Get politics or die tryin`

Im April wird der VSUZH-Rat neu gewählt. Das Wichtigste in Kürze.

23. Februar 2015

Alle zwei Jahre werden 70 Studierende in den Rat des VSUZH (Verband der Studierenden der Universität Zürich) gewählt. Dieser soll sich für die Interessen der Studierenden an der Uni einsetzen. So veranstaltet der Verband beispielsweise seit bald zwei Jahren die Partyreihe «Nachtseminar» im Plaza Klub oder ermöglichte letzten September ein Fest im Lichthof der Universität. Welche Ideen den VSUZH in den nächsten beiden Jahren prägen werden, zeigt sich am 26. April. Dann werden die Wahlergebnisse verkündet.

Wer darf kandidieren?

Zur Wahl stellen können sich alle Mitglieder des VSUZH – also alle Studierenden der Uni Zürich, die bei der Semestereinschreibung nicht aktiv ihren Austritt erklärt haben. Kandidaturen werden noch bis zum 16. März entgegengenommen.

Wo gibt es Informationen zu den Kandidierenden?

Am Tag der Urnenöffnung wird auf der VSUZH-Website eine Wahlzeitung aufgeschaltet. Dies ist ein Verzeichnis mit den Profilen aller Kandidierenden. Nach den Osterferien, also ab dem 14. April, werden diese Informationen auch als gedruckte Zeitung an der Uni verteilt.

Wie sieht das Wahlverfahren aus?

Die Wahlen finden vom 3. bis 24. April statt. Während dieser Zeitspanne dürfen alle Studierenden ihre Stimme abgeben – auch diejenigen, die nicht VSUZH-Mitglied sind. Ausnahmsweise erstrecken sich die Wahlen über zwei Wochen, da sie in die Osterferien fallen.

Wie bereits beim letzten Mal wird über das Internet-Wahlsystem «UniVote» gewählt – obwohl sich einige Studierende damals beklagten, sie hätten Probleme bei der Handhabung des Programms gehabt. Flavio Meyer, Co-Präsident des VSUZH, erklärt, dass «UniVote» wieder verwendet werde, weil es punkto Sicherheit auf dem aktuellsten Stand sei und Wahlfälschungen unbedingt verhindert werden müssten. 2017 werde jedoch eine neue Version des Systems zum Einsatz kommen – mit einer verbesserten Benutzeroberfläche. Für dieses Jahr gibt es zur Behebung allfälliger Probleme eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in der Wahlzeitung.

Die VSUZH-Wahlen sind Listenwahlen. Was bedeutet das?

Weil angenommen wird, dass nicht alle, die wählen, Zeit und Lust haben, sich durch über hundert Kandidierenden-Profile durchzuklicken, tun sich ähnlich eingestellte Kandidierende zu Listen zusammen. Hinter den meisten Listen stehen Gruppierungen, die auch ausserhalb des VSUZH-Rats bestehen. Die Idee der Listenwahl ist, dass man politische Linien und Programme, nicht Einzelpersonen wählen kann. Es ist jedoch auch möglich, die Listen beliebig zu mischen oder bestimmte Leute von Listen zu streichen. Im Prinzip ist es dasselbe System wie etwa bei Nationalratswahlen. Im Ganzen hat jede Wählerin und jeder Wähler 70 Stimmen zu vergeben, wobei einer Person maximal zwei Stimmen gegeben werden dürfen.

Wie repräsentativ sind die Wahlen?

Die Wahlbeteiligung lag vor zwei Jahren bei nur 12 Prozent. Dieses Ergebnis lag aber deutlich über der durchschnittlichen Beteiligung zu Zeiten des StuRa (Vorgängerinstitution des VSUZH). Flavio Meyer kommentiert diese Zahlen: «Das kaum vorhandene Interesse der Studierenden gegenüber ihrem eigenen Verband, der als ihr Interessenvertreter auftritt, ist ganz einfach ernüchternd.» ◊