Nur die exzellenten Studis werden zu den spezialiserten Masterstudiengängen zugelassen. Philip Schaufelberger

Kein Recht mehr auf den Master

Die Uni Basel hat den automatischen Übergang vom Bachelor zum Master abgeschafft. Zieht Zürich nach?

23. Februar 2012

Mit einem Bachelor im Sack haben Studierende in Basel nicht mehr automatisch das Recht, einen Master der gleichen Fachrichtung zu absolvieren. Der entsprechende Passus wurde aus der Studienordnung gestrichen.

Die Fakultäten haben nun theoretisch die Möglichkeit, jeden Studierenden einzeln zu beurteilen und auszuwählen. Die Basler Studierendenschaft kritisiert in einem offenen Brief den Beschluss. Die Uni Basel verstosse damit gegen die Bologna-Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) von 2003. Diese hält fest, dass Inhabende eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität «ohne zusätzliche Anforderungen» zu den Master-Studiengängen der entsprechenden Fachrichtung zugelassen werden müssen. Und zwar in der ganzen Schweiz.

Der Rektor der Uni Basel, Antonio Loprieno, streitet den Verstoss gegen diese Richtlinie nicht ab (siehe Interview Seite 25), verteidigt sich aber mit Verweis auf die Praxis der übrigen Universitäten. «Auf die eine oder andere Weise verstossen alle Universitäten gegen die SUK-Richtlinie. Zum Beispiel, indem sie vermehrt auf spezialisierte Master mit Zugangsbeschränkungen setzen.»

Uni Zürich beschränkt auch

Angesprochen ist damit auch die Universität Zürich. Sie hat laut dem Bologna-Monitoring der Rektorenkonferenz den zweitgrössten Anteil Studierender in spezialisierten Master-Studiengängen. Jüngste Beispiele sind die neuen Masterprogramme «Kulturanalyse» und «Theorie und Geschichte des Films». Wer zugelassen werden will, muss eine mündliche Prüfung machen oder eine 5 als Bachelornote vorweisen.

Rektor Andreas Fischer will nicht gelten lassen, dass die Uni Zürich gegen die SUK-Richtlinien verstosse. Die Uni Zürich setze zwar strategisch auf eine Profilierung über Masterstudiengänge, zu denen auch die spezialisierten Master gehörten. «Das Angebot von spezialisierten Master-Programmen darf aber nicht zulasten des konsekutiven Masters ohne Beschränkung gehen.»

Eine Abkoppelung des Masters vom Bachelor findet Fischer weder wünschenswert noch politisch durchsetzbar. «Zum schweizerischen System gehört, dass man mit der Matura an die Uni und mit dem Bachelor den entsprechenden Master machen kann.» Es bräuchte Jahre, dies zu ändern. Sollte eine Mehrheit der Unis den automatischen Zugang zum Master abschaffen, werde die Universität Zürich aber nachziehen.

Master als Regelabschluss in Gefahr

Eine solche Entwicklung bekämpft der Verband Schweizer Studierendenschaften seit den Anfängen von Bologna.

Vorstandsmitglied Romina Loliva beobachtet den Umbau der Masterzulassung kritisch und spricht von einer «schleichenden Abschaffung des Rechts auf ein Masterstudium.» Dies hätte auch soziale Konsequenzen. «Wenn der Master nicht mehr der Regelabschluss ist, gibt es nur noch bis zum Bachelor Stipendien», sagt Loliva.