Die VSUZH-Debatte rief bekannte Bilder wach. zVg

VSUZH-Rat: Keine automatischen Ausschaffungen

Wie sollen VSUZH-Ratsmitglieder bestraft werden, die unentschuldigt nicht an den Sitzungen teilnehmen? Über diese Frage diskutierte das Studierendenparlament der Uni Zürich an seiner ersten Sitzung in diesem Semester.

9. März 2016

Kommt ein Ratsmitglied unentschuldigt nicht an eine VSUZH-Sitzung, gibt es eine Busse von 10 Franken. So war es bisher. Der Vorstand beantragte an der Sitzung letzten Freitag nun aber, diese Bussen abzuschaffen. Denn die Regelung beschäftigte die Geschäftsleitung des VSUZH übermässig: Rechnungen schreiben, per Post verschicken, einen Überblick darüber behalten, wer bezahlt hat – und vor allem, wer seine Schulden noch nicht beglichen hat. Etwa 70 Prozent der unentschuldigt Abwesenden zahlten nämlich nicht. Der administrative Aufwand für die Bussen sei viel zu hoch und deren disziplinierender Effekt viel zu tief, begründete der Vorstand seinen Antrag.

Ergänzend zum ursprünglichen Vorschlag, die Bussen einfach abzuschaffen, präsentierte die Rechtssetzungskommission SUZ weitere Optionen: Wenn ein Mitglied innerhalb einer Legislaturperiode – die zwei Jahre dauert – drei Mal unentschuldigt fehlte, solle es automatisch oder nach Abstimmung aus dem Gremium ausgeschlossen werden.

Grundrechte und Grundpflichten

Die Parallele zur Durchsetzungsinitiative – also zur «echten» Politik auf Bundesebene – war schnell gezogen. Gabriel Meier (KriPo) gab zu bedenken, dass die Ratsmitglieder von den Studierenden gewählt seien. Sie einfach aus dem Rat auszuschliessen, widerspreche jeglichen Vorstellungen von Demokratie und tangiere die grundsätzlichen politischen Rechte der Abgeordneten. Nikolai Schaffner (filo) doppelte nach: «Natürlich gehören zu unseren Grundrechten auch Grundpflichten. Aber dieser Ausschaffungs-Automatismus geht eindeutig zu weit.» Es gab aber auch andere Positionen. So pochte zum Beispiel Elsa Lengeler (SI Recht) auf die Verantwortung der Fraktionen und machte den aus demokratischer Sicht ziemlich abenteuerlichen Vorschlag, einen Sitz nach wiederholtem Fehlen nicht dem nachlässigen Ratsmitglied wegzunehmen, sondern ihn einfach einer anderen Fraktion zuzusprechen.

Bald wurde klar, worum es eigentlich geht: Um die Frage, wie gewählte VSUZH-Ratsmitglieder dazu gebracht werden können, ihre Pflichten zu erfüllen. Ist es zu viel verlangt, vier Mal im Semester an einer Sitzung teilzunehmen – oder sich zumindest ordentlich davon abzumelden? Es kann ja nicht Aufgabe des VSUZH-Rats sein, seine Mitglieder zu Pflichtbewusstsein zu erziehen. Was sagt es also über das Selbstverständnis und das Funktionieren eines demokratisch gewählten Gremiums aus, dass über solch drastische disziplinarische Massnahmen überhaupt nachgedacht werden muss?

Kein Automatismus

Die Bussen wurden in der Endabstimmung mit klarem Mehr abgeschafft. Und es wurden keine neuen Sanktionen bei unentschuldigtem Nicht-Erscheinen eingeführt. Auch in Zukunft wird es also keine automatischen Ausschaffungen aus dem VSUZH-Rat geben. In der Debatte war klargeworden, dass eine demokratische Wahl nicht einfach aus disziplinarischen Gründen rückgängig gemacht werden kann. Es muss deshalb zu denken geben, dass bei der Abstimmung dennoch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Ratsmitglieder für die Ausschaffungs-Klausel gestimmt hatten.