Studierende bieten juristischen Rat

Dreimal pro Woche beantwortet die Rechtsberatungskomission des VSUZH rechtliche Fragen.

28. Oktober 2016

Der Vermieter kündigt den Vertrag, weil er die Miete verdoppeln will? Die Chefin zahlt den Lohn auch nach mehrfacher Nachfrage nicht aus? Oder es droht ein Ausschluss vom Studium, obwohl noch Fehlversuche übrig sind? In diesen Fällen hilft die ReBeKo, die Rechtsberatungskommission des VSUZH, weiter. Sie unterstützt Studierende, die in einer juristischen Klemme stecken.

Ehrenamtliches Engagement

Die ReBeKo versteht sich als niederschwellige Rechtsberatung. Seit Jahren bietet sie den Studierenden schon unabhängige Hilfe an, letztes Jahr wurde sie in den VSUZH integriert. Sie öffnet ihre Türen dreimal pro Woche am späteren Nachmittag und bietet allen Studierenden der Uni und ETH ohne Terminvereinbarung Beratung in rechtlichen Angelegenheiten.

Findet man sich zur Sprechzeit an der Rämistrasse 62 ein, wird man von einem Bachelor- und einer Masterstudierenden kostenlos beraten. Sie studieren Jus und arbeiten ehrenamtlich. Elias Ritzi, Präsident der ReBeKo und Jus-Student im Bachelor, erklärt den doppelten Nutzen der Beratungen: «Die Studis können das im Studium erlernte Wissen ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen zur Verfügung stellen und dabei selbst wichtige Erfahrungen sammeln.» Dass diese Art der Beratung dem schmalen Studi-Budget am besten entspricht, versteht sich von selbst.

Studiumsausschluss verhindert

Die Probleme, mit denen die Studierenden an die ReBeKo gelangen, sind vielfältig. Da waren zum Beispiel die Studierenden, die in ihrer Assessmentstufe kurz vor dem Studiumsausschluss standen. Sie bekamen von ihrer Fakultät eine Verfügung, in der geschrieben stand, dass sie aufgrund aufgebrauchter Anzahl von Fehlversuchen vom Studium ausgeschlossen würden. Die ReBeKo konnte aber feststellen, dass sich die Fakultät in zwei Punkten nicht an ihr eigenes Reglement gehalten hatte: So hatte sie ärztliche Atteste ignoriert, die das Fernbleiben von der Prüfung entschuldigten. Und sie hatte das in der Studienordnung festgehaltene Recht eines zweiten Prüfungsversuches nicht gewährt.

«In diesem Fall legten wir den Studierenden nahe, ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, da wir die Erfolgsaussichten für einen positiven Ausgang des Prozesses als gut erachteten», erzählt Ritzi. Die ReBeKo sollte mit ihrer Einschätzung richtig liegen: Die Studierenden gewannen den Prozess gegen die Fakultät und konnten weiterstudieren.

Ein Gewinn für alle

Die ReBeKo befasst sich aber auch mit kleineren Fällen, wie Ritzi weiter ausführt: «Glücklicherweise sind die Dimensionen der rechtlichen Probleme nicht immer so gross wie bei einem drohenden Ausschluss aus dem Studium.» Nach über 140 bearbeiteten Fällen zeigt sich, dass mehr als ein Drittel davon das universitäre Umfeld betreffen. «Oft beraten wir Studierende, wenn zum Beispiel eine Frist verpasst worden ist.» Aber auch mit schwereren Strafdelikten mit Betäubungsmitteln hätten sie es bereits zu tun gehabt oder Start-Ups bei der Wahl ihrer Rechtsform unterstützt.

Meistens, so Ritzi, sei es für die studentische Klientel nicht notwendig, wegen solch verhältnismässig kleiner Fälle eine teure Anwältin einzuschalten. So ist die Rechtsberatung von und für Studis ein Gewinn für alle. ◊