Erasmus wieder ab 2018?

Die Übergangslösung des Bundes lässt Fragen offen. Die Unis wollen eine Wiederaufnahme ins Austauschprogramm.

10. Mai 2016

Als die Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, stellte die Europäische Union die Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz beim Austauschprogramm Erasmus ein. Dies hat zur Folge, dass die Schweiz im Programm nunmehr als Drittstaat behandelt wird. Seither besteht bei den Hochschulen im Lande grosse Unsicherheit über die Zukunft der akademischen Mobilität in Europa.

Im März 2014 beschloss der Bundesrat, für die folgenden drei Jahre eine Übergangslösung auszuarbeiten, bis eine neue und permanente Lösung gefunden werden kann. Das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ist nun in Kraft und funktioniert. «Die Lage ist etwas komplizierter als zuvor, da bei Erasmus jeweils die Heimuniversität den Austauschstudierenden ihr Stipendium bezahlt», erklärt Afra Schacher, Programmkoordinatorin der UZH für den Austausch in Europa. «Nun haben unsere Partner keine Möglichkeit mehr, für ihre Studierenden Erasmusgelder für einen Austausch in die Schweiz zu beantragen. Daher muss im SEMP die Schweiz die Stipendien sowohl für die eigenen als auch für die Studierenden aus dem Ausland bezahlen.» Nur so kann sichergestellt werden, dass die europäischen Partneruniversitäten die Verträge mit den Schweizer Hochschulen auch unterzeichnen.

Keine Sparmassnahmen

Die Schweizer Übergangslösung wird dafür vollumfänglich vom Bund finanziert. Trotz des neuen Kostenaufwands wird bei den Studierenden aber nicht gespart. Für einen akademischen Aufenthalt im Ausland steht einem Studierenden wie bereits beim Erasmus-Programm ein Stipendium von rund 300 Franken im Monat, also 1500 Franken pro Semester, zur Verfügung.

Allerdings ist das SEMP-Programm auf nur drei Jahre beschränkt und würde somit 2017 auslaufen. Da aber noch keine mittelfristige Lösung mit Europa ausgehandelt werden konnte, beschloss das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die Frist um ein Jahr zu verlängern. Dies muss jedoch erst noch vom Bundesrat bewilligt werden, was voraussichtlich aber keine Probleme bereiten sollte.

Wie weiter nach 2018?

Etwas Unsicherheit bleibt laut Schacher jedoch bestehen: «Einige Partneruniversitäten unterzeichnen die Austauschverträge nur für kürzere Perioden, sodass sie in kürzerem Abstand neu verhandelt werden müssen. Dadurch ergibt sich eine grössere Unsicherheit, welche Austauschplätze im nächsten Jahr wieder angeboten werden können.»

Was nach 2018 mit dem Austauschprogramm geschieht, steht im Augenblick noch in den Sternen. Auf längere Sicht strebt die Universität wieder eine volle Assoziierung der Schweiz mit Erasmus+ an. «Die Probleme, die diesbezüglich bestehen, müssen jedoch auf politischer Ebene gelöst werden», so Schacher. Bis dahin setze sich die UZH für eine stabile und gut funktionierende Schweizer Lösung ein, um den Studierendenaustausch innerhalb Europas weiterhin zu gewährleisten.