Karikatur aufmüpfiger Studierender im «Studentenführer», 1974. Rui Pimentel

Gilgen, die Studis und die Rechte

Vor 40 Jahren löste Erziehungsdirektor Alfred Gilgen die damalige Studierendenvertretung auf. Zwei rechte Studenten versetzten ihr den Todesstoss.

25. November 2018

«Es gibt nicht nur den Mythos von der freien Marktwirtschaft. Es gibt auch denjenigen von der akademischen Freiheit.» Diese Worte standen auf der ersten Seite des offiziellen «Studentenführers», den im Herbst 1974 alle Erstsemestrigen der Uni Zürich zugeschickt bekamen. In zwei Sätzen offenbarte die Herausgeberin der Broschüre, die Studentenschaft der Uni (SUZ), ihre Ideologie – und wofür sie kämpfte. Die Erstsemestrigen wussten, was für ein Klima sie in den Siebzigern an der Uni Zürich erwartete.

Pubertierende Studentenschaft

Ideologische Grabenkämpfe zwischen linken und bürgerlichen Studierenden prägten die Studierendenpolitik. Mit Mitglieder dem Aufschwung der anti-autoritären Bewegung der 60er-Jahre hatte sich das Kräfteverhältnis in den Organen der SUZ verschoben. Ab 1973 verfügten erstmals linke Kräfte sowohl im Kleinen (Exekutive der SUZ) als auch im Grossen Studentenrat (Legislative) über solide Mehrheiten. Nun muckte die Studentenschaft auf, sie wurde laut, wenn ihr was nicht passte. Sie «pubertierte»; so drückte es die Erziehungsdirektion aus, die die SUZ 1919 ins Leben gerufen hatte.

Mit dem Eintritt in die Uni wurden alle Studierenden automatisch Mitglied der SUZ. Ein Austrittsrecht existierte nicht. Pro Semester hatten alle Studierenden zwölf Franken in die Kasse der SUZ einzuzahlen. Mit den Mitgliederbeiträgen baute die SUZ ein breites Angebot an Dienstleistungen auf. Sie beherbergte eine Darlehenskasse und die mittlerweile Konkurs gegangene Zentralstelle der Studentenschaft (ZSUZ), sie bot Rechts- und Stipendienberatung, sie betrieb die Kulturstelle, einen Büchervertrieb sowie ein eigenes Reisebüro. Nicht zuletzt gab die SUZ den «zürcher student» heraus, Vorgänger der «Zürcher Studierendenzeitung».

Feinbild Gilgen

Die Dienstleistungen der SUZ waren eng verknüpft mit ihrem Auftrag, die Interessen der Studierenden zu vertreten. In immer neuen Anläufen kämpfte sie für die immer gleichen Forderungen: Für Studienreformen und für mehr studentische Mitbestimmung in den Hochschulgremien. Gegen den Numerus Clausus und gegen den Abbau von Stipendien. Dabei rieb sie sich an einem schier überm.chtigen Gegner auf: dem bürgerlichen Erziehungsdirektor Alfred Gilgen (LdU). Während seiner sechs Amtsperioden – was 48 Semestern entspricht – ging Gilgen hartnäckig gegen alles vor, was an der Uni nach linker Politik roch.

«Die Frage ist, ob man die Spatzen trifft.»

Nur sechs Tage nach seinem Amtsantritt ordnete Gilgen 1971 die Schliessung der Uni an, als Reaktion auf die Veranstaltung der «Antikapitalistischen und antifaschistischen Woche». Ähnlich energisch griff Gilgen durch, als zwei Studenten marxistische Schriften verkauften: Es kam so 1975 erstmals zu einem Polizeieinsatz an der Uni. Gilgens Kommentar: «Die Frage ist nicht, ob mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, sondern ob man die Spatzen trifft.»

Bürgerlicher Unmut

Wegen der Rechtsform der SUZ (einer öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaft) war es ihren Organen untersagt, zu allgemeinpolitischen Fragen Stellung zu beziehen. Damit war unklar, wie studentische von nicht-studentischen Themen zu trennen waren. Ab 1975 organisierte der Kleine Studentenrat etwa ein eigenes «alternatives Lehrangebot», wofür er Rudi Dutschke und andere marxistische Redner aus der BRD und der DDR einlud. Dass die SUZ die Pflichtbeiträge für solche Aktionen einsetzte, stiess auf Unmut in bürgerlichen Studentenkreisen. Es hagelte Aufsichtsbeschwerden, doch die SUZ liess sich in ihrem Kurs nicht beirren.

