Wirtschaftsprofessor Bruno S. Frey wird im Internet des Plagiats bezichtigt. Die Uni hat seinen Vertrag nun auslaufen lassen

Auch wer sich selbst kopiert, plagiiert.

Die Uni lässt den Vertrag eines Wirtschaftsprofs auslaufen. Vermutlich wegen Selbstplagiats. Auch Studierenden drohen Strafen, wenn sie von sich selber abschreiben.

27. April 2012

Wirtschaftsprofessor Bruno S. Frey unterrichtet dieses Semester zum letzten Mal in Zürich. Die Uni lässt den Vertrag mit ihm auslaufen. Über die Gründe hält sie sich bedeckt. Wie der Tagesanzeiger berichtete, weist aber vieles darauf hin, dass dem bekannten und publikationsfreudigen Ökonomen zum Verhängnis wurde, dass er fast gleichlautende Texte in verschiedenen Fachjournalen publizierte. Weil Frey es unterliess jeweils auf die bereits publizierten Texte zu verweisen, behandeln ihn Blogger nun gleich wie Karl Theodor zu Guttenberg. Der ehemalige Deutsche Verteidigungsminister stolperte 2011 über seine abgeschriebene Dissertation. Auf der Seite freyplag.wikia.com werden Freys «Selbstplagiate» angeprangert.

Von sich selber abschreiben?

Freys Verhalten und die Reaktion der Uni Zürich haben nun eine Diskussion um den Begriff «Selbstplagiat» ausgelöst. Res Strehle, Co-Chefredaktor des Tagesanzeigers, kritisiert die Unileitung und argumentiert, dass Frey zwar eitel, aber nicht unredlich gehandelt habe. Doch die Uni scheint nicht von ihrem Entscheid abzurücken, schweigt aber weiterhin zum Thema.

Plagiate eigener Texte kommen auch unter Studierenden vor. Hier ist ebenfalls nicht immer eindeutig, wo die Grenze zwischen erneutem Formulieren eigener Ideen und dem Plagiat verläuft.

Eigene Ideen mehrfach formuliert

Laut Thomas Hildbrand, Leiter des Bereichs Lehre der Uni Zürich, ist es zulässig, wenn man eigene Ideen mehrfach vorträgt. Auch sei es nicht falsch, wenn man eine eigene Formulierung für einen Sachverhalt wiederverwende. Es könne schliesslich sein, dass «gerade diese und nur diese Formulierung den Sachverhalt präzise beschreibt», wie Hildbrand erklärt. Wer aber eigene Texte mehrfach abgibt, beziehungsweise ganze Passagen bereits eingereichter Texte erneut verwendet, macht sich strafbar.

Laut Hildbrand sollten die Lehrpläne der einzelnen Studiengänge Mehrfacheinreichungen bereits im Vornherein unmöglich machen: Inhalte und Anforderungen sollten aufeinander aufbauen. Trotzdem muss jeder Studierende, der eine Arbeit abgibt in einer «Selbständigkeitserklärung» beteuern, dass «die Arbeit als Ganze oder in Teilen weder bereits einmal zur Abgeltung anderer Studienleistungen an der Universität Zürich oder an einer anderen Universität (...) eingereicht worden ist.» Auch muss er oder sie versprechen, die Arbeit künftig nicht noch einmal einzureichen. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar. Plagiate eigener Texte werden laut Hildbrand genauso geahndet wie das klassische Abschreiben. Die Sanktionen reichen vom Nichtbestehen des entsprechenden Moduls bis zum Ausschluss von der Uni.

Noch kein Studiplag-Wiki

Auch Studierenden drohen also Sanktionen, wenn sie nicht alle verwendeten Texte – auch die eigenen – korrekt zitieren. Nur in einer Sache werden sie noch sanfter angefasst als Politiker und Professoren. Bisher ist noch kein Fall eines «Plag-Wikis» bekannt, in dem Studierende aufs Korn genommen werden.