«Wo muss ich unterschreiben?» Louise Østergaard

Gültige Verträge – auch ohne Unterschrift

Institute und Seminare nutzen die Reform der Reform, um ihre Studienordnungen zu ändern. Individuelle Verträge verwirren die Studis.

21. März 2013

Ab Herbstsemester 2013 gelten neue Regeln an der Philosophischen Fakultät. Mit der neuen Rahmenverordnung müssen künftig alle Studis eine Bachelorarbeit schreiben. Dafür fällt die modulübergreifende Prüfung im Master weg (siehe ZS #1/13). Diese Änderungen sorgten schon im Vorfeld an einigen Seminaren für Unklarheiten.

Allgemeine Verwirrung

Am Historischen Seminar wussten viele Studierende nicht, ob sie von der Umstellung schon betroffen sind oder diese erst für die nächste Generation gilt. Eine Infoveranstaltung brachte Klarheit: Nur wer weniger als zwei Drittel der für einen Bachelor im Hauptfach nötigen Punkte erreicht hat, muss eine Bachelorarbeit schreiben. Die Punkte aus dem Studium Generale werden nicht berücksichtigt.

Auch Germanistikstudierende sind am 11. März per Mail über den zeitlichen Ablauf und die wichtigsten Neuerungen informiert worden. Doch noch immer fragen sich viele, was es mit den Studienverträgen auf sich hat, von denen ständig die Rede ist. Alle Seminare und Institute mussten parallel zur Revision der Rahmenverordnung ihre Curricula anpassen. Sind diese Anpassungen umfangreich ausgefallen, setzen die Institute auf individuelle Studienverträge, damit jeder und jede Studierende weiss, welche Module für den Studienabschluss noch zu absolvieren sind.

Für Verwirrung sorgen die Verträge insbesondere, weil die Seminare sie unterschiedlich handhaben. Während die Verträge am Historischen Seminar nur vom Seminarvorstand respektive der Geschäftsführerin unterschrieben werden, sollen am Deutschen Seminar auch die Studierenden den Vertrag mit ihrer Unterschrift absegnen. Da die alte Studienordnung laut Rahmenverordnung am 31. Juli 2013 aufgehoben wird, tritt der Vertrag auch ohne die Unterschrift der Studierenden in Kraft.

Reklamieren bringt nichts

Doch wieso überhaupt Verträge aufsetzen, wenn die Rahmenverordnung und die Studienordnung auch ohne diese rechtskräftig sind? Laut Monica Kalt, Leitung Studiendekanat an der Philosophischen Fakultät, sind die Seminare und Institute zwar verpflichtet, über die zu erbringenden Leistungen zu informieren. In welcher Form sie dies tun, ist abhängig vom Umfang der Änderungen in den Curricula. Die individuellen Vereinbarungen stellen eine Dienstleistung dar, auf die sich die Studierenden bei der weiteren Planung des Studiums stützen können. Auch der Studienfachberater am Deutschen Seminar Dr. Jürgen Spitzmüller sagt, dass die Verträge nicht zuletzt den Studierenden zugute kommen und ihnen Klarheit und Verbindlichkeit garantieren.

Wer sich dennoch weigert, den Vertrag zu unterzeichnen, hat nichts davon. Fragen zur Überführung wurden mit dem Rechtsdienst geklärt. Da es sich bei den Verträgen lediglich um eine Konkretisierung der Studienordnung im Einzelfall handelt, sind sie auch ohne Unterschrift gültig.