Kommentar Strafgebühren: Macht Vorwärts!

Die neue Regelung an der Uni Bern trifft die Falschen und setzt ein problematisches Zeichen. Denn unter Druck kommen nun Teilzeitarbeitende und junge Eltern.

23. Februar 2015

Geld sparen wird die Uni Bern mit diesem Vorgehen wohl kaum. Das befremdliche Verdoppelungsprinzip der Studiengebühren kommt einem Verbot nahe.

Es bleibt der symbolische Gehalt des Entscheids, und der – ob gewollt oder nicht – vermittelt den Studierenden in etwa: Studiere zügig, gerate nicht auf Abwege, du bist nicht zum Spass hier. Das passt gut zur Ökonomisierung und Verschulung der Unis in den letzten Jahrzehnten, mit der Bologna-Reform als Symptom. Wissenschaft aber kann nur Neues schaffen und kluge Köpfe hervorbringen, wenn sie mit Leidenschaft und Neugier gekoppelt ist, und Zeitdruck bewirkt das Gegenteil.

Klar, ein Langzeitstudium hat nicht zwingend mit Leidenschaft zu tun. Vielleicht gibt es die Verlorenen, die planlos dahinstudieren und die nun mit der Berner Regelung diszipliniert werden sollen. Aber fortan werden alle Studierenden an der Uni Bern im Hinterkopf haben, dass sie sich doch ein bisschen beeilen müssen, es könnte ja etwas Unvorhergesehenes passieren und dann wirds schnell teuer. Da hilft auch die Härtefall-Klausel nicht, weil man dann zum Sonderfall abgestempelt würde.

In einer solchen Atmosphäre werden die Unis zu Superhochschulen, an denen möglichst schnell vorverdautes Wissen reingefuttert werden soll. Eine Regelung wie diejenige der Uni Bern weist zumindest in diese Richtung. Vielleicht wird die Universität eines Tages ausgedient haben als Ort des eigenständigen Denkens und der guten Ideen. Die Neugier und die Leidenschaft für das Wissen würden sich dann andere Stätten suchen – denn sie lassen sich vertreiben, aber nicht ausrotten.