Schnipselseite

23. April 2013

Wie gut die Uni Zürich sind, wer Spass ertragen kann, warum auch Löwengeschrei die Professorin Brigitte Tag nicht aus der Ruhe bringen kann und ob man Essen noch verzehren darf, wenn es weniger als fünf Sekunden auf dem Boden gelegen hat.

Geschehen

Der Hörsaal ist bis auf den letzten Platz besetzt. Die Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag wartet, bis der Gong zum Stundenbeginn erklingt, und greift nach dem Mikrofon, das sie sich um den Hals binden möchte. Just in dem Moment, als sie das Gerät berührt, erklingt ein lautes Grollen. Verwirrt blickt sie in die Menge wartender Studierender, die Hand noch immer am Mikro. Ein zweites Mal erklingt das seltsame Geräusch aus dem Lautsprecher, sodass die Professorin endlich vom Mikro ablässt. Einige Minuten später – das Mikrofon hat sie sich inzwischen umgelegt – schaut die Professorin erneut hilflos zu den Studierenden, wendet den Blick auf ihre Uhr am Handgelenk und wieder zurück zu den Studis, die plappernd auf den Stundenbeginn warten. Weitere Minuten vergehen, ohne dass der Gong die Vorlesung einläutet. Plötzlich beginnt die sonst so pünktliche Professorin zu lachen: «Der VSUZH lädt zu den Wahlen ein!», entsinnt sie sich. «Am Löwengebrüll sollten sie aber noch etwas üben, das war höchstens ein ganz kleiner Löwe», sagt sie und lacht.

Gefragt

Doktor Hombach*, stimmt es, dass man Essen noch verzehren darf, wenn es nicht länger als fünf Sekunden auf dem Boden gelegen hat?

Ob man Lebensmittel, die auf dem Boden lagen, noch gefahrlos verzehren kann, hängt weniger von der Zeit als von der Beschaffenheit des betreffenden Bodens ab. Ist dieser sichtbar verschmutzt, beispielsweise durch Fäkalien, so könnten schädliche Stoffe oder Keime vorhanden sein. Andererseits muss von einem erdigen Boden nicht zwangsläufig eine Gefahr ausgehen. Wald- oder Wiesenböden sind recht unverdächtig, was Krankheitserreger betrifft (vorausgesetzt, es wurden keine Chemikalien in diesem Areal eingesetzt). Ein «sauber» wirkender Boden hingegen kann durchaus Gefahrenpotential bergen, da man Schadkeime mit blossem Auge ja nicht sieht. Ob ein Lebensmittel noch essbar ist, nachdem es auf den Boden lag, würde ich daher von der jeweiligen Situation abhängig machen. Ist es nicht sichtbar verschmutzt und lag es nicht in einer Umgebung, in der Fäkalien – sei es von Tier oder Mensch – vorkommen, ist von einer geringen Gefahr für die Gesundheit auszugehen. Die «5-Sekunden-Regel» sollte in dem Sinne angewendet werden, dass man selbst gesehen hat, wo das Essen hingefallen ist. Lag es da schon länger, kommt wohl kaum jemand auf die Idee, es noch zu verwerten. Im Zweifelsfalle gilt immer: Erstens mit gesundem Menschenverstand vorgehen und zweitens: «Ein wenig Dreck hat noch keinem geschadet.»

*Dr. med. Michael Hombach ist stellvertretender Leiter der Bakteriologie am Institut für Medizinische Mikrobiologie der Universität Zürich.

«Diese Vorlesung soll Spass machen. Doch wer kann Spass schon ertragen?»

— Prof. Dr. Hans-Johann Glock, Professor für Theoretische Philosophie an der Universität Zürich.

Gewusst

Platzierung der Uni Zürich im Shanghai-Ranking 2012: 59