«Noch Spielraum nach oben»
Benjamin Börner, Leiter der Fachstelle für Studium und Behinderung (FSB), erzählt, mit welchen Schwierigkeiten beeinträchtigte Studierende kämpfen.
Herr Börner, wie viele Studierende mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung studieren an der Universität Zürich?
Die genaue Anzahl ist uns nicht bekannt. Das liegt daran, dass uns nicht alle Studierenden mit Behinderung kontaktieren. Im Jahr 2015 wurde unser Dienst aber insgesamt von 275 Studierenden in Anspruch genommen.
Was ist die häufigste Ursache für eine Kontaktaufnahme mit der FSB?
Der grösste Teil der Studierenden, die von uns begleitet werden, lebt mit einer psychischen Beeinträchtigung, zum Beispiel Angststörungen oder Depressionen. Weitere mögliche Beeinträchtigungen sind Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Störungen im Autismusspektrum, eine Mobilitätsbeeinträchtigung, eine Hör- oder Sehbeeinträchtigung oder auch eine Lese- oder Rechtschreibschwäche.
Was sind die Herausforderungen, die Studierende mit Behinderung im Studienalltag erleben?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Probleme immer von der Beeinträchtigungsart abhängen. Menschen, die einen Rollstuhl benutzen, sehen sich beispielsweise mit der Herausforderung konfrontiert, barrierefrei in die Vorlesung zu kommen. Studierende mit Sehbeeinträchtigung benötigen unter Umständen Studienunterlagen in digitaler Form, die von einem Screen Reader vorgelesen werden können. Studierende mit ADHS haben tendenziell eher Probleme damit, das Studium zu organisieren und zu strukturieren oder die Fristen einzuhalten. Daher ergeben sich je nach Art der Beeinträchtigung unterschiedliche Herausforderungen.
Dann kommt Ihre Fachstelle zum Einsatz. Wie können Sie solche Studierende unterstützen?
Wir arbeiten grösstenteils auf zwei Ebenen. Einerseits auf der individuenorientierten Ebene, andererseits auf der umfeldorientierten Ebene. Auf der Individualebene bieten wir direkte Unterstützung und arbeiten ganz konkret am Nachteilsausgleich. Auf der Umfeldebene schauen wir beispielsweise, dass die UZH sowohl baulich-technisch als auch digital zugänglicher wird. Das heisst, wir beantragen konkrete bauliche Massnahmen wie zum Beispiel Rampen oder rollstuhlgängige WCs, aber setzen uns auch dafür ein, dass die Webangebote und digitalen Kommunikationsmedien zugänglich für Leute mit einer Sehbeeinträchtigung sind.
Wie weit ist man bei diesem Thema bereits? Also, wie rollstuhlgängig ist die Universität Zürich?
Die UZH ist mit Sicherheit nicht perfekt zugänglich für alle Menschen, die mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung leben, aber die zentralen Gebäude sind grösstenteils zugänglich und nutzbar. Als das Gebäude gebaut wurde, hat man eher die Idee umgesetzt, ein Repräsentationsgebäude und nicht unbedingt ein Funktionsgebäude zu bauen. Das war damals einfach der Zeitgeist. Seither hat sich beim Thema Studieren mit Behinderung aber einiges getan. Unter anderem die Gründung der FSB im Jahr 1976.
Hat sich seither viel verändert?
Tatsächlich beobachten wir eine Verschiebung der Zielgruppe. Zu Anfang haben sich vermehrt Studierende gemeldet, die mit einer sichtbaren Behinderung leben. Das ist heute nicht mehr so. Die meisten Studierenden, die uns kontaktieren, leben mit einer unsichtbaren, z.B. psychischen Beeinträchtigung.
Wie wird entschieden, wer Anspruch auf Hilfe hat und wer nicht? Müssen Sie Grenzen ziehen?
Wir ziehen tatsächlich eine Grenze. Anspruch auf Hilfe haben zunächst einmal Personen, die laut Definition der UN-Behindertenrechtskonvention mit einer Behinderung leben. Wenn jemand in Verbindung mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen kann, dass er mit einer solchen Beeinträchtigung lebt, dann hat er einen Anspruch auf nachteilsausgleichende Massnahmen. Im vertraulichen Gespräch wird dann erarbeitet, ob und wie sich die Behinderung nachteilhaft auf das Studium auswirkt. Natürlich kann jede Struktur, die existiert, auf irgendeine Art und Weise missbraucht werden. Bei uns sind die Chancen, dass jemand die Angebote missbräuchlich nutzt, aufgrund dieser Vorgehensweise aber eher gering.
Welche konkreten nachteilsausgleichenden Massnahmen kann die FSB in die Wege leiten?
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Die Massnahmen können zum Beispiel beinhalten, dass jemand extra Zeit oder einen separaten Raum bei Prüfungen bekommt, dass jemand Zugang zum Ruheraum der FSB erhält, dass jemand allgemein Fristverlängerungen im Rahmen des Möglichen gestattet bekommt oder dass der Person ein den individuellen Bedürfnissen entsprechender Sitzplatz reserviert wird.
Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, was müsste an der UZH noch verbessert werden?
Zuerst einmal will ich festhalten, dass die UZH die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung ernst nimmt und in der Vergangenheit schon Grossartiges geschafft wurde. Die UZH befindet sich in einem ständigen Prozess. Besser strukturieren könnte man aus meiner Sicht die Kommunikation mit einigen UZH-internen Partnern – also bestimmten Fakultäten und Instituten. Das funktioniert zwar jetzt schon gut, aber es gibt hier und da noch Spielraum nach oben.
Welchen Rat würden Sie einem angehenden Studenten oder einer angehenden Studentin mit Behinderung geben?
Hauptsächlich zwei Dinge: Ein Studium mit Behinderung oder Beeinträchtigung bedeutet fast immer einen Mehraufwand. Man muss meistens noch mehr beachten als alle anderen. Mein erster Rat ist daher: Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigene Situation und machen Sie sich frühzeitig mit allen wichtigen Grundlagen vertraut. Wir unterstützen sehr gerne und wo wir können, aber das Studium muss immer noch selbst bewältigt werden. Daher ist es wichtig, dass man die Webseiten und Studienanforderungen durchliest. Mit Vorteil macht man das, bevor man sich immatrikuliert, damit man weiss, wie das Studium aufgebaut ist, und die entsprechenden Ansprechpartner kennt. Der zweite Rat ist: Setzen Sie sich rechtzeitig mit der FSB in Verbindung. Am besten direkt nach der Immatrikulation. Denn die Planung und Organisation nachteilsausgleichender Massnahmen braucht Zeit, und je mehr man davon hat, umso besser für alle. ◊