Die Mobilität war einmal die Rettung für Zürcher Jus-Studierende. Louise Ostergard

Prüfungstourismus ade!

Für Jus-Studierende wird die schweizerische Mobilität im Herbst­semester faktisch abgeschafft.

18. September 2014

Die Anrechnungstabellen der Zürcher Jus-Fakultät wurden überarbeitet: Wer im Herbstsemester eine Prüfung an einer anderen Deutschschweizer Uni ablegt, kann sich diese nicht mehr anrechnen lassen. Auf diese Weise kann der «Prüfungstourismus» eingeschränkt werden. Die ZS berichtete, dass immer mehr Studierende ihre Prüfungen an anderen Unis schreiben, weil Fehlversuche so nicht gelten. Zudem können in Zürich seit der Studienreform 2013 alle wichtigen Prüfungen nur noch im Sommer abgelegt werden. Einige Studierende wichen in den vergangenen Semestern deshalb auf andere Schweizer Universitäten aus,um sich in einzelnen Fächern wie Steuerrecht schon im Winter testen zu lassen.

Diese Prüfungsflucht scheint der Jus-Fakultät zu missfallen. In Zürich werden Module anderer Universitäten nicht mehr angerechnet, wenn diese bereits im Herbstsemester abgeschlossen werden können. Von der Universität Basel fallen so sieben Kurse weg, die letztes Jahr noch anerkannt wurden.

Gleichwertig oder nicht?

Die Richtlinien der Juristischen Fakultät legen fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Punkte aus Mobilitätskursen zählen: Die Module müssen «gleichwertig» sein und «einem Wahlpflichtmodul zugeordnet werden können». Die Kurse müssen also in hohem Masse übereinstimmen. Weder Basel noch Luzern haben den Inhalt der gestrichenen Vorlesungen geändert. Die meisten Module heissen sogar gleich wie ihre Zürcher Pendants.

Es stellt sich also die Frage, weshalb die Module ab diesem Herbstsemester nicht mehr anerkannt werden. Andrea Opel ist Assistenzprofessorin für Steuerrecht an der Uni Luzern. Auch ihr Kurs wurde von der Anrechnungstabelle gestrichen. «Es ist mir ein Rätsel, weshalb», teilt sie per Mail mit. Denn ihre Vorlesung umfasse seit Jahren die gleichen Inhalte.

Bürokratische Hürden

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Uni Zürich teilt mit, dass es bei den Änderungen nicht um die Module selbst gehe. Es sei zwar richtig, dass gleichwertige Kurse angerechnet werden können, sagt Dekanin Christine Kaufmann. Aber der Sinn der Mobilität sei, «dass Studierende einen anderen Kulturraum kennenlernen, neue Kontakte knüpfen und Fächer absolvieren können, welche die eigene Universität nicht anbietet». Wenn Studierende aber nur für einzelne Prüfungen nach Basel oder Luzern reisten, sei dieses Ziel nicht erreicht. Daher wurden die Richtlinien angepasst. Module, die in Zürich auch angeboten werden, seien nur noch anrechenbar, «wenn sie sich über mehrere Semester erstrecken».

Frustrierend wird diese neue Regelung für diejenigen Studierenden sein, die dieses Semester einen Kurs an einer anderen Uni gebucht haben. Für die Mobilität musste man sich bis im April anmelden. Die neuen Listen wurden jedoch erst im Juli veröffentlicht, wie das Dekanat bestätigt. ◊