Rektor Hengartner plant fleissig die Unileitung um. Maya Wipf

Hengartners Reform betrifft auch die erweiterte Unileitung

Rektor Michael Hengartner möchte die Leitung der Universität umbauen. Die ersten Pläne wurden im Juni veröffentlicht. Nun sind weitere Änderungen bekannt geworden. Dieses Mal steht nicht die erweiterte Universitätsleitung (EUL) im Vordergrund.

28. November 2014

Die Details zeigen, dass die Reform Hengartners noch tiefer greift als bisher angenommen. Mit dem Umbau würde auch die EUL völlig umgestaltet. Heute sind drei Stände im Gremium vertreten: Studierende, Privatdozierende sowie die Dekaninnen und Dekane. In Zukunft soll auch das administrative und technische Personal ein Stimmrecht haben. Ausserdem sollen die Verantwortlichen aller Fakultäten für das Thema «Lehre» an den Sitzungen der EUL teilnehmen können. Das Ziel sei, die Entwicklung der Lehre gesamtuniversitär zu planen, erklärte Rektor Hengartner. Ob diese Massnahmen die EUL tatsächlich stärken, bezweifelt der studentische Vertreter im Gremium, Beat Meier (ZS #4/14). Da die Dekaninnen und Dekane in die Universitätsleitung aufsteigen, verkomme die EUL zu einem Scheingremium, so Meiers Befürchtung.

Die Änderungen müssten im Universitätsgesetz sowie in der Universitätsordnung verankert werden. Die Fakultäten, die Stände und das administrativ-technische Personal haben bis Ende Januar 2015 Zeit, um im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zu nehmen.

Der bisher bekannte Teil der Reform zielt darauf ab, die Kompetenzen des Rektors zu stärken. Die wichtigsten Punkte: Die Universitätsleitung würde nicht mehr fünf, sondern zwölf Mitglieder zählen. Neu wären die Dekaninnen und Dekane aller sieben Fakultäten dabei. Die drei Prorektoratsposten sollen nicht mehr nur die Fachbereiche vertreten, sondern spezifische Aufgaben übernehmen. Diese wären: «Nachwuchsförderung und Innovation», «Studium und Lehre» und «Professuren und Personal». Weiter würde der Rektor ein Veto-Recht beim Entscheid erhalten, wer Dekanin oder Dekan werden kann. Dieser Punkt wurde von unterschiedlicher Seite kritisiert, da die Fakultäten nur noch Personen zu ihrem Vertreter oder ihrer Vertreterin wählen können, die vom Rektor abgesegnet wurden.