Werden sorgfältig ausgesucht: Ordinarien. Stefan Kraft

Die Uni ruft

Hinter der Besetzung einer Professur steht ein langwieriges Verfahren, bei dem vieles berücksichtigt werden muss.

1. November 2017

Immer wieder wird in der Schweizer Bildungspolitik aus gewissen Lagern der Schrei nach Sparmassnahmen laut. Hohe Kosten sind aber nicht jedes Mal ausschlaggebend für Ressourcenverschwendung. Im Falle der Berufungsverfahren werden sie vor allem mit der einflussreichen Funktion der Professoren und Professorinnen begründet. Diese sind in der Lage, Personal einzustellen, Forschungsprojekte ins Leben zu rufen und ihr Fach entscheidend mitzuprägen; ein Verfahren, das also weitreichende Folgen hat. Nur: Wie kommt es überhaupt zu einer Berufung?

Langes Verfahren

Eine öffentliche Ausschreibung wird in deutscher und englischer Sprache verfasst und sowohl in Printmedien als auch online veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine Kommission gebildet, die aus auswärtigen Gutachtern und Gutachterinnen sowie aus Vertretungen der Studierendenschaft und Privatdozierenden besteht. Das Berufungsverfahren habe sich in den letzten zehn Jahren «stark professionalisiert», so Klaus Jonas, Dekan der Philosophischen Fakultät. «Befangenheiten werden von der Kommission und vom Dekanat aufs Genaueste überprüft». Auch der technische Aspekt des Verfahrens hat ein Upgrade erhalten. So kommen eine spezielle Software zum Einsatz wie auch Rankingsysteme und Eingabemasken. Das Datenvolumen der Bewerberinnen und Bewerber zeigt sich nun nicht mehr bloss in Papierstapeln. Die erste Auslese ist aber auch nur der erste Schritt von vielen. Es kommt zu weiteren Selektionen, Gastvorträgen und persönlichen Gesprächen, um das Zwischenmenschliche auszuloten – denn Personalkonflikte sind immer eine unangenehme Angelegenheit.

Forderungen: «Dual Careers»

Gegen Ende des Verfahrens wird eine Liste der drei favorisierten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Abteilung für Professuren eingereicht. Eine Kontaktaufnahme des Dekans, des Rektors und des Instituts erfolgt. Hierbei fliessen zum ersten Mal die Wünsche seitens der Anwärterinnen und Anwärter ein, und der Verhandlungsprozess beginnt. Wichtig ist, dass sich die Wünsche in einem realistischen fachlichen Rahmen bewegen. Zu solchen Forderungen gehören die sogenannten «Dual Careers»: Es wird um einen Lehrstuhl oder eine Mitarbeiterstelle für die Partnerin oder den Partner der anzustellenden Person gebeten. Passen diese Person und deren Beruf in die gegebenen Strukturen des Instituts, so kommt es zum zweiten Mal zum Personenverfahren, und dieselbe Berufungskommission evaluiert, ob die Anstellung sinnvoll wäre. Das Institut behält sich das Recht vor, einen Antrag gegebenenfalls abzulehnen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Unterstellungsverhältnis gelegt: der Lehrstuhl oder die Mitarbeiterstelle darf in keiner Weise der Professur der Partnerin oder des Partners unterstellt sein.

Das familienfreundliche Modell der «Dual Careers» wird von der Bildungsdirektion mitunterstützt, da es sich bei einer karrierbedingten Trennung der Familie um ein schwerwiegendes Ereignis handelt, das sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld negative Auswirkungen haben kann. Ferner steigt die Gewinnungschance der Universität, da man dadurch internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwerben kann. Bei den «Dual Careers» handelt es sich um eine weltweite Politik, die von allen grösseren Universitäten verfolgt wird. Philipp Balzer, Geschäftsführer der Philosophischen Fakultät, vergleicht die Praxis mit jener von Grossfirmen: «Diese gehen ähnlich vor, um eine Familientrennung so weit wie möglich zu verhindern. Warum nicht auch Universitäten?»

Bewältigung des «Gender Bias»

Ein weiterer Faktor, der bei den Berufungsverfahren eine wichtige Rolle spielt, ist die Bewältigung des sogenannten «Gender Bias», der Voreingenommenheit gegenüber weiblichen Kandidatinnen. So muss seit einigen Jahren die universitäre Frauenquote rapportiert werden, wobei auffällt, dass der Frauenanteil bis zur Professur stetig abnimmt. Zwar steht die Philosophische Fakultät hierbei am besten da, sie ist aber immer noch von der angestrebten 50-Prozent-Rate entfernt.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens werden Sensibilisierungsworkshops angeboten und bei der Zusammensetzung der Berufungskommission wird auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis Wert gelegt. Wird eine weibliche Bewerberin abgelehnt, so muss dies in einem Schrei-

ben begründet werden. Dasselbe gilt im Übrigen für Schweizer Bewerberinnen und Bewerber. Es kann vorkommen, dass zwei Bewerbungen etwa gleich zu bewerten sind, in diesem Fall entscheidet sich die Kommission immer für die Frau. Eine junge Praxis, die vor allem von der Universitätsleitung vorangetrieben wurde.

Wie steht es aber um das Verhältnis von ausländischen zu einheimischen Dozierenden? Ein Ziel bezüglich der Ausländerquote verfolgt die UZH nicht. «Unser Fokus liegt immer auf der Qualität der Bewerbung. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei eine kleine Rolle», betont Jonas. Bei gleicher Qualität gebe man Schweizer Staatsangehörigegen den Vorzug.

Ausseruniversitärer Einfluss

Die Politik hält sich bei den Berufungsverfahren und bei der Leitung der Universität eher raus. Bern unterstützt zwar die «Dual Careers», erzwingt aber beispielsweise keine Anstellungen – die Universitäten handeln autonom. Selbst intern handeln die einzelnen Institutionen relativ selbstständig und erhalten betreffend die Professuren wenig Vorgaben vom Universitätsrat – vivat confoederatio. Bei Stiftungsprofessuren geht die Universität allerdings streng vor. Stiftungen haben bei der Berufung kein Mitspracherecht, können aber mitbestimmen, wie sich die Professur im Anschluss an das abgeschlossene Verfahren entwickelt.

In Anbetracht der vielen Hürden, die es zu überwinden gilt, um zu einer Professur zu kommen, erscheint es wie ein Wunder, dass die Universität eine so beachtliche Zahl an Dozierenden vorweisen kann, selbst wenn der allgemeine Konsens lautet, dass man immer mehr gebrauchen könnte. Und doch wäre es falsch, in den Auflagen blosse Bürokratiewut am Werk zu wähnen: Das ausgeglichene Zusammenspiel zwischen den «Dual Careers», der Gleichbehandlung der Geschlechter und der Berücksichtigung einheimischer Akademiker und Akademikerinnen ermöglicht erst die freie Forschung an der Universität Zürich. ◊