Maya Wipf, Daniele Kaehr

Rektor antwortet der Zürcher Studierendenzeitung

Michael Hengartner plant die Unileitung umzubauen. Am 19. September schickte die Zürcher Studierendenzeitung dem Rektor einen Offenen Brief - nun nimmt er zu unseren Fragen Stellung.

26. September 2014

Sehr geehrtes ZS-Redaktionsteam

Es freut mich, dass Sie sich für die Reform der Universitätsleitung interessieren. Wie Sie wissen, verändern sich die Anforderungen an eine Hochschule ständig, sowohl in Forschung und Lehre als auch in den Verwaltungsbereichen. Ich nenne Ihnen hier als Beispiele die Themenbereiche Interdisziplinäre Forschung, Universitäre Medizin, Bologna 2.0, MOOCs, Datensicherheit, Datenschutz, Infrastrukturentwicklung, etc. Damit die UZH diese und kommende Herausforderungen besser meistern kann, möchten wir die Universitätsleitung personell breiter abstützen.

Mit dem Einbezug der Dekaninnen und Dekane in die Universitätsleitung sollen die Fakultäten gestärkt und in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dass die Dekaninnen und Dekane künftig die Anliegen ihrer Fakultät mit einem Blick aufs Ganze in der Universitätsleitung einbringen können, ist Ziel dieser Reform. Einzelinteressen werden sich aber nur dann durchsetzen, wenn sie mehrheitsfähig sind, womit sie per definitionem keine Partikulärinteressen mehr sind. Wenn sich heute die UL-Mitglieder zu einem Thema nicht einig sind, wird abgestimmt und der Mehrheitsentscheid gilt. Dies wird auch nach der Reform so gehandhabt werden. Ich gehe davon aus, dass auch im Redaktionsteam des ZS nach diesem Prinzip gearbeitet wird.

Bei der Wahl der Prorektorinnen und Prorektoren ist der Rektor/die Rektorin Mitglied der Findungskommissionen. Wenn also neu auch die Dekaninnen und Dekane Mitglieder der Universitätsleitung sein sollen, ist es nur konsequent, wenn auch hier ein Mitspracherecht des Rektors/der Rektorin vorgesehen ist. In der Praxis kann sicher davon ausgegangen werden, dass der Rektor/die Rektorin sein/ihr Veto-Recht kaum einzusetzen braucht. Trotzdem ist es wichtig, dass die Möglichkeit des Vetos besteht: Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Universitätsleitung stets ein funktions- und mehrheitsfähiges Gremium bleibt.

Ihre Befürchtungen bezüglich EUL und studentischem Mitspracherecht sind unbegründet: Die Aufgaben und Kompetenzen der UL und der EUL werden durch die vorgeschlagenen Änderungen in der UL nicht angetastet. Die EUL wird also auch in Zukunft die gleichen Funktionen wahrnehmen wie heute. Das studentische Mitspracherecht in diesem höchsten akademischen Gremium bleibt unangetastet.

Ob eine Universitätsleitung mit zwölf Mitgliedern unbeweglicher sein würde als eine mit fünf Mitgliedern ist meines Erachtens nicht die Hauptfrage. Wichtiger ist, ob sie bessere Entscheide trifft. Die Diskussionen bei schwierigen Themen mögen in der Tat vielleicht etwas länger dauern. Aber ist es nicht von Vorteil, ein schwieriges Thema von zwölf anstatt fünf intelligenten Fachleuten beurteilen zu lassen? Nach meiner Auffassung kann dies nur ein Vorteil sein. Mit dem Einbezug der Dekaninnen und Dekane in die Entscheidungsprozesse erhöhen wir die Qualität und insbesondere die Akzeptanz der Entscheide in den Fakultäten.

Ein afrikanisches Sprichwort besagt: «Wenn du schnell gehen willst, geh alleine. Wenn du weit gehen willst, geh mit anderen.» Ich möchte, gemeinsam mit den Fakultäten, den Ständen und damit auch den Studierenden, die UZH weit bringen.

Mit freundlichen Grüssen

Michael O. Hengartner

Rektor UZH

Mehr Informationen zur Reform Link zum Offenen Brief