Die ZS sah es schon 2001 kommen: Die UBS platziert ihr Logo an der Uni.

UBS-Vertrag: Das wollte die Uni verheimlichen

Bisher zensierte Passagen des Vertrags zwischen der Uni Zürich und der UBS zeigen: Der Einfluss der Skandalbank ist grösser als bisher zugegeben. Noch immer bleiben einige Passagen geschwärzt. Nun entscheidet wohl das Verwaltungsgericht über die Offenlegung des ganzen Vertrages.

26. November 2013

Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hat entschieden. Die Uni Zürich muss weitere Teile des UBS-Vertrages offenlegen. Neue, nun nicht mehr geschwärzten Passagen fördern Bemerkenswertes zu Tage: Die Bank erhält eine Garantie für einen festen Sitz im Beirat des Instituts für Volkswirtschaft. Die Vertretung im Beirat soll laut Vertrag «der Wichtigkeit des UBS-Centers» Rechnung tragen und für eine gute Einbettung desselben ins Insitut für Volkswirtschaftslehre sorgen. Die UBS ist zum heutigen Zeitpunkt bereits mit zwei Personen in diesem Gremium vertreten. Erst durch den Millionen-Deal für das UBS-Center ist ihre Vertretung aber vertraglich garantiert.

Die Uni Zürich muss weitere Teile des umstrittenen Vertrages mit der UBS offenlegen. Fotomontage ZS-Online

Die UBS bekommt zudem einen eigenen Hörsaal. Begründet wird dies mit dem «grossen Beitrags an die UZH». Wie viel die UBS genau für die einzelnen Lehrstühle bezahlt («Sponsorship Amounts per Chair») bleibt weiterhin zensiert.

Uni wehrte sich gegen die Veröffentlichung

Im April 2012 wurde bekannt, dass die Uni gemeinsam mit der der Bank das «UBS International Center of Economics in Society» aufbauen will. Bezüglich den vertraglichen Details sagten die beiden Parteien bloss, die UBS bezahle der Uni dafür 100 Millionen Franken. Die Uni begründet die Geheimhaltung damit, dass sie sich keine Wettbewerbsnachteile verschaffen möchte. «Auch die ETH legt ihre Sponsorenverträge nicht offen. Da wollten wir uns keinen Wettbewerbsnachteil bei zukünftigen Sponsoren einhandeln», sagt die zuständige Prorektorin Andrea Schenker-Wicki.

War bisher geheim: Die UBS sichert sich mit dem Vertrag einen Sitz im Beirat des Institut für Volkswirtschaftslehre.

Die beiden Journalisten Marcel Hänggi («WOZ») und Matthias Daum («Zeit») wollten dies nicht akzeptieren. Gestützt auf das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz haben sie verlangt, den Vertrag zwischen Uni und UBS einzusehen. In einem mehrteiligen Verfahren mussten immer mehr Teile des Vertrages öffentlich gemacht werden.

Nun haben die Journalisten eine Version des Vertrages erhalten, in dem nur noch wenige Stellen eingeschwärzt sind. Der Vertrag beweist, dass sich die Uni wohl nicht nur um zukünftige Geldgeber, sondern um die eigene Reputation fürchtete. Bisher war nämlich nicht ersichtlich, dass die Bank als solches auch Gegenstand des Vertrages ist.

Einen beschrifteten Hörsaal bekommt die UBS auch.

Kritiker des Vertrages befürchten, dass die UBS mit ihrem Engagement die Unabhängigkeit der Lehre und Forschung an der Uni Zürich tangiere. Dem widerspricht Schenker-Wicki: «Der Beirat des Instituts verfügt über keinerlei Entscheidungs- oder andere Kompetenzen dem Institut gegenüber.»

Verwaltungsgericht entscheidet über Offenlegung des gesamten Vertrages

Auch nach den jüngsten Veröffentlichungen bleiben noch diverse Stellen weiterhin geschwärzt. Betroffen sind all diejenige Stellen, über die noch verhandelt wird oder wo neben der UBS und der Uni noch eine Dritte Partei betroffen ist.

Damit geben sich Hänggi und Daum nicht zufrieden. Sie haben den Fall an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses wird nun entscheiden, ob die Uni noch weitere oder gar den gesamte Vertrag offenlegen muss.

Prorektorin Schenker-Wicki räumt Fehler in der Kommunikation ein. Auf solche «grosszügige Angebote» wolle man aber auch in Zukunft nicht verzichten.