Die Uni Zürich muss weitere Teile des umstrittenen Vertrages mit der UBS offenlegen. Fotomontage ZS-Online

Uni Zürich muss umstrittenen UBS-Vertrag offenlegen

Der Geheimvertrag, den die Uni mit der UBS abgeschlossen hat, wird Schritt für Schritt veröffentlicht. Die Uni hatte sich dagegen mit der Begründung gewehrt, dass es ihr zukünftig erschweren würde, weitere Geldgeber zu finden. Recherchen der ZS zeigen, dass die Bemühungen um Drittmittel auch trotz der Geheimhaltung ins Stocken geraten sind.

16. Oktober 2013

Im April 2012 gab die Universität Zürich zusammen mit der UBS bekannt, dass sie gemeinsam das UBS International Center of Economics in Society aufbauen wollen. Die UBS bezahlte der Uni dafür 100 Millionen Franken. Zu weiteren vertraglichen Details wollte die Uni keine Angaben machen. Ihre Begründung war, dass sie dann in Zukunft mehr Mühe habe, Geldgeber zu finden. Die beiden Journalisten Marcel Hänggi («WOZ») und Matthias Daum («Zeit») wollten dies nicht akzeptieren. Gestützt auf das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz haben sie verlangt, den Vertrag zwischen Uni und UBS einzusehen. Die Uni Zürich wies das Begehren vollumfänglich ab. Die beiden Journalisten haben dagegen rekurriert.

Schlussentscheid der Reko

Nachdem die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) bereits im April entschieden hat, dass die Uni eine von ihr nach eigenem Gutdünken eingeschwärzte Vertragskopie offen legen müsse, liegt nun der Schlussentscheid vor. Demnach dürfen nur wenige Vertragspassagen geheim bleiben, die einen Verhandlungsspielraum offen lassen. Die Uni habe ein schützenswertes Interesse daran, dass Verhandlungsspielräume nicht durch das Mitwissen Dritter beeinträchtigt würden. Das gilt indes nur so lange, als der Gang der Verhandlungen die Spielräume offen lässt. Dies vermeldete Marcel Hänggi am Mittwoch in einer Medienmitteilung.

Uni tut sich schwer Drittmittel zu finden

ZS-Recherchen haben ergeben, dass die Bemühungen der Uni Zürich, Sponsoren zu finden, seit dem UBS-Deal ins Stocken geraten sind. Die 2012 eigens für das Einwerben von Drittmitteln gegründete «UZH Foundation» kommt nicht auf Touren. Seit April 2012 hat sie nicht mehr als 10 000 Franken an nicht zweckgebundenen Drittmitteln eingeworben. Das Ziel, dass sich die Stiftung aus eigenen Mitteln tragen kann, wurde noch nicht erreicht. Die Kosten der «UZH Foundation» dürften diesen Betrag weit überschreiten. «Wir haben unterschätzt, wie schwierig es ist, potenzielle Donatoren von konkreten Forschungsprojekten zu überzeugen», sagte Geschäftsführer der «UZH Foundation» Markus Schaad. Am schwierigsten sei es Firmen dazu zu bringen, Geld zu spenden, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen. «Firmen sind ihren Aktionären verpflichtet und können nicht einfach Geld verschenken», sagt Schaad. Das Foundraising sei auch durch die 100 Millionen der UBS schwieriger geworden. Der Protest des «Zürcher Appells» habe potenzielle Geldgeber abgeschreckt. Schaad begrüsst aber die Diskussion, die nun geführt werde. «So können Vorbehalte abgebaut werden».

Der Entscheid kann vor Verwaltungsgericht angefochten werden

Der Entscheid hat Signalcharakter, da erstmals eine juristische Instanz die Geheimhaltung eines Vertrags zwischen einer öffentlichen Hochschule und einem privaten Geldgeber nach dem Öffentlichkeitsprinzip bewertet hat. Alle Universitätskantone außer Luzern sowie der Bund kennen das Öffentlichkeitsprinzip.

Mehr zu Universitäten und Drittmittel in der nächsten ZS-Ausgabe vom 25. Oktober.