarverordnung anzustehen.