Manche lernen für die gleiche Prüfung zwei Jahre. Unfreiwillig.

Schlechter Ersatz

Die rechtswissenschaftliche Fakultät hat die Ersatzprüfungen verschoben. Der Widerstand der Studierenden trägt bis anhin keine Früchte.

4. April 2017

Es war bloss eine von vielen Informationen in der E-Mail, welche das Rechtswissenschaftliche Dekanat Anfang Februar an die Jus-Studierenden der Uni versandte. Nichtsdestoweniger eine wichtige. Sie beinhaltete nämlich, dass die Ersatzprüfungen in der Aufbaustufe des Bachelors wegen des Mehraufwands für die Professorinnen und Professoren aufgeschoben wurden. Die eingesparte Zeit hat für Studierende einschneidende Konsequenzen: Wer im zweiten oder dritten Jahr des Jus-Studiums ist und am Prüfungstermin krankheitsbedingt nicht erscheinen kann, muss nun ein ganzes Jahr warten, während man Prüfungen bislang noch im selben Semester nachschreiben konnte. Was für die Allgemeinheit tragbar erscheint, kann in Einzelfällen ganz schön mühsam werden.

Verzögerung in jedem Fall

So kann die neue Regelung etwa zu einer Verlängerung der Studienzeit führen. Das betrifft jene, die ihren Master an einer anderen Universität absolvieren oder nach dem Bachelor aussteigen wollen, und jene, denen wegen eines Krankheitsfalls für den Bachelorabschluss mehr als 18 ECTS – die erlaubte Anzahl für das Vorholen von Mastermodulen – fehlen. Nun deutete das Dekanat in seiner E-Mail zumindest an, über eine Härtefallklausel beraten zu wollen. Das wurde am 8. März auch getan, aber das Ergebnis ist wenig befriedigend.

Immerhin war die Kommunikation dieses Mal etwas klarer. Auf die Härtefallklausel beziehen kann sich, wer aus «zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen» den Prüfungstermin nicht wahrnehmen konnte und daher seine Studienzeit verlängern muss. Die Krux dabei ist bloss, dass sogar jene, welche als Härtefall anerkannt werden, ein Semester auf die Ersatzprüfung warten müssen. Eine Verlängerung des Studiums kann also auch im Härtefall nicht umgangen werden. Kurzum: All die Neuerungen sind für die Studierenden nicht von Vorteil.

Konstruktiver Widerstand

Umgehend positioniert hat sich dagegen die Studentische Interessengemeinschaft Recht (SI Recht). In einem Schreiben an das Dekanat übte sie nicht nur Kritik am Entscheid, sondern formulierte auch konkrete Vorschläge zur Lösung des Problems im Interesse beider Seiten. Etwa, dass sich die Studierenden explizit für die Ersatzprüfungen anmelden müssten. Mündliche Nachholprüfungen wären ebenso denkbar wie das spätere Durchführen der Ersatzprüfungen, was den Professorinnen und Professoren mehr Zeit zur Erstellung und den Studierenden mehr Zeit zum Lernen geben würde.

Nur Symbolik

Anfang März bekam das Thema dann allmählich auch von Seiten der Studierendenschaft eine gewisse Aufmerksamkeit. Vor dem RWI wurden Unterschriften gesammelt. Via Jodel und Facebook sollten die Jus-Studis mobilisiert werden, und tatsächlich kamen auch einige Stimmen zusammen. Bloss werden diese Anstrengungen wahrscheinlich nichts ändern. Es ist mehr ein symbolisches Zeichen des Widerstands, das die Jus-Studierenden und deren Vereine hier schaffen. Es wird unmissverständlich mitgeteilt, dass viele mit der unangekündigten und abrupten Entscheidung des Dekanats nicht einverstanden sind. Und doch scheint auf diese Unzufriedenheit nicht eingegangen zu werden. Eigentlich ist es traurig, dass die Moral anscheinend die ist, dass die Studierendenschaft sich zwar wehren kann, wenn sie etwas stört, dass es aber ein Kampf gegen Windmühlen bleibt. ◊