Prüfungshalle für eine Jus-Prüfung. ius.uzh.ch

Leak bei Wirtschaftsprüfung

Bei einer Assessment-Prüfung waren den Studierenden die Prüfungsfragen aus der Vorjahresprüfung schon im Voraus bekannt. Der zuständige Lehrstuhl verwendete die gleichen Prüfungsfragen wie im Vorjahr. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar.

1. Juni 2018

Stell dir vor, es ist Prüfung — und du kennst die Prüfungsfragen schon. Genau das geschah diese Woche bei der Assessmentprüfung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre. Von insgesamt 60 Fragen seien 50 Fragen exakt die gleichen gewesen wie in der letztjährigen Prüfung, berichten Studierende, die die Prüfung abgelegt haben. Und da es die Vorjahresprüfung auf die Seite von Uniboard.ch ins Internet geschafft hat, hatten von den 880 für die Prüfung angemeldeten Studierenden mindestens 590 schon Kenntnis der Fragen. Das legt zumindest die Anzahl der Downloads auf der uniboard-Seite nahe.

Doch selbst wenn es die Prüfung nicht ins Internet geschafft hätte, wäre sie trotzdem unfair gewesen. Denn unter den Kandidaten und Kandidatinnen befanden sich auch solche, welche die Prüfung letztes Jahr nicht bestanden hatten und nun an die Wiederholungsprüfung mussten. Diese insgesamt 221 Studierenden durften eine fast identische Prüfung lösen, wie die, an der sie im Vorjahr gescheitert waren.

«Unprofessionell und unwürdig»

Dass der Lehrstuhl an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät den Studierenden praktisch dieselbe Prüfung vorgelegt hat, stösst dem Fachverein Ökonomie (fvoec) sauer auf. «Das ist unprofessionell und einer Institution wie der Universität Zürich nicht würdig» sagt Andrin Soppelsa, Vorstandsmitglied des fvoec. «Die Studierenden bereiten sich monatelang auf diese Prüfung vor. Da kann man erwarten, dass die Universität dasselbe tut und eine neue Prüfung schreibt.» Denn: Es handle sich dabei nicht um irgendeine Prüfung, sondern um eine Assessment-Prüfung. Diese könne unter Umständen darüber entscheiden, ob das Studium in Betriebswirtschaftslehre fortgeführt werden dürfe.

Fakultative zweite Prüfung

Dennoch setzt sich der fvoec nun dafür ein, dass die Prüfung zunächst regulär korrigiert und benotet wird. «Wir wollen nicht, dass die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit nochmals antraben müssen, um die Prüfung erneut zu schreiben», sagt Soppelsa. Denn damit würden auch diejenigen bestraft, die für die Prüfung gelernt haben, ohne dabei auf die Vorjahresprüfung zurückzugreifen. Daher schlägt der fvoec vor, ganz normal zu verfahren. Sobald die Noten da sind, solle es allen Studierenden offenstehen, die Prüfung fakultativ ein zweites Mal abzulegen — ohne dass die erste Prüfung dabei als Fehlversuch gewertet wird. «So ist sichergestellt, dass niemand benachteiligt wird.»

Dekanat informiert nächste Woche

Das Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat bereits reagiert. In einem Mail an die Studierenden hat es eingeräumt, «dass die letztjährige Prüfung vor zwei Wochen widerrechtlich online zur Verfügung gestellt wurde.» Monika Egli, Co-Geschäftsführerin des Dekanats, widerspricht der Darstellung, wonach die Prüfungen praktisch deckungsgleich gewesen seien: «Die Hälfte der Fragen waren neu oder sind angepasst worden gegenüber dem Vorjahr.» Dass Prüfungen vom einen auf das andere Jahr nicht komplett neu geschrieben würden, sei Usus: «Dass es zu Überschneidungen von Prüfungsfragen kommen kann, ist im akademischen Umfeld üblich und zwecks Kontinuität und Sicherstellung des Anforderungsniveaus sinnvoll», so Egli.

Bezüglich der weiteren Schritte hält sich das Dekanat bedeckt: Die Verantwortlichen seien dabei, die Sachlage zu prüfen. Informieren will das Dekanat dann nächste Woche. Immerhin in einem Punkt haben die Verantwortlichen die Forderungen des fvoec bereits übernommen: Eine Wiederholung während der vorlesungsfreien Zeit ist nicht vorgesehen.

Rechtliche Schritte

Weiter hat das Dekanat angekündigt zu prüfen, ob rechtliche Schritte gegen diejenige Person eingeleitet werden sollen, die die Prüfung aufs Uniboard hochgeladen hat. «Die Veröffentlichung der Prüfungsfragen war ein klarer Regelverstoss», so Egli. Inwiefern durch die Geschichte auch das Uniboard selbst rechtlich belangt wird, ist schwierig abzuschätzen. Das Uniboard möchte dazu im Moment noch keine Stellung nehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allerdings klar ausgewiesen, dass das Uniboard nicht für die Inhalte auf der eigenen Plattform haftet.

Hauptfehler bei der Uni

Es ist nicht das erste Mal, dass Prüfungsfragen vor der Prüfung schon bekannt sind. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät hatte letztes Semester mit einem ähnlichen Fall zu kämpfen. Und an der Uni Bern mussten Jus-Studierende zur Wiederholungsprüfung antanzen, nachdem die erste Prüfung im Sommer 2017 inklusive Lösungen bereits vor der Prüfung online war.

Klar ist: Der Hauptfehler ist bei der Universität Zürich geschehen. Warum es diese nicht fertig bringt, vom einen auf das andere Jahr eine neue, abgeänderte Prüfung vorzulegen, leuchtet nicht ein. Die Uni sollte daher jetzt auch nicht ihre Fänge nach der Person ausstrecken, welche die Prüfung hochgeladen hat, sondern sich zusammen mit der Studierendenschaft dafür einsetzen, dass aus der Affäre niemand Schaden davon trägt.