Skandalsiedlung am Röntgenplatz
In einer Überbauung des Jugendwohnnetzes im Kreis 5 leben 300 Studierende. Weil einige laute Partys feierten, bekamen alle eine Kündigungsandrohung.
Als Theo* das grosse, eiserne Tor öffnet und den Innenhof betritt, knallt neben ihm eine Wodkaflasche auf den Boden und zerspringt in tausend Stücke. Auf einem Balkon über ihm war die leere Flasche ihrem Besitzer überflüssig geworden. Aus den Fenstern hängen Abfallsäcke. Der Fassade entlang rinnt eine braune Flüssigkeit. Andere schmeissen ihren Müll direkt in den Hof. Ein Bewohner berichtet von Erbrochenem, das vom Nachbarbalkon durchs Küchenfenster tropfte. Letzten Sommer weckten zudem Woche für Woche rauschende Feste die Anwohner auf.
Das Sorgenkind des JUWO
Theo ist einer von 300 Studierenden und Auszubildenden, die in der Genossenschaftssiedlung am Röntgenplatz wohnen. Die roten Backsteinhäuser sind renovationsbedürftig. Bis die Bauarbeiten beginnen, hat die Genossenschaft sie dem Jugendwohnnetz (JUWO) zur Zwischennutzung übergeben. Das
JUWO bietet bezahlbare Wohnungen für junge Leute an. Die Bauarbeiten werden immer wieder aufgeschoben. Die Bewohner rechnen ständig mit einer Kündigung. Entsprechend sorglos gehen einige mit ihrer Unterkunft um. Viele wohnen zum ersten Mal ausserhalb des gut behüteten Elternhauses.
Der Röntgenplatz liegt im Stadtkreis 5, also genau da, wo junge Leute am liebsten wohnen. Aber auch genau da, wo viele andere Menschen leben, deren Tagesrhythmus von 7 bis 19 Uhr dauert, und nicht umgekehrt. Obendrein hallen in dem Innenhof auch die leisesten Geräusche laut wider, eine Art Amphitheater-Effekt. Eine gemütliche Diskussion mit Bier und Zigi hört sich für die Nachbarn schnell wie ein Streit eines temperamentvollen Pärchens an.
Das JUWO hat reagiert: Seit letztem September patrouilliert ein privater Sicherheitsdienst durch die Siedlung. Er rügt laute WGs direkt und erstattet jeden Morgen Rapport an die Verwaltung, mit genauen Wohnungsangaben und der Uhrzeit. Theo und die anderen Mieter erhielten zudem allesamt eine Kündigungsandrohung. Viele sind empört: «Warum droht man uns mit der Kündigung, wenn andere laut sind?», fragt sich eine Bewohnerin.
Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband Zürich findet das Vorgehen des JUWO problematisch. «Wird wegen Lärm gekündigt, ist es notwendig, dass klar ist, aus welcher Wohnung der Lärm kommt», sagt er. Rechtlich sei eine kollektive Kündigungsandrohung aber nicht explizit verboten, erklärt Angst, in der Praxis jedoch wirkungslos. Katharina Hohermuth, Geschäftsleiterin des JUWO, begründet die Massnahme auf Anfrage mit nicht enden wollenden Reklamationen. «Jeden Morgen war mein Postfach voll mit E-Mails von Anwohnern, welche die ganze Nacht kein Auge zutun konnten.» Sowohl Nachbarn aus den umliegenden Häusern als auch JUWO-Bewohner selber fühlen sich durch den Lärm massiv gestört. «Nach wiederholten telefonischen Nachfragen sowie schriftlichen Abmahnungen blieb uns nichts Anderes mehr übrig, als die Securitas allnächtlich patroullieren zu lassen. Die Mieterinnen und Mieter wurden abgemahnt. Bei wiederholtem Verstoss gegen die Nachtruhe mussten leider auch schon Kündigungen ausgesprochen werden.»
Drohungen nicht abgesprochen
Recherchen der ZS zeigen, dass die Massenkündigungsandrohung JUWO-intern nicht abgesprochen war. Peter Macher, Stiftungspräsident des JUWO und Sekretär des Mieterverbandes, müsste bei mietrechtlichen Ausseinandersetzungen informiert werden. Erst von der ZS erfuhr er von den Kündigungsdrohungen und zeigte sich überrascht über die Vorgänge. Nachdem er sich bei der Geschäftsleitung informiert hatte, kritisierte er die Massenkündigungsandrohung als «nicht korrekt». «Diese Praxis sollte nicht Schule machen», so Macher.
Die Kündigungsdrohung und die tiefen Temperaturen liessen während der Wintermonate schliesslich Ruhe einkehren in der Siedlung am Röntgenplatz.
Ein Fest für Ruhe und Ordnung
Als Theo nach einer ruhigen Nacht Richtung Bibliothek aufbricht, sieht er am schwarzen Brett der Siedlung einen Anschlag. Das JUWO bittet die Bewohner, zu einem «friedlichen Mit- und Füreinander» beizutragen, und sucht einen Verantwortlichen pro Haus. Auf einen ähnlichen Aufruf zeigten im Herbst nur zwei Personen Interesse an der zusätzlichen Verantwortung. Auch Theo hat keine Lust, für seine Nachbarn den Moralapostel zu spielen.
Dabei geht es Hohermuth nicht in erster Linie um Kontrolle. Sie überlegt sich, für und mit den JUWO-Mietern sowie den Anwohnern ein kleines Fest im Innenhof zu organisieren. Dies in der Hoffnung, dass alle Mieter wieder eine direktere Kommunikation pflegen können und vor allem vermehrt aufeinander Rücksicht nehmen. «Wir würden uns freuen, wenn diesen Sommer so etwas zustande kommen würde. Das rücksichtslose Verhalten einiger junger Erwachsener ist schwer zu verstehen. Die Wohnungssituation in der Stadt ist prekär und viele könnten sich ohne das JUWO keinen eigenen Wohnraum leisten», sagt Hohermuth. «Es wäre schade, wenn nun wegen weniger Unbelehrbarer keine Wohnungen mehr an junge Leute vermietet würden.»
Und Hohermuth weiss, wovon sie spricht. Denn die Siedlung am Röntgenplatz ist nicht die einzige, die Probleme macht. In einer ebenfalls vom JUWO zwischengenutzten Siedlung an der Seebahnstrasse sieht es ähnlich aus. Zudem kommen in den nächsten Jahren weitere Siedlungen hinzu. Für die Wohngenossenschaften überwiegen trotz Lärm und Dreck die Vorteile einer Zwischennutzung. Hausbesetzungen werden verhindert und Mietausfälle kompensiert.
Theo studiert mittlerweile in Berlin. In seinem Zimmer wohnt jetzt eine andere Studentin. Vor ihrer Tür hängt ein Aushang des JUWO: «Es wird Frühling, die Nächte werden lauer, die Partys beginnen und unsere gemeinsamen Probleme wahrscheinlich ebenso.»
*Name der Redaktion bekannt.
Mietrecht
Nach einer schriftlichen Androhung darf eine ausserordentliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende erfolgen. Der Kündigungsgrund muss vom Vermieter für die betroffene Wohnung belegt werden können. Erfolgt eine ausserordentliche, fristlose Kündigung ohne die erforderlichen Beweise, passiert genau das Gegenteil: Der Mieter erhält einen Kündigungsschutz für drei Jahre.