Die Quittung dafür bekam sie 1975: Zum Ende des Vietnamkrieges am 30. April schickten zwei Mitglieder des Kleinen Studentenrats ein Glückwunschtelegramm an die Studentenschaft Südvietnams. Darin brachten sie ihre Sympathie für die Revolutionäre mehr oder weniger unverhohlen zum Ausdruck. «Euer Kampf war ein entscheidendes Signal für die fortschrittliche Studentenbewegung in der Schweiz und in anderen kapitalistischen Ländern», schrieben sie. Nun hatte Gilgen genug: In der ersten Woche der Semesterferien setzte er den Kleinen Studentenrat ab.

Entmachtung im Gerichtssaal

Kaum war die «Gilgen-Bombe» (so titelte der «zs» im Oktober 1975) geplatzt, breitete sich eine Welle an Protesten aus. Zu Hunderten marschierten Studierende vor die Erziehungsdirektion. Gilgen beobachtete vom Hotel Central aus, wie der Demonstrationszug vorbeizog. «Der Zug wollte und wollte nicht aufhören», erinnerte er sich später an das Ereignis. Die Zwangskörperschaft, die die SUZ so beispiellos stark gemacht hatte, wurde letztlich zu ihrer Achillesferse. Den Todesstoss versetzten ihr zwei Jus-Studenten, die sich weigerten, die Mitgliederbeiträge der SUZ zu bezahlen und Rekurs einlegten. Nachdem die Universität und die Hochschulkommission diesen noch abgelehnt hatten, gab der Regierungsrat den beiden im März 1977 recht. Zum Erstaunen vieler Studierenden befand die Kantonsregierung, dass der seit beinahe 60 Jahren bestehenden Zwangskörperschaft die gesetzliche Grundlage fehle. Sie erklärte die SUZ für illegal und leitete deren Liquidierung ein.

Langer Erbstreit

Für alle Parteien stand ausser Frage, dass es eine neue Studentenschaft brauchte. Der Regierungsrat versuchte, eine Körperschaft mit Austrittsrecht, aber ohne finanzielle Autonomie, zu gründen. Zur Verwirrung vieler Studierenden trug diese Nachfolgeorganisation denselben Namen wie die alte Studentenschaft. Einmal mehr lehnten die meisten Studierenden ab, was ihnen die regierungsrätliche Küche servierte.

Für den Präsidenten des Bundesgerichts war die ganze Sache «extrêmement scurile».

Als Gegenpart gründeten sie im Frühjahr 1978 den wiederum linksdominierten Verband Studierender an der Universität Zürich (VSU). Etwa ein Achtel der Studierenden trat der neuen SUZ bei, rund ein Viertel stellte sich hinter den VSU. Über einige Monate gab es an der Uni zwei studentische Organisationen, die für sich den Anspruch erhoben, repräsentativ für die Studentenschaft zu sein. Auf Rekurs des VSU erklärte das Bundesgericht die neue SUZ schliesslich als rechtswidrig. Die Uni Zürich erlebte damit ein einmaliges Ereignis: Während die alte Zwangskörperschaft SUZ bis zum 31. Dezember 1978 liquidiert wurde, befand sich ab dem 13. Dezember auch ihre Nachfolgerin bereits in Liquidation. Der Präsident des Bundesgerichts kam nicht umhin, die ganze Sache als «extrêmement scurile» zu bezeichnen.

Geburt des VSUZH

Wo Gilgens Hammer hingeschlagen hatte, vermochte über Jahrzehnte keine mit der SUZ vergleichbare Nachfolgeorganisation zu wachsen. Manche Studierendenwünschten sich die alte Studentenschaft zurück. Doch mehrere Versuche, wieder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft an der Uni einzurichten, scheiterten. Erst im Jahr 2012 stimmte der Kantonsrat einer verfassten Studentenschaft zu: Der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) war geboren.

Alfred Gilgen starb am 12. Februar 2018. Eines seiner letzten Interviews hat er der ZS gegeben. Es findet sich hier.