Kommt bald aus dem Computer: der Leistungsausweis. Kevin Solioz

Leistungen digitalisieren, Kosten minimieren?

Der Leistungsausweis wird elektronisch. Die Uni spart damit Geld. Für die Studis sind die Vorteile nicht ersichtlich.

23. Mai 2017

Es gehört zu den erlösendsten Gefühlen des Studi-Lebens: Das Öffnen des Briefes, der den gültigen Leistungsausweis beinhaltet. Nach dem kurzen prüfenden Blick folgt in der Regel die endgültige Gewissheit, dass das vergangene Semester bestanden ist. Künftig will die Universität zumindest dieses Gefühl vor den Bildschirm verlagern. Der Leistungsausweis kommt nicht mehr auf Sicherheitspapier per Post zuhause an, sondern soll als PDF zum Download bereitgestellt werden.

Uni spart Geld

Das Wegfallen der Papier- und Versandkosten soll der Uni 70'000 Franken einsparen – ein beträchtlicher Betrag. Besonders, wenn man bedenkt, dass zusätzlich eine Gebühr zahlen muss, wer den Leistungsausweis weiterhin auf schönem Papier ausgedruckt haben will. Schon heute kostet es zwar eine Bearbeitungsgebühr, den Ausweis bei der Kanzlei beglaubigen zu lassen. Doch wer ihn zukünftig weiterhin auf Papier ausgedruckt haben will, das ein bisschen mehr hergibt als dasjenige, das der hauseigene Drucker ausspuckt, muss eigens bei der Kanzlei der Universität vorbeischauen. Es fällt schwer, die Änderung unter diesem Gesichtspunkt nicht als Sparübung und Leistungsabbau zu interpretieren.

Neu, da es den Leistungsausweis nicht mehr in brieflicher Form gibt, wird er als PDF-Dokument über eine eigens dafür eingerichtete Online-Plattform abgerufen werden müssen. Ab dem Herbstsemester 2017 sollen also für einen gewünschten Postversand Kosten anfallen, die die Studierenden selber bezahlen müssen.

Heute ist es zwar zunehmend möglich, sich online zu bewerben, also ohne ausgedruckte Unterlagen und eingeschriebene Briefe, trotzdem kommt dieser Schritt einer Leistungskürzung gleich. Natürlich leben wir mittlerweile in einer digitalen Gesellschaft und selbstverständlich wird der Download-Link frei zur Verfügung stehen, aber das sollte nicht als Vorwand dienen, damit sich die Uni ihre Kasse füllen kann.

Frist oder Frust

Nicht erstaunlich also, dass dies zu einer lebhaften Diskussion an der VSUZH-Sitzung vom 15. März führte, bei welcher aber auch ein weiterer Kritikpunkt hervorgehoben wurde. Wie steht es um die Rekursfrist, falls der Leistungsausweis nicht mit den wirklichen Prüfungsresultaten übereinstimmt? Die 30-tägige Frist beginnt üblicherweise mit dem Erhalt des Briefes, der nun aber wegfällt und durch einen Download-Link ersetzt wird.

Die neue Frist soll hingegen sieben Tage nach der Zustellung beginnen und erst ab dann einen Monat dauern. Ob mit der Zustellung das Aufschalten des Links gemeint ist, bleibt unklar. Ebenfalls klärungsbedürftig ist, ob die Studierenden per Mail, anderweitig oder überhaupt benachrichtigt werden sollen, wenn der Leistungsausweis verfügbar ist. Es bleibt zu hoffen, dass wir nicht wie beim vorläufigen Notenblatt auf einer Online-Plattform alle zwei Tage vorbeischauen müssen. Zudem stellt sich noch eine weitere rechtliche Frage: Wann fängt die Frist an, falls es technische Probleme gibt oder falls eine Fakultät ihre Bewertungen später online bereitstellt als eine andere?

Der elektronische Leistungsausweis wird kommen. Bis dahin muss die Uni noch einige Fragen beantworten und vor allem auf Transparenz und offene Kommunikation achten. Schliesslich handelt es sich nicht nur um irgendeine Einladung an einen öffentlichen Vortrag, sondern um ein offizielles staatliches Dokument, welches unsere Leistungen bestätigt und uns vor allem das Weiterkommen ermöglicht. ◊